Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr ErteilungOnline erledigen

    Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung für den Großraum- und Schwerverkehr: Erteilung

    Beschreibung

    Der Verkehr auf öffentlichen Straßen mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten, bedarf einer besonderen Erlaubnis.

    Voraussetzungen

    Eine Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung darf nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erteilt werden, z. B.:

    • Beförderung einer unteilbaren Ladung,
    • Transport auf der Schiene oder dem Wasser nicht möglich,
    • geeignete Fahrtstrecke vorhanden.

    Verfahrensablauf

    Eine Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung wird nach schriftlichem Antrag erteilt. Die Antragstellung ist per Fax, per E-Mail oder online über das bundeseinheitliche Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS) möglich.

    Online-Dienste

    Großraum-/Schwerlasttransport - Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung (VEMAGS)

    ID: L100040_475232108

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    Großraum-/Schwerlasttransport Erlaubnis / Ausnahmegenehmigung (Antragstellung mit VEMAGS)

    ID: L100040_490351647

    Beschreibung

    Großraum-/Schwerlasttransport Erlaubnis / Ausnahmegenehmigung (Antragstellung mit VEMAGS)

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    Großraum-/Schwerlasttransport Erlaubnis / Ausnahmegenehmigung (Antragstellung ohne Nutzung VEMAGS)

    ID: L100040_491082579

    Beschreibung

    Großraum-/Schwerlasttransport Erlaubnis / Ausnahmegenehmigung (Antragstellung ohne Nutzung VEMAGS)

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    Kontaktformular Straßenverkehr

    ID: L100040_482925592

    Beschreibung

    Kontaktformular Straßenverkehr (SG 36-1 und 36-3)

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    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreie Stadt, der selbständigen Stadt und der Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadt Varel - Fachdienst Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Windallee 4

    26316 Varel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo.-Fr.: 08:30 - 12:30 Uhr Mo.-Mi.: 14:00 - 16:00 Uhr Do.: 14:00 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04451 126-180

    Fax: 04451 126-197

    E-Mail: ordnung@varel.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Ausgefüllter Antragsvordruck mit Begründung

    Fristen

    Der Antrag sollte grundsätzlich 14 Tage vor Durchführung des Transportes gestellt werden.

    Eine Einzelerlaubnis oder -ausnahmegenehmigung ist für eine Fahrt mit einem Fahrzeug oder einer Fahrzeugkombination gültig.

    Eine Dauererlaubnis oder -ausnahmegenehmigung bis zu höchstens 3 Jahren darf nur erteilt werden, wenn neben den Anforderungen für eine Einzelgenehmigung weitere Voraussetzungen vorliegen, z. B.:

    • polizeiliche Begleitung ist nicht erforderlich,
    • nur für bestimmte Fahrtstrecken,
    • oder für alle Straßen im Zuständigkeitsbereich der Erlaubnisbehörde und der benachbarten Straßenverkehrsbehörden.

    Kosten

    Gebühr ab 30.00 EUR bis 500.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Schwertransporte, Großraumtransport, Großraum- und Schwerverkehr, Großraumverkehr

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de