Feinstaubplakette Ausgabe

    Feinstaubplakette/ Umweltplakette Ausgabe

    Wenn Sie in eine Umweltzone fahren möchten, brauchen Sie eine Feinstaubplakette/ Umweltplakette. Hier erhalten Sie Informationen.

    Beschreibung

    Für Gebiete mit schlechter Luftqualität gibt es Luftreinhaltepläne. Luftreinhaltepläne enthalten Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität. Umweltzonen sind eine mögliche Maßnahme solcher Luftreinhaltepläne. Umweltzonen verringern die Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung. Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß dürfen in Umweltzonen nicht fahren.

    Wollen Sie mit Ihrem Fahrzeug in einer solchen Umweltzone fahren, müssen Sie eine Feinstaubplakette/ Umweltplakette erwerben. Die Plakette gibt es in drei verschiedenen Farben, die jeweils einer Schadstoffgruppe zugeordnet sind. Die Einordnung Ihres Fahrzeugs in eine der Schadstoffgruppen richtet sich nach den Emissionsschlüsselnummern. Diese finden Sie in den Fahrzeugpapieren.

    Hinweis: Auf die Umweltzonen weist ein eigenes Verkehrsschild hin. Auf dem Zusatzschild sind die Farben der Plaketten angegeben, mit denen Fahrzeuge in der konkreten Umweltzone freie Fahrt haben.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Zulassung: Feinstaubplakette

    Allgemeine Informationen

    Gesamtthemenübersicht Kfz-Zulassung

    Die Feinstaubplakette soll dazu beitragen, die Feinstaubbelastung in den Großstädten zu reduzieren, da diese häufig viel zu hoch ist. PKW, Lastkraftwagen und Busse können mit Plaketten nach Höhe der Feinstaubemission gekennzeichnet werden.
    Der Erwerb der Feinstaubplakette ist freiwillig.

    Das Verkehrszeichen „Umweltzone“ zeigt den Bereich an, der nur bedingt, je nach Schadstoffgruppe befahren werden darf.

    Ausgenommen von der Kennzeichnung sind unter anderem Arbeitsmaschinen, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge. Außerdem Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dieses durch Merkzeichen „aG“, „H“ oder „Bl“ im Schwerbehindertenausweis nachweisen. Auch Fahrzeuge für die Sonderrechte nach § 35 der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Anspruch genommen werden können (zum Beispiel Blaulicht) sind von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen.

    Die Kommunen beschließen eigenständig ihre Umweltzonen. In der Stadt Oldenburg ist derzeit keine Umweltzone ausgewiesen.

    Insgesamt gibt es vier Schadstoffgruppen

    • Die umweltfreundlichste Kategorie bildet Schadstoffgruppe 4 (Abgasnorm Euro 4 und besser); sie erhält eine grüne Plakette.
    • Schadstoffgruppe 3 (Abgasnorm Euro 3) wird mit einer gelben,
    • Schadstoffgruppe 2 (Abgasnorm Euro 2) mit einer roten Plakette versehen.
    • In die Schadstoffgruppe 1 (keine Plakette) fallen Fahrzeuge ohne geregelten Katalysator, einige Benziner mit geregeltem Katalysator und alte Dieselfahrzeuge.
    • Maßgeblich für die Zuordnung ist die Emissionsschlüsselnummer in der Zulassungsbescheinigung Teil I/im Fahrzeugschein.
    • Das Umweltbundesamt stellt die von den Bundesländern übermittelten Informationen zu rechtskräftig beschlossenen Umweltzonen zusammen.


    Allgemeine Informationen

    Gesamtthemenübersicht Kfz-Zulassung

    Die Feinstaubplakette soll dazu beitragen, die Feinstaubbelastung in den Großstädten zu reduzieren, da diese häufig viel zu hoch ist. PKW, Lastkraftwagen und Busse können mit Plaketten nach Höhe der Feinstaubemission gekennzeichnet werden.
    Der Erwerb der Feinstaubplakette ist freiwillig.

    Das Verkehrszeichen "Umweltzone" zeigt den Bereich an, der nur bedingt, je nach Schadstoffgruppe befahren werden darf.

    Ausgenommen von der Kennzeichnung sind unter anderem Arbeitsmaschinen, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge. Außerdem Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dieses durch Merkzeichen "aG", "H" oder "Bl" im Schwerbehindertenausweis nachweisen. Auch Fahrzeuge für die Sonderrechte nach § 35 der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Anspruch genommen werden können (zum Beispiel Blaulicht) sind von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen.

    Die Kommunen beschließen eigenständig ihre Umweltzonen. In der Stadt Oldenburg ist derzeit keine Umweltzone ausgewiesen.

    Insgesamt gibt es vier Schadstoffgruppen

    • Die umweltfreundlichste Kategorie bildet Schadstoffgruppe 4 (Abgasnorm Euro 4 und besser); sie erhält eine grüne Plakette.
    • Schadstoffgruppe 3 (Abgasnorm Euro 3) wird mit einer gelben,
    • Schadstoffgruppe 2 (Abgasnorm Euro 2) mit einer roten Plakette versehen.
    • In die Schadstoffgruppe 1 (keine Plakette) fallen Fahrzeuge ohne geregelten Katalysator, einige Benziner mit geregeltem Katalysator und alte Dieselfahrzeuge.
    • Maßgeblich für die Zuordnung ist die Emissionsschlüsselnummer in der Zulassungsbescheinigung Teil I/im Fahrzeugschein.
    • Das Umweltbundesamt stellt die von den Bundesländern übermittelten Informationen zu rechtskräftig beschlossenen Umweltzonen zusammen.


    Online-Dienst

    Feinstaubplakette online beantragen

    ID: L100040_466676976

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Visa Karte
    • Mastercard
    • Paypal

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 24.08.2022 (von: Webservice, kreisfreie Stadt Oldenburg)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, kreisfreie Stadt Oldenburg)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei den Zulassungsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Stiller Weg 10

    26121 Oldenburg (Oldenburg)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung Öffnungszeiten „Bringen und Abholen" Montags und Dienstags: 8 bis 12 Uhr Mittwochs: 12:30 bis 15:30 Donnerstags und Freitags: 8 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0441 235-4444

    Fax: 0441 235-3185

    E-Mail: buergerbuero-nord@stadt-oldenburg.de

    Weitere Informationen

    Das Bürgerbüro Nord ist für die An-, Ab- und Ummeldungen von Kraftfahrzeugen zuständig. Für An- und Ummeldungen ist der Wohnort des Bürgers beziehungsweise der Firmenstandort in Oldenburg Grundvoraussetzung. Für die Abmeldungen von Kraftfahrzeugen ist der Wohnort des Bürgers beziehungsweise der Firmenstandort in Oldenburg keine Voraussetzung. Die Abmeldung kann bei jeder Zulassungsbehörde unter Vorlage der ZB I und der Kennzeichen im gesamten Bundesgebiet vorgenommen werden.          Außerdem können sich die Bürger an- und ummelden und einen Personalausweis oder Reisepass beantragen. Die Ausgabe der Ausweise erfolgt allerdings nur im Bürgerbüro Mitte.         Des Weiteren können Anträge auf Führungszeugnisse, Untersuchungsberechtigungsscheine und amtliche Beglaubigungen durchgeführt werden. Zu den weiteren Aufgaben gehören der Verkauf von Sperrmüllkarten, Abfallsäcken und Gebührenmarken für die Einmalentsorgung von Restmüll. Terminvereinbarung Bitte vereinbaren Sie für die Erledigung Ihres Anliegens einen Termin. Bitte nutzen Sie dafür die Terminvereinbarung der Bürgerbüros » „Bringen und Abholen" Weitere Informationen zum „Bringen und Abholen" Service finden Sie hier »

    Version

    Technisch erstellt am 24.08.2022 (von: Webservice, kreisfreie Stadt Oldenburg)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, kreisfreie Stadt Oldenburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Bürgerbüro Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Pferdemarkt 14

    26121 Oldenburg (Oldenburg)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0441 235-4444

    Fax: 0441 235-2411

    E-Mail: buergerbuero-mitte@stadt-oldenburg.de

    Weitere Informationen

    Das Bürgerbüro Mitte ist für alle An-/Ummeldungen innerhalb der Stadt und für die Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen zuständig. Zu den weiteren Aufgaben gehören Anträge für Führungszeugnisse und Untersuchungsberechtigungsscheine, amtliche Beglaubigungen und Fundsachen, sowie der Verkauf von Gebührenmarken für die Einmalentsorgung, Sperrmüllkarten beziehungsweise Abfallsäcken. Außerdem werden Kfz-Zulassungen vorgenommen. Der Wohnort des Bürgers beziehungsweise der Firmenstandort in Oldenburg ist hierfür Grundvoraussetzung. (Bitte beachten Sie bei Kfz-Zulassungen die entsprechenden Hinweise.) Weiterhin werden Anträge auf Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung bestätigt. Terminvereinbarung Bitte vereinbaren Sie für die Erledigung Ihres Anliegens einen Termin. Bitte nutzen Sie dafür die Terminvereinbarung der Bürgerbüros »

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    Technisch erstellt am 24.08.2022 (von: Webservice, kreisfreie Stadt Oldenburg)

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Englisch

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    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Fahrzeugschein (bei älteren Kfz) beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil I (bei neueren Kfz)

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Zulassung: Feinstaubplakette

    • Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein
    • Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein

    Voraussetzungen

    Um eine Umweltplakette zu erhalten, muss Ihr Fahrzeug die Kriterien der Schadstoffgruppen 2, 3 oder 4 erfüllen.

    Für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 können Sie keine Plakette erhalten. Das sind

    • Benziner ohne geregelten Katalysator und
    • ältere Dieselfahrzeuge mit Abgasnorm Euro 1 oder schlechter.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Zulassung: Feinstaubplakette

    • EU - Feinstaub - Richtlinie
    • § 47 Abs. 3 Straßenzulassungsverordnung (StZVO), Anlage XXVI StZVO
    • EU - Feinstaub - Richtlinie
    • § 47 Abs. 3 Straßenzulassungsverordnung (StZVO), Anlage XXVI StZVO

    Rechtsbehelf

    Sie können Widerspruch einlegen. Wird dem Widerspruch nicht stattgegeben, können Sie beim zuständigen Verwaltungsgericht klagen.

    Verfahrensablauf

    Tipp: Einige Stadt- und Landkreise stellen Onlinedienste zur Verfügung. Über diese können Sie eine Umweltplakette bestellen. Sie bezahlen per Lastschrift, Überweisung oder Kreditkarte. Die Plakette bekommen Sie mit der Post zugeschickt. Die genauen Regelungen können Sie den Internetangeboten entnehmen.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Zulassung: Feinstaubplakette

    Erwerb der Feinstaubplakette

    • Die Feinstaubplakette kann in den Bürgerbüros Mitte und Nord der Stadt Oldenburg gegen Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein ohne Termin an der Information erworben werden.
    • Die Plaketten werden auch von für die Durchführung von Abgasuntersuchungen anerkannten Stellen (zum Beispiel Kfz-Werkstatt, DEKRA, TÜV) kostenpflichtig ausgegeben.
    • Die Beschriftung der Feinstaubplakette muss mit dem ausgegebenen Kennzeichen übereinstimmen.

    Online-Erwerb der Feinstaubplakette

    • Die Feinstaubplakette kann auch online über das Formular rechts auf der Seite erworben werden.
    • Bei der Onlineversion wird vorab per ePayment  (PayPal, Mastercard/Visa-Karte, Giropay) bezahlt.
    • Eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein ist beizufügen.
    • Die Plakette wird an Ihre Anschrift geschickt.

    Bitte überprüfen Sie vor einer Onlinebestellung, welche Plakette dem Fahrzeug zugeteilt werden kann. Dies kann zum Beispiel auf den Seiten der KÜS oder der DEKRA ermittelt werden.

    Weitere Informationen gibt es im Bürgerbüro Mitte und Bürgerbüro Nord.

    Erwerb der Feinstaubplakette

    • Die Feinstaubplakette kann in den Bürgerbüros Mitte und Nord der Stadt Oldenburg gegen Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein ohne Termin an der Information erworben werden.
    • Die Plaketten werden auch von für die Durchführung von Abgasuntersuchungen anerkannten Stellen (zum Beispiel Kfz-Werkstatt, DEKRA, TÜV) kostenpflichtig ausgegeben.
    • Die Beschriftung der Feinstaubplakette muss mit dem ausgegebenen Kennzeichen übereinstimmen.

    Online-Erwerb der Feinstaubplakette

    • Die Feinstaubplakette kann auch online über das Formular rechts auf der Seite erworben werden.
    • Bei der Onlineversion wird vorab per ePayment (PayPal, Mastercard/Visa-Karte, Giropay) bezahlt.
    • Eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein ist beizufügen.
    • Die Plakette wird an Ihre Anschrift geschickt.

    Bitte überprüfen Sie vor einer Onlinebestellung, welche Plakette dem Fahrzeug zugeteilt werden kann. Dies kann zum Beispiel auf den Seiten der KÜS oder der DEKRA ermittelt werden.

    Weitere Informationen gibt es im Bürgerbüro Mitte und Bürgerbüro Nord.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    keine

    In den meisten Fällen erhalten Sie die Plakette sofort.

    Kosten

    Es fallen ggf. weitere Gebühren für die Bearbeitung und/oder den Versand an.: Gebühr 6.1 EUR

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Zulassung: Feinstaubplakette

    Erwerb vor Ort: 5,70 Euro

    • Die Gebühren der Bürgerbüros Mitte und Nord können mit EC-Karte oder Bargeld entrichtet werden.

    Bei Online-Bestellung: 6,50 Euro

    Erwerb vor Ort: 5,70 Euro

    • Die Gebühren der Bürgerbüros Mitte und Nord können mit EC-Karte oder Bargeld entrichtet werden.

    Bei Online-Bestellung: 6,50 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Planen Sie in eine Umweltzone zu fahren, bemühen Sie sich nach Möglichkeit frühzeitig, eine Feinstaubplakette/ Umweltplakette zu kaufen. Sollte es zu Verzögerungen kommen und Sie haben keine Feinstaubplakette/ Umweltplakette, so dürfen Sie nicht in die Umweltzone fahren.

    Weitere Informationen

    Eine Übersicht über Umweltzonen in ganz Deutschland finden Sie beim Umweltbundesamt (https://gis.uba.de/website/umweltzonen/index.php).

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung am 25.11.2020

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007 (von: Kathrin Jurke)

    Technisch geändert am 22.07.2024 (von: Rose, Katja)

    Stichwörter

    Umweltplakette, Umweltzone, Feinstaubplakette beantragen, Ozon-Plakette

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)