Mietomnibusgenehmigung beantragen
Möchten Sie im innerstaatlichen Verkehr außerhalb des Linienverkehs mehr als neun Personen befördern (Gelegenheitsverkehr z B. durch Mietomnibusverkehr, Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen), benötigen Sie dafür einer Genehmigungen.
Beschreibung
Wenn Sie im Inland die Beförderung von mehr als neun Personen mit Kraftfahrzeugen außerhalb des Linienverkehrs durchführen wollen (Gelegenheitsverkehr), benötigen Sie dafür eine Genehmigung. Diese wird für die angestrebte Verkehrsart (Mietomnibusverkehr, Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen) erteilt.
Hinweise für Osterholz: Personenverkehr gewerblich - Genehmigung
Wenn Sie im Inland die geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen außerhalb des Linienverkehrs durchführen wollen (Gelegenheitsverkehr), benötigen Sie dafür eine Genehmigung. Diese wird für die angestrebte Verkehrsart (Taxenverkehr, Mietwagenverkehr, Mietomnibusverkehr, Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen) erteilt.
Sie finden alle erforderlichen Antragsunterlagen auf der rechten Seite unter "Formulare".
Es besteht zudem die Möglichkeit Ihre Anträge auch online zu stellen. Hierfür klicken Sie bitte unter „Links“ auf der rechten Seite auf die jeweilige Dienstleistung.
Wenn Sie im Inland die geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen außerhalb des Linienverkehrs durchführen wollen (Gelegenheitsverkehr), benötigen Sie dafür eine Genehmigung. Diese wird für die angestrebte Verkehrsart (Taxenverkehr, Mietwagenverkehr, Mietomnibusverkehr, Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen) erteilt.
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Online-Dienste
Ausstellung beglaubigter Kopien der Gemeinschaftslizenz (Personenbeförderung)
Beschreibung
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Austausch eines Fahrzeuges für die Personenbeförderung
Beschreibung
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Entbindung von der Betriebspflicht für Taxen gem. § 21 Abs. 4 PBefG
Beschreibung
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Erteilung der Gemeinschaftslizenz nach Artikel 9 der Verordnung 1073/2009 (Personenbeförderung)
Beschreibung
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Erweiterung der Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 PBefG
Beschreibung
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Fahrzeugliste für die Personenbeförderung
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Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr nach §§ 48 und 49 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) / EU-Verordnung
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zuständige Stelle
Zuständige Genehmigungsbehörde ist der Landkreis oder die kreisfreie Stadt, in deren Bezirk der Unternehmer seinen Sitz oder seine Niederlassung im Sinne des Handelsrechts hat.
Ansprechpartner
Sachgebiet Verkehrslenkung / Schülerbeförderung
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Dienstags 8 - 18 Uhr Mittwochs 8 - 12 Uhr Donnerstags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Freitags 8 - 12 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Matschulla
erforderliche Unterlagen
Formeller Antrag:
Name sowie Wohn- und Betriebssitz, bei natürlichen Personen Geburtstag und Geburtsort; Beginn und Ende der beantragten Geltungsdauer; Angaben über die Zahl, die Art und das Fassungsvermögen (Sitzplatzanzahl) der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge;
Ergänzende Antragsunterlagen und Nachweise zum Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen gem. § 13 PBefG:
Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister; Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialversicherungsträger, der Berufsgenossenschaft, des Finanzamtes und der Gemeinde hinsichtlich der ordnungsgemäßen Steuerabführung; Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit sowie den IHK Sachkundenachweis
Formulare
Hinweise für Osterholz: Personenverkehr gewerblich - Genehmigung
- Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für Personenverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz
- Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für Personenverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz - Anlage Leistungsfähigkeit
- Zusatzbescheinigung Eigenkapital
- Antrag auf Entbindung von der Betriebspflicht für Taxen
- Antrag auf Erteilung einer Gemeinschaftslizenz für KOM
- Antrag auf Erteilung einer Gemeinschaftslizenz für KOM
- Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für Personenverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz - Anlage Leistungsfähigkeit
- Antrag auf Entbindung von der Betriebspflicht für Taxen
- Zusatzbescheinigung Eigenkapital
- Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für Personenverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz
Voraussetzungen
Antragstellende müssen
- persönlich zuverlässig;
- finanziell leistungsfähig und
- fachlich geeignet sein.
Rechtsgrundlage(n)
§ 49 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
§ 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen (BoKraft)
Verordnung über den Zugang zum Beruf des Straßenpersonenverkehrsunternehmer (PBZugV)
Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
Verfahrensablauf
Antragstellung unter Vorlage des Antragsformulars und der ergänzenden erforderlichen Antragsunterlagen;
Antragsprüfung;
Einleitung des Anhörverfahrens unter Beteiligung IHK, LRÄ insbesondere der unteren Verkehrsbehörden, der Fachverbände, des Amtes für Arbeitsschutz etc
Erteilung der Genehmigung mittels Bescheid, nach Eintritt der Rechtskraft werden die Genehmigungsurkunden ausgehändigt.
Fristen
Über den Antrag ist innerhalb von 3 Monaten zu entscheiden. Diese Frist kann um weitere 3 Monate verlängern werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt im Regelfall vier bis sechs Wochen.
Kosten
Basierend auf der Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen (PBefGKostV) wird die Gebühr berechnet.
Grundlage der Gebührenberechnung:
- Anzahl der Fahrzeuge
- der Laufzeit der Genehmigung
Hinweise für Osterholz: Personenverkehr gewerblich - Genehmigung
Die Genehmigungsgebühr beträgt in Abhängigkeit vom Verwaltungsaufwand und dem Wert des Gegenstandes der Amtshandlung in der Regel beim:
- Mietwagenverkehr 75 EUR für das erste Fahrzeug und 37,50 EUR für jedes weitere Fahrzeug,
- Taxenverkehr 187,50 EUR für das erste Fahrzeug und 75 EUR für jedes weitere Fahrzeug,
- Gelegenheitsverkehr mit KOM 187,50 EUR für das erste Fahrzeug und 75 EUR für jedes weitere Fahrzeug.
Die Genehmigungsgebühr beträgt in Abhängigkeit vom Verwaltungsaufwand und dem Wert des Gegenstandes der Amtshandlung in der Regel beim:
- Mietwagenverkehr 75 EUR für das erste Fahrzeug und 37,50 EUR für jedes weitere Fahrzeug,
- Taxenverkehr 187,50 EUR für das erste Fahrzeug und 75 EUR für jedes weitere Fahrzeug,
- Gelegenheitsverkehr mit KOM 187,50 EUR für das erste Fahrzeug und 75 EUR für jedes weitere Fahrzeug.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Osterholz: Personenverkehr gewerblich - Genehmigung
Die Bearbeitungsdauer beträgt rund 4 Wochen nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen.
Die Bearbeitungsdauer beträgt rund 4 Wochen nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen.
Weitere Informationen
Hinweise für Osterholz: Personenverkehr gewerblich - Genehmigung
- Hinweise zum Datenschutz
- Taxenordnung des Landkreises Osterholz
- Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr nach §§ 48 und 49 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) / EU-Verordnung
- Erteilung der Gemeinschaftslizenz nach Artikel 9 der Verordnung 1073/2009Personenbeförderung
- Fahrzeugliste für die Personenbeförderung
- Austausch eines Fahrzeuges für die Personenbeförderung
- Erweiterung der Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 PBefG
- Entbindung von der Betriebspflicht
- Ausstellung beglaubigter Kopien der Gemeinschaftslizenz
- Fahrzeugliste für die Personenbeförderung
- Hinweise zum Datenschutz
- Taxenordnung des Landkreises Osterholz
- Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr nach §§ 48 und 49 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) / EU-Verordnung
- Ausstellung beglaubigter Kopien der Gemeinschaftslizenz
- Erweiterung der Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 PBefG
- Entbindung von der Betriebspflicht
- Erteilung der Gemeinschaftslizenz nach Artikel 9 der Verordnung 1073/2009Personenbeförderung
- Austausch eines Fahrzeuges für die Personenbeförderung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung am 03.11.2020
Stichwörter
Genehmigung zum Mietomnibusverkehr, Gelegenheitsverkehr mit Mietomnibussen, Busverkehr, Mietomnibus, BUS