Baustellensicherheit

    Baustelle: Erteilung - von verkehrsrechtlichen Baustellenanordnungen

    Beschreibung

    Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, wie z. B.

    • Aufgrabungen im Straßenraum
    • Straßenbau
    • Arbeiten im Seitenraum
    • Aufstellung eines Gerüstes

    müssen gesichert werden.

    Vor Beginn der Arbeiten muss der Bauunternehmer (unter Vorlage eines Verkehrszeichenplanes) von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und wie der Verkehr zu beschränken, zu regeln und zu leiten ist.

    Online-Dienst

    Verkehr - Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen beantragen (§ 45 Straßenverkehrsordnung)

    ID: L100040_565397005

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    Version

    Technisch erstellt am 28.08.2024

    Technisch geändert am 23.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbständigen Gemeinde.

    Für Gemeindestraßen kann die Zuständigkeit auf die jeweilige Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt übertragen werden.

    Liegt die Genehmigungsbehörde innerhalb Niedersachsens wird die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) als Straßenbaulastträger für die

    • Bundesautobahnen,
    • Bundes- und Landesstraßen sowie
    • die in der technischen Verwaltung des Landes liegenden Kreisstraßen (vor allem im Hinblick auf Baustellen und Brückenbauwerke)  

    von der zuständigen Stelle gehört.

    Ansprechpartner

    Stadt Gifhorn - Fachbereich 32 - Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    38518 Gifhorn

    Kontakt

    E-Mail: ordnung@stadt-gifhorn.de

    Telefon Festnetz: 05371 88-134

    Fax: 05371 88-258

    Version

    Technisch erstellt am 09.01.2019

    Technisch geändert am 14.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024

    erforderliche Unterlagen

    • schriftlicher Antrag,
    • Verkehrszeichenplan (entweder Regelplan der RSA oder individuell; RSA ist die Abkürzung für "Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen")
    • eventuell Umleitungsplan

    Formulare

    Hinweise für Gifhorn: Spezielle Hinweise für Stadt Gifhorn

    Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen gemäß § 45 StVO (PDF-Formular - für den Ausdruck und manuelles Ausfüllen)

    Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen gemäß § 45 StVO (Assistent - am PC ausfüllbarer Antrag)

    Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen gemäß § 45 StVO (PDF-Formular - für den Ausdruck und manuelles Ausfüllen)

    Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen gemäß § 45 StVO (Assistent - am PC ausfüllbarer Antrag)

    Voraussetzungen

    Welche verkehrsrechtlichen Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsstelle erforderlich sind, ist immer im Einzelfall zu prüfen. Dem Bauunternehmer und der Verkehrsbehörde stehen dabei die Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) zur Verfügung sowie Regelpläne für alle möglichen Sicherungsmaßnahmen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Unternehmer hat bereits in der Planungsphase der Arbeitsstelle anhand der besonderen örtlichen Gegebenheit zu prüfen, welche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich und angemessen sind. Bei der Verkehrsbehörde ist dann ein schriftlicher Antrag auf Anordnung der Verkehrssicherheitsmaßnahmen zu stellen.

    Die Verkehrsbehörde prüft den Antrag und die eingereichten Unterlagen und hört die zu beteiligenden Stellen (Polizei und Straßenbaubehörde) an. Gegebenenfalls wird mit allen Beteiligten eine Ortsbesichtigung durchgeführt, um vor Ort die notwendigen Maßnahmen abzustimmen. Die erforderlichen Maßnahmen werden dann von der Verkehrsbehörde gegenüber dem Bauunternehmer angeordnet, der diese Maßnahmen auszuführen hat.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Antragsfrist: 2 Wochen (Der Antrag ist rechtzeitig, mindestens zwei Wochen vor Beginn der Bauarbeiten zu stellen.)

    Hinweise für Gifhorn: Spezielle Hinweise für Stadt Gifhorn

    Der Antrag ist mindestens zwei Wochen vor Beginn der Bauarbeiten zu stellen.

    Antragsfrist: 2 Wochen

    Der Antrag ist mindestens zwei Wochen vor Beginn der Bauarbeiten zu stellen.

    Antragsfrist: 2 Wochen

    Kosten

    Gebühr ab 10.2 EUR bis 767.0 EUR

    Hinweise für Gifhorn: Spezielle Hinweise für Stadt Gifhorn

    geringfügige Sperrung: 40,00 €

    halbseitige Sperrung: 65,00 €

    Vollsperrung: 90,00 €

    geringfügige Sperrung: 40,00 €

    halbseitige Sperrung: 65,00 €

    Vollsperrung: 90,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Baustelleninformationen für Niedersachsen können im Internet auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und der Verkehrsmanagementzentrale abgefragt werden.

    Auskunft erteilen auch die Verkehrsbehörden der Kommunen sowie die Straßen- und Autobahnmeistereien der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr.

    Hinweise für Gifhorn: Spezielle Hinweise für Stadt Gifhorn


    Anweisung zum Schutz unterirdischer Leitungen der Wasserwerk Gifhorn GmbH & Co. KG 

    Leitungsschutzanweisung_Freistellungsvermerk.pdf


    Anweisung zum Schutz unterirdischer Leitungen der Wasserwerk Gifhorn GmbH & Co. KG 

    Leitungsschutzanweisung_Freistellungsvermerk.pdf

    Bemerkungen

    Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Baustelleneinrichtung, Verkehrssicherung, Baustellengenehmigung, Baustellenabsicherung, Baustellen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024