Baustellensicherheit

    Baustelle: Erteilung - von verkehrsrechtlichen Baustellenanordnungen

    Beschreibung

    Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, wie z. B.

    • Aufgrabungen im Straßenraum
    • Straßenbau
    • Arbeiten im Seitenraum
    • Aufstellung eines Gerüstes

    müssen gesichert werden.

    Vor Beginn der Arbeiten muss der Bauunternehmer (unter Vorlage eines Verkehrszeichenplanes) von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und wie der Verkehr zu beschränken, zu regeln und zu leiten ist.

    Online-Dienst

    Aufgrabeschein

    ID: L100040_572954144

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    Version

    Technisch erstellt am 26.09.2024

    Technisch geändert am 09.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbständigen Gemeinde.

    Für Gemeindestraßen kann die Zuständigkeit auf die jeweilige Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt übertragen werden.

    Liegt die Genehmigungsbehörde innerhalb Niedersachsens wird die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) als Straßenbaulastträger für die

    • Bundesautobahnen,
    • Bundes- und Landesstraßen sowie
    • die in der technischen Verwaltung des Landes liegenden Kreisstraßen (vor allem im Hinblick auf Baustellen und Brückenbauwerke)  

    von der zuständigen Stelle gehört.

    Ansprechpartner

    Team 2.2 Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstraße 1-3

    30989 Gehrden

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten nur mit Terminvereinbarung Ein Termin kann von Montag bis Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr telefonisch (05108/6404-0) oder persönlich am Foyer des Rathauses vereinbart werden. Für einzelne Bereiche ist eine Buchung über die „Online-Terminvergabe“ möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05108 6404-0

    E-Mail: ordnung@gehrden.de

    E-Mail: wahlen@gehrden.de

    Version

    Technisch erstellt am 26.02.2020

    Technisch geändert am 17.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    86.01 - Team Verwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hildesheimer Str. 18

    30169 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 15:30 Uhr Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 15:30 Uhr Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr Bitte vereinbaren Sie einen Termin

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Bitte achten Sie unbedingt auf die Zuständigkeiten inklusive Ansprechpartner*innen! Postanschrift: Haus der Region Hildesheimer Straße 20 30169 Hannover

    Version

    Technisch erstellt am 26.01.2023

    Technisch geändert am 09.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • schriftlicher Antrag,
    • Verkehrszeichenplan (entweder Regelplan der RSA oder individuell; RSA ist die Abkürzung für "Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen")
    • eventuell Umleitungsplan

    Formulare

    Voraussetzungen

    Welche verkehrsrechtlichen Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsstelle erforderlich sind, ist immer im Einzelfall zu prüfen. Dem Bauunternehmer und der Verkehrsbehörde stehen dabei die Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) zur Verfügung sowie Regelpläne für alle möglichen Sicherungsmaßnahmen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Unternehmer hat bereits in der Planungsphase der Arbeitsstelle anhand der besonderen örtlichen Gegebenheit zu prüfen, welche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich und angemessen sind. Bei der Verkehrsbehörde ist dann ein schriftlicher Antrag auf Anordnung der Verkehrssicherheitsmaßnahmen zu stellen.

    Die Verkehrsbehörde prüft den Antrag und die eingereichten Unterlagen und hört die zu beteiligenden Stellen (Polizei und Straßenbaubehörde) an. Gegebenenfalls wird mit allen Beteiligten eine Ortsbesichtigung durchgeführt, um vor Ort die notwendigen Maßnahmen abzustimmen. Die erforderlichen Maßnahmen werden dann von der Verkehrsbehörde gegenüber dem Bauunternehmer angeordnet, der diese Maßnahmen auszuführen hat.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Antragsfrist: 2 Wochen (Der Antrag ist rechtzeitig, mindestens zwei Wochen vor Beginn der Bauarbeiten zu stellen.)

    Kosten

    Gebühr ab 10.2 EUR bis 767.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Baustelleninformationen für Niedersachsen können im Internet auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und der Verkehrsmanagementzentrale abgefragt werden.

    Auskunft erteilen auch die Verkehrsbehörden der Kommunen sowie die Straßen- und Autobahnmeistereien der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Gehrden: Baustelle: Erteilung - von verkehrsrechtlichen Baustellenanordnungen

    Hinweise für Gehrden: Baustelle: Erteilung - von verkehrsrechtlichen Baustellenanordnungen

    Bemerkungen

    Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Baustelleneinrichtung, Verkehrssicherung, Baustellengenehmigung, Baustellenabsicherung, Baustellen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024

    Metainformation