Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung für den Großraum- und Schwerverkehr: Erteilung
Beschreibung
Der Verkehr auf öffentlichen Straßen mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten, bedarf einer besonderen Erlaubnis.
Voraussetzungen
Eine Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung darf nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erteilt werden, z. B.:
- Beförderung einer unteilbaren Ladung,
- Transport auf der Schiene oder dem Wasser nicht möglich,
- geeignete Fahrtstrecke vorhanden.
Verfahrensablauf
Eine Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung wird nach schriftlichem Antrag erteilt. Die Antragstellung ist per Fax, per E-Mail oder online über das bundeseinheitliche Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS) möglich.
Hinweise für Sehnde: Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr
Der Verkehr auf öffentlichen Straßen mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten, bedarf einer besonderen Erlaubnis.
Voraussetzungen:
Eine Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung darf nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erteilt werden, z. B.:
- Beförderung einer unteilbaren Ladung,
- Transport auf der Schiene oder dem Wasser nicht möglich,
- geeignete Fahrtstrecke vorhanden.
Verfahrensablauf:
Eine Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung wird nach schriftlichem Antrag erteilt.
Vor Erteilung der Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung sind die Straßenverkehrsbehörden, Straßenbaubehörden und Polizeibehörden anzuhören, durch deren Bezirk der Transport führt.
Der Verkehr auf öffentlichen Straßen mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten, bedarf einer besonderen Erlaubnis.
Voraussetzungen:
Eine Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung darf nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erteilt werden, z. B.:
- Beförderung einer unteilbaren Ladung,
- Transport auf der Schiene oder dem Wasser nicht möglich,
- geeignete Fahrtstrecke vorhanden.
Verfahrensablauf:
Eine Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung wird nach schriftlichem Antrag erteilt.
Vor Erteilung der Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung sind die Straßenverkehrsbehörden, Straßenbaubehörden und Polizeibehörden anzuhören, durch deren Bezirk der Transport führt.
Online-Dienst
Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung für den Großraum- und Schwerverkehr beantragen
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreie Stadt, der selbständigen Stadt und der Gemeinde.
Ansprechpartner
Fachdienst Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05138 707-0
E-Mail: bauleitplanung@sehnde.de
Kontaktperson
Herr Torsten Winter
86.01 - Team Verwaltung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 15:30 Uhr Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 15:30 Uhr Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr Bitte vereinbaren Sie einen Termin
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Ausgefüllter Antragsvordruck mit Begründung
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Der Antrag sollte grundsätzlich 14 Tage vor Durchführung des Transportes gestellt werden.
Eine Einzelerlaubnis oder -ausnahmegenehmigung ist für eine Fahrt mit einem Fahrzeug oder einer Fahrzeugkombination gültig.
Eine Dauererlaubnis oder -ausnahmegenehmigung bis zu höchstens 3 Jahren darf nur erteilt werden, wenn neben den Anforderungen für eine Einzelgenehmigung weitere Voraussetzungen vorliegen, z. B.:
- polizeiliche Begleitung ist nicht erforderlich,
- nur für bestimmte Fahrtstrecken,
- oder für alle Straßen im Zuständigkeitsbereich der Erlaubnisbehörde und der benachbarten Straßenverkehrsbehörden.
Kosten
Gebühr ab 30.0 EUR bis 500.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Sehnde: Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr
Die Stadt Sehnde nimmt am bundeseinheitlichen Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS) teil.
Die Stadt Sehnde nimmt am bundeseinheitlichen Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS) teil.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
Großraumverkehr, Großraumtransport, Großraum- und Schwerverkehr, Schwertransporte
Metainformation
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