Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr ErteilungOnline erledigen

    Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung für den Großraum- und Schwerverkehr: Erteilung

    Beschreibung

    Der Verkehr auf öffentlichen Straßen mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten, bedarf einer besonderen Erlaubnis.

    Voraussetzungen

    Eine Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung darf nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erteilt werden, z. B.:

    • Beförderung einer unteilbaren Ladung,
    • Transport auf der Schiene oder dem Wasser nicht möglich,
    • geeignete Fahrtstrecke vorhanden.

    Verfahrensablauf

    Eine Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung wird nach schriftlichem Antrag erteilt. Die Antragstellung ist per Fax, per E-Mail oder online über das bundeseinheitliche Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS) möglich.

    Online-Dienst

    Onlineantrag für die Durchführung von Großraum- und/oder Schwerverkehr (VEMAGS)

    ID: L100040_500977227

    Beschreibung

    Antragsformular für die Durchführung von Großraum- und/oder Schwerverkehr über die Beförderung von Ladung mit überhöhten Abmessungen und/oder Gewichten

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreie Stadt, der selbständigen Stadt und der Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Landkreis Schaumburg - Bußgeldstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Krankenhaus 1

    31655 Stadthagen

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Freitag 08.30 - 12.30 Uhr Darüber hinaus nach Vereinbarung.

    Kontakt

    Fax: 05721 703-2720

    Telefon Festnetz: 05721 703-2701

    E-Mail: bussgeldstelle@schaumburg.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Ausgefüllter Antragsvordruck mit Begründung

    Hinweise für Schaumburg: Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung für den Großraum- und Schwerverkehr: Erteilung

    ausgefüllter GST-Antrag

    Fristen

    Der Antrag sollte grundsätzlich 14 Tage vor Durchführung des Transportes gestellt werden.

    Eine Einzelerlaubnis oder -ausnahmegenehmigung ist für eine Fahrt mit einem Fahrzeug oder einer Fahrzeugkombination gültig.

    Eine Dauererlaubnis oder -ausnahmegenehmigung bis zu höchstens 3 Jahren darf nur erteilt werden, wenn neben den Anforderungen für eine Einzelgenehmigung weitere Voraussetzungen vorliegen, z. B.:

    • polizeiliche Begleitung ist nicht erforderlich,
    • nur für bestimmte Fahrtstrecken,
    • oder für alle Straßen im Zuständigkeitsbereich der Erlaubnisbehörde und der benachbarten Straßenverkehrsbehörden.

    Kosten

    Gebühr ab 30.00 EUR bis 500.00 EUR

    Hinweise für Schaumburg: Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung für den Großraum- und Schwerverkehr: Erteilung

    Je nach Aufwand zwischen 40,00 € und 1.300,00 € (GeBOSt)

    Bemerkungen

    Hinweise für Schaumburg: Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung für den Großraum- und Schwerverkehr: Erteilung

    Anträge können auch Online über das Genehmigungsverfahren VEMAGS gestellt werden. Hinweise zur Registrierung und Antragstellung finden Sie unter dem nachfolgenden Link:

    Informationen zum elektronischen Genehmigungsverfahren VEMAGS

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Schwertransporte, Großraumtransport, Großraum- und Schwerverkehr, Großraumverkehr

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de