Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr Erteilung

    Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung für den Großraum- und Schwerverkehr: Erteilung

    Beschreibung

    Der Verkehr auf öffentlichen Straßen mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten, bedarf einer besonderen Erlaubnis.

    Voraussetzungen

    Eine Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung darf nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erteilt werden, z. B.:

    • Beförderung einer unteilbaren Ladung,
    • Transport auf der Schiene oder dem Wasser nicht möglich,
    • geeignete Fahrtstrecke vorhanden.

    Verfahrensablauf

    Eine Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung wird nach schriftlichem Antrag erteilt. Die Antragstellung ist per Fax, per E-Mail oder online über das bundeseinheitliche Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS) möglich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreie Stadt, der selbständigen Stadt und der Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Abteilung Straßenverkehr

    Beschreibung

    Die Abteilung Straßenverkehr nimmt Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde wahr. Dazu gehört die Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen auf öffentlichen Straßen.

    Neben der Polizei überwacht die Abteilung den fließenden Verkehr im Stadtgebiet; sie erteilt Ausnahmegenehmigungen zum Parken und Fahren auf Straßen, auf den der Verkehr beschränkt ist und Genehmigungen für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten. Für Arbeitsstellen an und auf Straßen werden auf Antrag verkehrsrechtliche Anordnungen zur Absicherung erteilt.

    Die Abteilung entscheidet als Straßenbaulastträger außerdem über die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen. Eine Sondernutzung liegt vor, wenn öffentliche Straßen, Wege oder Plätze über den Gemeingebrauch hinaus genutzt werden. Dies ist der Fall, wenn öffentliche Flächen zu anderen Zwecken als zu Verkehrszwecken genutzt werden. Beispiele für Sondernutzungen sind Veranstaltungen, Freisitzflächen, Verkaufsstände, Baugerüste und Materialagerungen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Bohlweg 30

    38100 Braunschweig

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00  Uhr bis 13:00 Uhr und nach Vereinbarung Dienstag 09:00  Uhr bis 13:00 Uhr und nach Vereinbarung Mittwoch nur nach Vereinbarung Donnerstag 09:00  Uhr bis 13:00 Uhr und nach Vereinbarung Freitag 09:00  Uhr bis 13:00 Uhr Samstag geschlossen Sonntag geschlossen

    Kontaktperson

    • Loock
    • Uhlmann

    Stichwörter

    Straßenverkehrsbehörde, Baustellenmanagement, Geschwindigkeitsüberwachung, verkehrsbehördlich, Anordnung, Schilder, behördlich, Rotlichtüberwachung, Halteverbotsschilder, Großraum- und Schwertransporte, Straßenfeste, Veranstaltungen

    Version

    Technisch erstellt am 24.08.2021 (von: Webservice, Stadt Braunschweig)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Stadt Braunschweig)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Braunschweig - Abteilung Straßenverkehr

    Beschreibung

    Die Abteilung Straßenverkehr nimmt Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde wahr. Dazu gehört die Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen auf öffentlichen Straßen.

    Neben der Polizei überwacht die Abteilung den fließenden Verkehr im Stadtgebiet; sie erteilt Ausnahmegenehmigungen zum Parken und Fahren auf Straßen, auf den der Verkehr beschränkt ist und Genehmigungen für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten.

    Die Abteilung entscheidet als Straßenbaulastträger außerdem über die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen. Eine Sondernutzung liegt vor, wenn öffentliche Straßen, Wege oder Plätze über den Gemeingebrauch hinaus genutzt werden. Dies ist der Fall, wenn öffentliche Flächen zu anderen Zwecken als zu Verkehrszwecken genutzt werden. Beispiele für Sondernutzungen sind Veranstaltungen, Freisitzflächen, Verkaufsstände, Baugerüste und Materialagerungen.

    Adresse

    Hausanschrift

    - Braunschweig

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00  Uhr bis 13:00 Uhr und nach Vereinbarung Dienstag 09:00  Uhr bis 13:00 Uhr und nach Vereinbarung Mittwoch nur nach Vereinbarung Donnerstag 09:00  Uhr bis 13:00 Uhr und nach Vereinbarung Freitag 09:00  Uhr bis 13:00 Uhr Samstag geschlossen Sonntag geschlossen

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 25.11.2023 (von: Webservice, Stadt Braunschweig)

    Technisch geändert am 25.11.2023 (von: Webservice, Stadt Braunschweig)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Braunschweig - Abteilung Straßenverkehr

    Beschreibung

    Die Abteilung Straßenverkehr nimmt Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde wahr. Dazu gehört die Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen auf öffentlichen Straßen.

    Neben der Polizei überwacht die Abteilung den fließenden Verkehr im Stadtgebiet; sie erteilt Ausnahmegenehmigungen zum Parken und Fahren auf Straßen, auf den der Verkehr beschränkt ist und Genehmigungen für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten.

    Die Abteilung entscheidet als Straßenbaulastträger außerdem über die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen. Eine Sondernutzung liegt vor, wenn öffentliche Straßen, Wege oder Plätze über den Gemeingebrauch hinaus genutzt werden. Dies ist der Fall, wenn öffentliche Flächen zu anderen Zwecken als zu Verkehrszwecken genutzt werden. Beispiele für Sondernutzungen sind Veranstaltungen, Freisitzflächen, Verkaufsstände, Baugerüste und Materialagerungen.

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Braunschweig - Abteilung Straßenverkehr

    Beschreibung

    Die Abteilung Straßenverkehr nimmt Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde wahr. Dazu gehört die Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen auf öffentlichen Straßen.

    Neben der Polizei überwacht die Abteilung den fließenden Verkehr im Stadtgebiet; sie erteilt Ausnahmegenehmigungen zum Parken und Fahren auf Straßen, auf den der Verkehr beschränkt ist und Genehmigungen für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten.

    Die Abteilung entscheidet als Straßenbaulastträger außerdem über die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen. Eine Sondernutzung liegt vor, wenn öffentliche Straßen, Wege oder Plätze über den Gemeingebrauch hinaus genutzt werden. Dies ist der Fall, wenn öffentliche Flächen zu anderen Zwecken als zu Verkehrszwecken genutzt werden. Beispiele für Sondernutzungen sind Veranstaltungen, Freisitzflächen, Verkaufsstände, Baugerüste und Materialagerungen.

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    Hausanschrift

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

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    Braunschweig - Abteilung Straßenverkehr

    Beschreibung

    Die Abteilung Straßenverkehr nimmt Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde wahr. Dazu gehört die Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen auf öffentlichen Straßen.

    Neben der Polizei überwacht die Abteilung den fließenden Verkehr im Stadtgebiet; sie erteilt Ausnahmegenehmigungen zum Parken und Fahren auf Straßen, auf den der Verkehr beschränkt ist und Genehmigungen für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten.

    Die Abteilung entscheidet als Straßenbaulastträger außerdem über die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen. Eine Sondernutzung liegt vor, wenn öffentliche Straßen, Wege oder Plätze über den Gemeingebrauch hinaus genutzt werden. Dies ist der Fall, wenn öffentliche Flächen zu anderen Zwecken als zu Verkehrszwecken genutzt werden. Beispiele für Sondernutzungen sind Veranstaltungen, Freisitzflächen, Verkaufsstände, Baugerüste und Materialagerungen.

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Ausgefüllter Antragsvordruck mit Begründung

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Der Antrag sollte grundsätzlich 14 Tage vor Durchführung des Transportes gestellt werden.

    Eine Einzelerlaubnis oder -ausnahmegenehmigung ist für eine Fahrt mit einem Fahrzeug oder einer Fahrzeugkombination gültig.

    Eine Dauererlaubnis oder -ausnahmegenehmigung bis zu höchstens 3 Jahren darf nur erteilt werden, wenn neben den Anforderungen für eine Einzelgenehmigung weitere Voraussetzungen vorliegen, z. B.:

    • polizeiliche Begleitung ist nicht erforderlich,
    • nur für bestimmte Fahrtstrecken,
    • oder für alle Straßen im Zuständigkeitsbereich der Erlaubnisbehörde und der benachbarten Straßenverkehrsbehörden.

    Kosten

    Gebühr ab 30.0 EUR bis 500.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007 (von: Kathrin Jurke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Großraumverkehr, Großraumtransport, Großraum- und Schwerverkehr, Schwertransporte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

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    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)