Braunschweig - Abteilung Straßenverkehr
Beschreibung
Die Abteilung Straßenverkehr nimmt Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde wahr. Dazu gehört die Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen auf öffentlichen Straßen.
Neben der Polizei überwacht die Abteilung den fließenden Verkehr im Stadtgebiet; sie erteilt Ausnahmegenehmigungen zum Parken und Fahren auf Straßen, auf den der Verkehr beschränkt ist und Genehmigungen für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten.
Die Abteilung entscheidet als Straßenbaulastträger außerdem über die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen. Eine Sondernutzung liegt vor, wenn öffentliche Straßen, Wege oder Plätze über den Gemeingebrauch hinaus genutzt werden. Dies ist der Fall, wenn öffentliche Flächen zu anderen Zwecken als zu Verkehrszwecken genutzt werden. Beispiele für Sondernutzungen sind Veranstaltungen, Freisitzflächen, Verkaufsstände, Baugerüste und Materialagerungen.
Adresse
Hausanschrift
- Braunschweig
Öffnungszeiten
Montag 09:00  Uhr bis 13:00 Uhr und nach Vereinbarung Dienstag 09:00  Uhr bis 13:00 Uhr und nach Vereinbarung Mittwoch nur nach Vereinbarung Donnerstag 09:00  Uhr bis 13:00 Uhr und nach Vereinbarung Freitag 09:00  Uhr bis 13:00 Uhr Samstag geschlossen Sonntag geschlossen
Internet
Zuständigkeit für
Braunschweig
- Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot: Genehmigung
- Ausnahmegenehmigung Parken Handwerker Ausnahmegenehmigung Parken Pflegedienst Parkberechtigung Handwerker Parkberechtigung Pflegedienst Parkausweis Handwerker Parkausweis Pflegedienst
- Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung für den Großraum- und Schwerverkehr: Erteilung
- Parkplatzabsperrung für einen Umzug: Einrichtung
- Verkehrsüberwachung