Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot: Genehmigung
Beschreibung
In Deutschland dürfen an Sonntagen und Feiertagen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.
Das Verbot gilt nicht für die Beförderung von frischer Milch, frischem Fleisch und frischen Fischen oder leichtverderblichem Obst und Gemüse, für bestimmten kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße bis zu einer Entfernung von 200 km oder Hafen-Straße bis zu einer Entfernung von 150 km.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Ausnahmen vom Sonn- bzw. Feiertagsfahrverbot erteilt werden.
Voraussetzungen
Eine Ausnahmegenehmigung darf nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erteilt werden, z. B.:
- Versorgung der Bevölkerung mit leicht verderblichen Lebensmitteln
- termingerechte Be- und Entladung von Seeschiffen
- Aufrechterhaltung des Betriebes öffentlicher Versorgungs- oder Verkehrseinrichtungen.
Eine Ausnahmegenehmigung wird nach schriftlichem Antrag erteilt. Antragstellung ist per Fax möglich.
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbständigen Gemeinden.
Ansprechpartner
Landkreis Cuxhaven - Ordnung & Straßenverkehr
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 04721 66-1953
Verkehr und Beiträge (5.2)
Beschreibung
Bereich - Verkehr
Der Verkehrsbereich der Abteilung 5.2 „Verkehr und Beiträge“ nimmt die typischen straßen- und verkehrsrechtlichen Aufgaben einer solchen Verwaltungseinheit wahr. Hier werden z. B. die Verkehrszeichen für das Stadtgebiet angeordnet, die, nach vorheriger Abstimmung mit der Polizei und anderen Dienststellen, den Verkehrsteilnehmern und Anliegern das Miteinander im Straßenverkehr erleichtern sollen. Zu den Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde gehört auch das Anordnen von Straßenbaustellen, Erlauben von Schwertransporten, Erteilen von Ausnahmegenehmigungen, Überwachungen nach dem Fahrschulrecht und Fahrlehrerrecht, Betreuung des Bus-, Taxen- und Mietwagenverkehrs und die Beseitigung von Autowracks. Auch der Wattwagenverkehr von und nach Neuwerk wird in der Abteilung betreut. Zu den weiteren Aufgaben gehören Widmungen, Einziehungen, Benennungen und Sondernutzungen von Straßen, Wegen und Plätzen, sowie die sonstige Inanspruchnahme öffentlichen Verkehrsraumes.
Für den Landkreis Cuxhaven wird der ruhende Verkehr überwacht. Wer sich ordnungswidrig verhält, muss damit rechnen, verwarnt zu werden.
Bereich - Beiträge
Im Beitragsbereich der Abteilung "Verkehr und Beiträge" werden die Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge berechnet und erhoben.
Bei den Erschließungsbeiträgen handelt es sich um Beiträge für die erstmalige Herstellung einer Straße. Rechtsgrundlage hierfür ist das Baugesetzbuch (BauGB) in Zusammenhang mit der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Cuxhaven vom 11. Dezember 2002.
Für die Verbesserung, Erweiterung, Erneuerung etc. einer bereits vorhandenen Straße werden Straßenausbaubeiträge erhoben. Rechtsgrundlage hierfür ist das Nds. Kommunalabgabengesetz (NKAG) in Zusammenhang mit der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Cuxhaven vom 27. Juni 2002.
Darüber hinaus ist der Bereich für folgende Aufgaben zuständig:
- Abschluss und Abwicklung von Städtebaulichen Verträgen (§ 11 Baugesetzbuch - BauGB) und Erschließungsverträgen (§124 BauGB) - Erteilung von grundstücksbezogenen Auskünften zur Beitragserhebung für den gegenwärtigen Ausbauzustand von Straßen (Anliegerbescheinigungen)- Beantragung und Verwaltung von öffentlichen Zuschüssen für die förmlich festgelegten Sanierungsgebiete „Cuxhaven-Ritzebüttel“ und „Cuxhaven-Lehfeld“ (Förderprogramm „Soziale Stadt“); Erhebung von Ausgleichsbeträgen nach § 154 Baugesetzbuch (Abschöpfung des sanierungsbedingten Wertzuwachses) im Sanierungsgebiet- Beantragung von Fördermitteln nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Fax: 04721 700-922
Internet
Formulare
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen des § 30 Abs. 3 StVO (Sonntagsfahrverbot) / der Ferienreiseverordnung
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen des § 30 Abs. 3 StVO (Sonntagsfahrverbot)
Einheitsgemeinde Cuxhaven, Große selbständige Stadt
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Grandauerstraße
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Rathausstraße
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Mutter- und Kindparkplatz: Rathaus-Innenhof über Grandauerstraße
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Rathausinnenhof
Anzahl: 6
Gebühren: nein
Parkplatz: Rathausstraße
Anzahl: 18
Rathausplatz
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 680
27456 Cuxhaven
Öffnungszeiten
Mo. - Do. 08.30 - 12.30 Uhr Di. und Do. 14.30 - 17.00 Uhr Fr. 07.30 - 12.30 Uhr sowie nach Vereinbarung
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Formloser Antrag mit Begründung und Dringlichkeitsbescheinigung
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Eine Einzelgenehmigung ist für eine Fahrt mit einem Fahrzeug oder einer Fahrzeugkombination gültig.
Eine Dauerausnahmegenehmigung bis zu einem Jahr darf nur erteilt werden, wenn neben den Anforderungen für eine Einzelgenehmigung auch die Notwendigkeit regelmäßiger Beförderung feststeht.
Kosten
für 1 Jahr gemäß Gebührenordnung für den Straßenverkehr (GebOSt): Gebühr ab 105.0 EUR bis 160.0 EUR
für die Einzelgenehmigung gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst): Gebühr ab 55.0 EUR bis 95.0 EUR
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch vor 2007
Stichwörter
LKW, Feiertagsfahrverbot, Sonntagsfahrverbot, Sonntagsfahrgenehmigung