Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung für den Großraum- und Schwerverkehr: Erteilung
Beschreibung
Der Verkehr auf öffentlichen Straßen mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten, bedarf einer besonderen Erlaubnis.
Voraussetzungen
Eine Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung darf nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erteilt werden, z. B.:
- Beförderung einer unteilbaren Ladung,
- Transport auf der Schiene oder dem Wasser nicht möglich,
- geeignete Fahrtstrecke vorhanden.
Verfahrensablauf
Eine Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung wird nach schriftlichem Antrag erteilt. Die Antragstellung ist per Fax, per E-Mail oder online über das bundeseinheitliche Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS) möglich.
Online-Dienst
Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS)
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreie Stadt, der selbständigen Stadt und der Gemeinde.
Ansprechpartner
Straßenverkehrsamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Kontakt
Telefon Festnetz: 04431 85-0
Fax: 04431 85-200
Weitere Informationen
Gemeinde Ganderkesee
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr zusätzlich: Montag und Dienstag: 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Internet
Gemeinde Ganderkesee - Gemeindeentwicklung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 40 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 5 Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 1661
27767 Ganderkesee
Öffnungszeiten
Bürgerbüro Ganderkesee: Mühlenstraße 2 - 4, 27777 Ganderkesee Montag, Dienstag: 8:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 7:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr Bürgerbüro Bookholzberg: Montag: 10:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Donnerstag: 10:00 Uhr - 12:00 Uhr Öffnungszeiten der übrigen Bereiche: Montag, Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Mittwoch: 8:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Frau Finke (Fachdienstleiterin)
Herr Bücking
Frau Ramlow
Frau Schröder
Frau Pohl
Herr Düßmann
Frau Willenborg
Frau Pund
Herr Siedenstrang
Frau Flathmann-Matz
Frau Besenbeck
Internet
Formulare
Antrag und Bescheid für die Durchführung von Großraum- und/oder Schwerverkehr über die Beförderung von Ladungen mit überhöhten Abmessungen und/oder Gewichten
erforderliche Unterlagen
Ausgefüllter Antragsvordruck mit Begründung
Fristen
Der Antrag sollte grundsätzlich 14 Tage vor Durchführung des Transportes gestellt werden.
Eine Einzelerlaubnis oder -ausnahmegenehmigung ist für eine Fahrt mit einem Fahrzeug oder einer Fahrzeugkombination gültig.
Eine Dauererlaubnis oder -ausnahmegenehmigung bis zu höchstens 3 Jahren darf nur erteilt werden, wenn neben den Anforderungen für eine Einzelgenehmigung weitere Voraussetzungen vorliegen, z. B.:
- polizeiliche Begleitung ist nicht erforderlich,
- nur für bestimmte Fahrtstrecken,
- oder für alle Straßen im Zuständigkeitsbereich der Erlaubnisbehörde und der benachbarten Straßenverkehrsbehörden.
Kosten
Gebühr ab 30.00 EUR bis 500.00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
Schwertransporte, Großraumtransport, Großraum- und Schwerverkehr, Großraumverkehr