Baustellensicherheit

    Baustelle: Erteilung - von verkehrsrechtlichen Baustellenanordnungen

    Beschreibung

    Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, wie z. B.

    • Aufgrabungen im Straßenraum
    • Straßenbau
    • Arbeiten im Seitenraum
    • Aufstellung eines Gerüstes

    müssen gesichert werden.

    Vor Beginn der Arbeiten muss der Bauunternehmer (unter Vorlage eines Verkehrszeichenplanes) von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und wie der Verkehr zu beschränken, zu regeln und zu leiten ist.

    Hinweise für Cuxhaven: Baustelle: Erteilung - von verkehrsrechtlichen Baustellennanordnungen (VBA)

    Die Stadt Cuxhaven stellt Ihnen einen Online-Antrag (Link zum Antrag) für das Verfahren zur Verfügung.

    Die erforderlichen verkehrsbehördlichen Anordnungen (VBA) sind dabei nach den geltenden Regelungen von den Bauunternehmen stets rechtzeitig, mindestens 2 Wochen vor Beginn der geplanten Bauarbeiten, schriftlich bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde (Stadt Cuxhaven) zu beantragen. Für Baustellen, die länger als 3 Monate dauern, auf Hauptverkehrsstraßen sowie bei Vollsperrungen von Straßen ist der Antrag in der Regel mindestens 4 Wochen vor Baubeginn zu stellen. Bei Gefahr im Verzug, bei Störungen im Leitungsnetz sowie in begründeten Ausnahmefällen, kann von den genannten Antragsfristen abgewichen werden.

    Die Beantragung einer verkehrsrechtlichen Anordnung könnte auch bei der Aufstellung von "Bauschuttcontainern" im Rahmen einer Sondernutzungserlaubnis erforderlich sein.

    Online-Dienst

    Link zum Online-Antrag

    ID: L100040_489069530

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbständigen Gemeinde.

    Für Gemeindestraßen kann die Zuständigkeit auf die jeweilige Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt übertragen werden.

    Liegt die Genehmigungsbehörde innerhalb Niedersachsens wird die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) als Straßenbaulastträger für die

    • Bundesautobahnen,
    • Bundes- und Landesstraßen sowie
    • die in der technischen Verwaltung des Landes liegenden Kreisstraßen (vor allem im Hinblick auf Baustellen und Brückenbauwerke)  

    von der zuständigen Stelle gehört.

    Ansprechpartner

    Verkehr und Beiträge (5.2)

    Beschreibung

    Bereich - Verkehr

    Der Verkehrsbereich der Abteilung 5.2 "Verkehr und Beiträge" nimmt die typischen straßen- und verkehrsrechtlichen Aufgaben einer solchen Verwaltungseinheit wahr. Hier werden z. B. die Verkehrszeichen für das Stadtgebiet angeordnet, die, nach vorheriger Abstimmung mit der Polizei und anderen Dienststellen, den Verkehrsteilnehmern und Anliegern das Miteinander im Straßenverkehr erleichtern sollen. Zu den Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde gehört auch das Anordnen von Straßenbaustellen, Erlauben von Schwertransporten, Erteilen von Ausnahmegenehmigungen, Überwachungen nach dem Fahrschulrecht und Fahrlehrerrecht, Betreuung des Bus-, Taxen- und Mietwagenverkehrs und die Beseitigung von Autowracks. Auch der Wattwagenverkehr von und nach Neuwerk wird in der Abteilung betreut. Zu den weiteren Aufgaben gehören Widmungen, Einziehungen, Benennungen und Sondernutzungen von Straßen, Wegen und Plätzen, sowie die sonstige Inanspruchnahme öffentlichen Verkehrsraumes.

    Für den Landkreis Cuxhaven wird der ruhende Verkehr überwacht. Wer sich ordnungswidrig verhält, muss damit rechnen, verwarnt zu werden.

    Bereich - Beiträge

    Im Beitragsbereich der Abteilung "Verkehr und Beiträge" werden die Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge berechnet und erhoben.

    Bei den Erschließungsbeiträgen handelt es sich um Beiträge für die erstmalige Herstellung einer Straße. Rechtsgrundlage hierfür ist das Baugesetzbuch (BauGB) in Zusammenhang mit der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Cuxhaven vom 11. Dezember 2002.
    Für die Verbesserung, Erweiterung, Erneuerung etc. einer bereits vorhandenen Straße werden Straßenausbaubeiträge erhoben. Rechtsgrundlage hierfür ist das Nds. Kommunalabgabengesetz (NKAG) in Zusammenhang mit der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Cuxhaven vom 27. Juni 2002.
    Darüber hinaus ist der Bereich für folgende Aufgaben zuständig:

    - Abschluss und Abwicklung von Städtebaulichen Verträgen (§ 11 Baugesetzbuch - BauGB) und Erschließungsverträgen (§124 BauGB) - Erteilung von grundstücksbezogenen Auskünften zur Beitragserhebung für den gegenwärtigen Ausbauzustand von Straßen (Anliegerbescheinigungen)- Beantragung und Verwaltung von öffentlichen Zuschüssen für die förmlich festgelegten Sanierungsgebiete "Cuxhaven-Ritzebüttel" und "Cuxhaven-Lehfeld" (Förderprogramm "Soziale Stadt"); Erhebung von Ausgleichsbeträgen nach § 154 Baugesetzbuch (Abschöpfung des sanierungsbedingten Wertzuwachses) im Sanierungsgebiet- Beantragung von Fördermitteln nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 1

    27472 Cuxhaven

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Kontaktperson

    Formulare

    Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen für Baustellen / Baumaßnahmen nach § 45 Abs. 6 StVO
    Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen für Arbeiten im Straßenraum nach § 45 StVO

    Version

    Technisch geändert am 20.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Einheitsgemeinde Cuxhaven, Große selbständige Stadt

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 680

    27456 Cuxhaven

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    27472 Cuxhaven

    Parkplätze

    • Parkplatz: Rathausinnenhof
      Anzahl: 6  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Rathausstraße
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Grandauerstraße
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Rathausstraße
      Anzahl: 18  Gebühren: k.A.
    • Mutter- und Kindparkplatz: Rathaus-Innenhof über Grandauerstraße
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rathausplatz

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. - Do. 08.30 - 12.30 Uhr Di. und Do. 14.30 - 17.00 Uhr Fr. 07.30 - 12.30 Uhr sowie nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04721 700-0

    Fax: 04721 700-901

    E-Mail: info@cuxhaven.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • schriftlicher Antrag,
    • Verkehrszeichenplan (entweder Regelplan der RSA oder individuell; RSA ist die Abkürzung für "Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen")
    • eventuell Umleitungsplan

    Voraussetzungen

    Welche verkehrsrechtlichen Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsstelle erforderlich sind, ist immer im Einzelfall zu prüfen. Dem Bauunternehmer und der Verkehrsbehörde stehen dabei die Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) zur Verfügung sowie Regelpläne für alle möglichen Sicherungsmaßnahmen.

    Verfahrensablauf

    Der Unternehmer hat bereits in der Planungsphase der Arbeitsstelle anhand der besonderen örtlichen Gegebenheit zu prüfen, welche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich und angemessen sind. Bei der Verkehrsbehörde ist dann ein schriftlicher Antrag auf Anordnung der Verkehrssicherheitsmaßnahmen zu stellen.

    Die Verkehrsbehörde prüft den Antrag und die eingereichten Unterlagen und hört die zu beteiligenden Stellen (Polizei und Straßenbaubehörde) an. Gegebenenfalls wird mit allen Beteiligten eine Ortsbesichtigung durchgeführt, um vor Ort die notwendigen Maßnahmen abzustimmen. Die erforderlichen Maßnahmen werden dann von der Verkehrsbehörde gegenüber dem Bauunternehmer angeordnet, der diese Maßnahmen auszuführen hat.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Antragsfrist: 2 Wochen (Der Antrag ist rechtzeitig, mindestens zwei Wochen vor Beginn der Bauarbeiten zu stellen.)

    Kosten

    Gebühr ab 10.20 EUR bis 767.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Baustelleninformationen für Niedersachsen können im Internet auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und der Verkehrsmanagementzentrale abgefragt werden.

    Auskunft erteilen auch die Verkehrsbehörden der Kommunen sowie die Straßen- und Autobahnmeistereien der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr.

    Bemerkungen

    Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Baustellenabsicherung, Baustellen, Baustelleneinrichtung, Verkehrssicherung, Baustellengenehmigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de