Baustelle: Erteilung - von verkehrsrechtlichen Baustellenanordnungen
Beschreibung
Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, wie z. B.
- Aufgrabungen im Straßenraum
- Straßenbau
- Arbeiten im Seitenraum
- Aufstellung eines Gerüstes
müssen gesichert werden.
Vor Beginn der Arbeiten muss der Bauunternehmer (unter Vorlage eines Verkehrszeichenplanes) von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und wie der Verkehr zu beschränken, zu regeln und zu leiten ist.
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Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen für Baustellen/Baumaßnahmen nach § 45 Abs. 6 StVO
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbständigen Gemeinde.
Für Gemeindestraßen kann die Zuständigkeit auf die jeweilige Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt übertragen werden.
Liegt die Genehmigungsbehörde innerhalb Niedersachsens wird die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) als Straßenbaulastträger für die
- Bundesautobahnen,
- Bundes- und Landesstraßen sowie
- die in der technischen Verwaltung des Landes liegenden Kreisstraßen (vor allem im Hinblick auf Baustellen und Brückenbauwerke)
von der zuständigen Stelle gehört.
Hinweise für Lengede: Baustelle: Erteilung - von verkehrsrechtlichen Baustellenanordnungen
Bei Landstraßen und Kreisstraßen liegt die Zuständigkeit beim Landkreis Peine.
Die Zuständigkeit für Gemeindestraßen im Gemeindegebiet obliegt der Gemeinde Lengede.
Hinweise für Lengede: Baustelle: Erteilung - von verkehrsrechtlichen Baustellenanordnungen
Bei Landstraßen und Kreisstraßen liegt die Zuständigkeit beim Landkreis Peine.
Die Zuständigkeit für Gemeindestraßen im Gemeindegebiet obliegt der Gemeinde Lengede.
Ansprechpartner
Lengede - Fachbereich 60 - Gemeinde Lengede
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05344 89-0
Fax: 05344 89-60
Fachbereich I
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Service-Büro: Montag, Dienstag, Donnerstag von 08:00 bis 13:00 Uhr Montag und Dienstag von 14:30 bis 16:00 Uhr Donnerstag von 14:30 bis 18:00 Uhr Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr Mittwoch nur nach Terminvereinbarung geöffnet.
Kontakt
Telefon Festnetz: 05344 89-0
Fax: 05344 89-30
Kontaktperson
Frau Emilia Strübing
Fachdienst Straßenverkehr
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Frau Sabine Heider
Hausanschrift
Fax: +49 5171 4017741
Telefon Festnetz: +49 5171 4016180
E-Mail: s.heider@landkreis-peine.de
erforderliche Unterlagen
- schriftlicher Antrag,
- Verkehrszeichenplan (entweder Regelplan der RSA oder individuell; RSA ist die Abkürzung für "Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen")
- eventuell Umleitungsplan
Hinweise für Lengede: Baustelle: Erteilung - von verkehrsrechtlichen Baustellenanordnungen
- Schriftlicher Antrag mit den Inhalten: Ort der Maßnahme, Straßenbezeichnung, Zeitraum der Maßnahme, Grund der Maßnahme sowie verantwortliche Person (Baubeauftragter)
- Verkehrszeichenplan (entweder Regelplan der Richtlinien für Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) oder individuell
- Eventuell Umleitungsplan
Hinweise für Lengede: Baustelle: Erteilung - von verkehrsrechtlichen Baustellenanordnungen
- Schriftlicher Antrag mit den Inhalten: Ort der Maßnahme, Straßenbezeichnung, Zeitraum der Maßnahme, Grund der Maßnahme sowie verantwortliche Person (Baubeauftragter)
- Verkehrszeichenplan (entweder Regelplan der Richtlinien für Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) oder individuell
- Eventuell Umleitungsplan
Voraussetzungen
Welche verkehrsrechtlichen Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsstelle erforderlich sind, ist immer im Einzelfall zu prüfen. Dem Bauunternehmer und der Verkehrsbehörde stehen dabei die Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) zur Verfügung sowie Regelpläne für alle möglichen Sicherungsmaßnahmen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Unternehmer hat bereits in der Planungsphase der Arbeitsstelle anhand der besonderen örtlichen Gegebenheit zu prüfen, welche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich und angemessen sind. Bei der Verkehrsbehörde ist dann ein schriftlicher Antrag auf Anordnung der Verkehrssicherheitsmaßnahmen zu stellen.
Die Verkehrsbehörde prüft den Antrag und die eingereichten Unterlagen und hört die zu beteiligenden Stellen (Polizei und Straßenbaubehörde) an. Gegebenenfalls wird mit allen Beteiligten eine Ortsbesichtigung durchgeführt, um vor Ort die notwendigen Maßnahmen abzustimmen. Die erforderlichen Maßnahmen werden dann von der Verkehrsbehörde gegenüber dem Bauunternehmer angeordnet, der diese Maßnahmen auszuführen hat.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Antragsfrist: 2 Wochen (Der Antrag ist rechtzeitig, mindestens zwei Wochen vor Beginn der Bauarbeiten zu stellen.)
Hinweise für Lengede: Baustelle: Erteilung - von verkehrsrechtlichen Baustellenanordnungen
Der Antrag ist rechtzeitig, mindestens zwei Wochen vor Beginn der Bauarbeiten zu stellen. Bei umfangreichen Baumaßnahmen ist eine wesentlich größere Vorlaufzeit erforderlich.
Hinweise für Lengede: Baustelle: Erteilung - von verkehrsrechtlichen Baustellenanordnungen
Der Antrag ist rechtzeitig, mindestens zwei Wochen vor Beginn der Bauarbeiten zu stellen. Bei umfangreichen Baumaßnahmen ist eine wesentlich größere Vorlaufzeit erforderlich.
Kosten
Gebühr ab 10.2 EUR bis 767.0 EUR
Hinweise für Lengede: Baustelle: Erteilung - von verkehrsrechtlichen Baustellenanordnungen
- Gebühr: Je nach Verwaltungsaufwand 65,00 € oder 263,00 €
- Abhängig von der Dauer der Maßnahme können höhere Gebühren anfallen
Hinweise für Lengede: Baustelle: Erteilung - von verkehrsrechtlichen Baustellenanordnungen
- Gebühr: Je nach Verwaltungsaufwand 65,00 € oder 263,00 €
- Abhängig von der Dauer der Maßnahme können höhere Gebühren anfallen
Hinweise (Besonderheiten)
Baustelleninformationen für Niedersachsen können im Internet auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und der Verkehrsmanagementzentrale abgefragt werden.
Auskunft erteilen auch die Verkehrsbehörden der Kommunen sowie die Straßen- und Autobahnmeistereien der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr.
- Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
- Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen
- Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Hinweise für Lengede: Baustelle: Erteilung - von verkehrsrechtlichen Baustellenanordnungen
Informationen über Baustellen für Niedersachsen können im Internet auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und der Verkehrsmanagementzentrale abgefragt werden.
Auskunft erteilen auch die Verkehrsbehörden der Kommunen sowie die Straßen- und Autobahnmeistereien der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr.
Hinweise für Lengede: Baustelle: Erteilung - von verkehrsrechtlichen Baustellenanordnungen
Informationen über Baustellen für Niedersachsen können im Internet auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und der Verkehrsmanagementzentrale abgefragt werden.
Auskunft erteilen auch die Verkehrsbehörden der Kommunen sowie die Straßen- und Autobahnmeistereien der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr.
Bemerkungen
Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Stichwörter
Baustelleneinrichtung, Verkehrssicherung, Baustellengenehmigung, Baustellenabsicherung, Baustellen