Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung für den Großraum- und Schwerverkehr: Erteilung
Beschreibung
Der Verkehr auf öffentlichen Straßen mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten, bedarf einer besonderen Erlaubnis.
Voraussetzungen
Eine Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung darf nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erteilt werden, z. B.:
- Beförderung einer unteilbaren Ladung,
- Transport auf der Schiene oder dem Wasser nicht möglich,
- geeignete Fahrtstrecke vorhanden.
Verfahrensablauf
Eine Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung wird nach schriftlichem Antrag erteilt. Die Antragstellung ist per Fax, per E-Mail oder online über das bundeseinheitliche Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS) möglich.
Online-Dienst
Onlineantrag für die Durchführung von Großraum- und/oder Schwerverkehr (VEMAGS)
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreie Stadt, der selbständigen Stadt und der Gemeinde.
Ansprechpartner
Bußgeldstelle
Adresse
Hausanschrift
31655 Stadthagen
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Freitag 08.30 - 12.30 Uhr Darüber hinaus nach Vereinbarung.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Brungart
erforderliche Unterlagen
Ausgefüllter Antragsvordruck mit Begründung
Hinweise für Schaumburg: Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung für den Großraum- und Schwerverkehr: Erteilung
ausgefüllter GST-Antrag
ausgefüllter GST-Antrag
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Der Antrag sollte grundsätzlich 14 Tage vor Durchführung des Transportes gestellt werden.
Eine Einzelerlaubnis oder -ausnahmegenehmigung ist für eine Fahrt mit einem Fahrzeug oder einer Fahrzeugkombination gültig.
Eine Dauererlaubnis oder -ausnahmegenehmigung bis zu höchstens 3 Jahren darf nur erteilt werden, wenn neben den Anforderungen für eine Einzelgenehmigung weitere Voraussetzungen vorliegen, z. B.:
- polizeiliche Begleitung ist nicht erforderlich,
- nur für bestimmte Fahrtstrecken,
- oder für alle Straßen im Zuständigkeitsbereich der Erlaubnisbehörde und der benachbarten Straßenverkehrsbehörden.
Kosten
Gebühr ab 30.0 EUR bis 500.0 EUR
Hinweise für Schaumburg: Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung für den Großraum- und Schwerverkehr: Erteilung
Je nach Aufwand zwischen 40,00 € und 1.300,00 € (GeBOSt)
Je nach Aufwand zwischen 40,00 € und 1.300,00 € (GeBOSt)
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Schaumburg: Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung für den Großraum- und Schwerverkehr: Erteilung
Anträge können auch Online über das Genehmigungsverfahren VEMAGS gestellt werden. Hinweise zur Registrierung und Antragstellung finden Sie unter dem nachfolgenden Link:
Informationen zum elektronischen Genehmigungsverfahren VEMAGS
Anträge können auch Online über das Genehmigungsverfahren VEMAGS gestellt werden. Hinweise zur Registrierung und Antragstellung finden Sie unter dem nachfolgenden Link:
Informationen zum elektronischen Genehmigungsverfahren VEMAGS
Weitere Informationen
Hinweise für Schaumburg: Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung für den Großraum- und Schwerverkehr: Erteilung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
Großraumverkehr, Großraumtransport, Großraum- und Schwerverkehr, Schwertransporte
Metainformation
- Ursprungsportal: Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung für den Großraum- und Schwerverkehr: Erteilung
- Ursprungsportal: Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung für den Großraum- und Schwerverkehr: Erteilung in Schaumburg
- Ursprungsportal: Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung für den Großraum- und Schwerverkehr: Erteilung in Schaumburg