Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung für den Großraum- und Schwerverkehr: Erteilung
Beschreibung
Der Verkehr auf öffentlichen Straßen mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten, bedarf einer besonderen Erlaubnis.
Voraussetzungen
Eine Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung darf nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erteilt werden, z. B.:
- Beförderung einer unteilbaren Ladung,
- Transport auf der Schiene oder dem Wasser nicht möglich,
- geeignete Fahrtstrecke vorhanden.
Verfahrensablauf
Eine Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung wird nach schriftlichem Antrag erteilt. Die Antragstellung ist per Fax, per E-Mail oder online über das bundeseinheitliche Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS) möglich.
Hinweise für Bockhorn: Großraum-/Schwerlasttransport - Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung
Der Verkehr auf öffentlichen Straßen mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zulässigen Grenzen überschreiten, ist genehmigungspflichtig, sei es, dass die Grenzwerte durch das Fahrzeug selbst überschritten werden oder aber durch die mitgeführte Ladung.
Dies betrifft nicht nur den gewerblichen Schwerlastverkehr, sondern genauso land- oder forstwirtschaftlichen Verkehr oder aber Bootstransporte (Merkblatt)
Der Verkehr auf öffentlichen Straßen mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zulässigen Grenzen überschreiten, ist genehmigungspflichtig, sei es, dass die Grenzwerte durch das Fahrzeug selbst überschritten werden oder aber durch die mitgeführte Ladung.
Dies betrifft nicht nur den gewerblichen Schwerlastverkehr, sondern genauso land- oder forstwirtschaftlichen Verkehr oder aber Bootstransporte (Merkblatt)
Online-Dienste
Großraum-/Schwerlasttransport Erlaubnis / Ausnahmegenehmigung (Antragstellung mit VEMAGS)
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Vertrauensniveau
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Großraum-/Schwerlasttransport Erlaubnis / Ausnahmegenehmigung (Antragstellung ohne Nutzung VEMAGS)
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Kontaktformular Straßenverkehr
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreie Stadt, der selbständigen Stadt und der Gemeinde.
Ansprechpartner
Fachbereich Straßenverkehr
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 14:30 - 17:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Wilhelms
Frau Woelk
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Ausgefüllter Antragsvordruck mit Begründung
Formulare
Hinweise für Bockhorn: Großraum-/Schwerlasttransport - Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung
Voraussetzungen
Hinweise für Bockhorn: Großraum-/Schwerlasttransport - Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung
Eine Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung darf nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erteilt werden, z. B.:
- Beförderung einer unteilbaren Ladung,
- Transport auf der Schiene oder dem Wasser nicht möglich,
- geeignete Fahrtstrecke vorhanden.
Eine Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung darf nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erteilt werden, z. B.:
- Beförderung einer unteilbaren Ladung,
- Transport auf der Schiene oder dem Wasser nicht möglich,
- geeignete Fahrtstrecke vorhanden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Bockhorn: Großraum-/Schwerlasttransport - Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung
Eine Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung wird nach schriftlichem Antrag erteilt. Die Antragstellung ist per Fax, per E-Mail oder online über das bundeseinheitliche Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS) möglich.
Wenn Sie keinen VEMAGS-Zugang haben, können Sie Ihren Antrag auch über das o.g. Kontaktformular stellen.
zur Startseite VEMAGS --->
Eine Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung wird nach schriftlichem Antrag erteilt. Die Antragstellung ist per Fax, per E-Mail oder online über das bundeseinheitliche Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS) möglich.
Wenn Sie keinen VEMAGS-Zugang haben, können Sie Ihren Antrag auch über das o.g. Kontaktformular stellen.
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Fristen
Der Antrag sollte grundsätzlich 14 Tage vor Durchführung des Transportes gestellt werden.
Eine Einzelerlaubnis oder -ausnahmegenehmigung ist für eine Fahrt mit einem Fahrzeug oder einer Fahrzeugkombination gültig.
Eine Dauererlaubnis oder -ausnahmegenehmigung bis zu höchstens 3 Jahren darf nur erteilt werden, wenn neben den Anforderungen für eine Einzelgenehmigung weitere Voraussetzungen vorliegen, z. B.:
- polizeiliche Begleitung ist nicht erforderlich,
- nur für bestimmte Fahrtstrecken,
- oder für alle Straßen im Zuständigkeitsbereich der Erlaubnisbehörde und der benachbarten Straßenverkehrsbehörden.
Hinweise für Bockhorn: Großraum-/Schwerlasttransport - Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung
Der Antrag sollte mindestens 14 Tage vor Durchführung des Transportes gestellt werden.
Eine Einzelerlaubnis oder -ausnahmegenehmigung ist für eine Fahrt mit einem Fahrzeug oder einer Fahrzeugkombination gültig.
Eine Dauererlaubnis oder -ausnahmegenehmigung bis zu höchstens 3 Jahren darf nur erteilt werden, wenn neben den Anforderungen für eine Einzelgenehmigung weitere Voraussetzungen vorliegen, z. B.:
- polizeiliche Begleitung ist nicht erforderlich,
- nur für bestimmte Fahrtstrecken,
- oder für alle Straßen im Zuständigkeitsbereich der Erlaubnisbehörde und der benachbarten Straßenverkehrsbehörden.
Der Antrag sollte mindestens 14 Tage vor Durchführung des Transportes gestellt werden.
Eine Einzelerlaubnis oder -ausnahmegenehmigung ist für eine Fahrt mit einem Fahrzeug oder einer Fahrzeugkombination gültig.
Eine Dauererlaubnis oder -ausnahmegenehmigung bis zu höchstens 3 Jahren darf nur erteilt werden, wenn neben den Anforderungen für eine Einzelgenehmigung weitere Voraussetzungen vorliegen, z. B.:
- polizeiliche Begleitung ist nicht erforderlich,
- nur für bestimmte Fahrtstrecken,
- oder für alle Straßen im Zuständigkeitsbereich der Erlaubnisbehörde und der benachbarten Straßenverkehrsbehörden.
Kosten
Gebühr ab 30.0 EUR bis 500.0 EUR
Hinweise für Bockhorn: Großraum-/Schwerlasttransport - Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung
Gebühr 40,00 € - 1.300,00 €
Gebühr 40,00 € - 1.300,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
Großraumverkehr, Großraumtransport, Großraum- und Schwerverkehr, Schwertransporte
Metainformation
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- Ursprungsportal: Großraum-/Schwerlasttransport - Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung in Sande
- Ursprungsportal: Großraum-/Schwerlasttransport - Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung in Wangerooge, Nordseebad
- Ursprungsportal: Großraum-/Schwerlasttransport - Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung in Zetel
- Ursprungsportal: Großraum-/Schwerlasttransport - Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung in Jever
- Ursprungsportal: Großraum-/Schwerlasttransport - Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung in Schortens
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- Ursprungsportal: Großraum-/Schwerlasttransport - Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung in Wangerland
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- Ursprungsportal: Großraum-/Schwerlasttransport - Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung in Bockhorn
- Ursprungsportal: Großraum-/Schwerlasttransport - Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung in Sande
- Ursprungsportal: Großraum-/Schwerlasttransport - Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung in Wangerooge, Nordseebad
- Ursprungsportal: Großraum-/Schwerlasttransport - Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung in Zetel
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