Feinstaubplakette/ Umweltplakette Ausgabe
Wenn Sie in eine Umweltzone fahren möchten, brauchen Sie eine Feinstaubplakette/ Umweltplakette. Hier erhalten Sie Informationen.
Beschreibung
Für Gebiete mit schlechter Luftqualität gibt es Luftreinhaltepläne. Luftreinhaltepläne enthalten Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität. Umweltzonen sind eine mögliche Maßnahme solcher Luftreinhaltepläne. Umweltzonen verringern die Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung. Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß dürfen in Umweltzonen nicht fahren.
Wollen Sie mit Ihrem Fahrzeug in einer solchen Umweltzone fahren, müssen Sie eine Feinstaubplakette/ Umweltplakette erwerben. Die Plakette gibt es in drei verschiedenen Farben, die jeweils einer Schadstoffgruppe zugeordnet sind. Die Einordnung Ihres Fahrzeugs in eine der Schadstoffgruppen richtet sich nach den Emissionsschlüsselnummern. Diese finden Sie in den Fahrzeugpapieren.
Hinweis: Auf die Umweltzonen weist ein eigenes Verkehrsschild hin. Auf dem Zusatzschild sind die Farben der Plaketten angegeben, mit denen Fahrzeuge in der konkreten Umweltzone freie Fahrt haben.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Zulassung: Feinstaubplakette
Gesamtthemenübersicht Kfz-Zulassung
Die Feinstaubplakette soll dazu beitragen, die Feinstaubbelastung in den Großstädten zu reduzieren, da diese häufig viel zu hoch ist. PKW, Lastkraftwagen und Busse können mit Plaketten nach Höhe der Feinstaubemission gekennzeichnet werden.
Der Erwerb der Feinstaubplakette ist freiwillig.
Das Verkehrszeichen „Umweltzone“ zeigt den Bereich an, der nur bedingt, je nach Schadstoffgruppe befahren werden darf.
Ausgenommen von der Kennzeichnung sind unter anderem Arbeitsmaschinen, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge. Außerdem Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dieses durch Merkzeichen „aG“, „H“ oder „Bl“ im Schwerbehindertenausweis nachweisen. Auch Fahrzeuge für die Sonderrechte nach § 35 der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Anspruch genommen werden können (zum Beispiel Blaulicht) sind von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen.
Die Kommunen beschließen eigenständig ihre Umweltzonen. In der Stadt Oldenburg ist derzeit keine Umweltzone ausgewiesen.
Insgesamt gibt es vier Schadstoffgruppen
- Die umweltfreundlichste Kategorie bildet Schadstoffgruppe 4 (Abgasnorm Euro 4 und besser); sie erhält eine grüne Plakette.
- Schadstoffgruppe 3 (Abgasnorm Euro 3) wird mit einer gelben,
- Schadstoffgruppe 2 (Abgasnorm Euro 2) mit einer roten Plakette versehen.
- In die Schadstoffgruppe 1 (keine Plakette) fallen Fahrzeuge ohne geregelten Katalysator, einige Benziner mit geregeltem Katalysator und alte Dieselfahrzeuge.
- Maßgeblich für die Zuordnung ist die Emissionsschlüsselnummer in der Zulassungsbescheinigung Teil I/im Fahrzeugschein.
- Das Umweltbundesamt stellt die von den Bundesländern übermittelten Informationen zu rechtskräftig beschlossenen Umweltzonen zusammen.
Gesamtthemenübersicht Kfz-Zulassung
Die Feinstaubplakette soll dazu beitragen, die Feinstaubbelastung in den Großstädten zu reduzieren, da diese häufig viel zu hoch ist. PKW, Lastkraftwagen und Busse können mit Plaketten nach Höhe der Feinstaubemission gekennzeichnet werden.
Der Erwerb der Feinstaubplakette ist freiwillig.
Das Verkehrszeichen "Umweltzone" zeigt den Bereich an, der nur bedingt, je nach Schadstoffgruppe befahren werden darf.
Ausgenommen von der Kennzeichnung sind unter anderem Arbeitsmaschinen, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge. Außerdem Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dieses durch Merkzeichen "aG", "H" oder "Bl" im Schwerbehindertenausweis nachweisen. Auch Fahrzeuge für die Sonderrechte nach § 35 der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Anspruch genommen werden können (zum Beispiel Blaulicht) sind von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen.
Die Kommunen beschließen eigenständig ihre Umweltzonen. In der Stadt Oldenburg ist derzeit keine Umweltzone ausgewiesen.
Insgesamt gibt es vier Schadstoffgruppen
- Die umweltfreundlichste Kategorie bildet Schadstoffgruppe 4 (Abgasnorm Euro 4 und besser); sie erhält eine grüne Plakette.
- Schadstoffgruppe 3 (Abgasnorm Euro 3) wird mit einer gelben,
- Schadstoffgruppe 2 (Abgasnorm Euro 2) mit einer roten Plakette versehen.
- In die Schadstoffgruppe 1 (keine Plakette) fallen Fahrzeuge ohne geregelten Katalysator, einige Benziner mit geregeltem Katalysator und alte Dieselfahrzeuge.
- Maßgeblich für die Zuordnung ist die Emissionsschlüsselnummer in der Zulassungsbescheinigung Teil I/im Fahrzeugschein.
- Das Umweltbundesamt stellt die von den Bundesländern übermittelten Informationen zu rechtskräftig beschlossenen Umweltzonen zusammen.
Online-Dienst
Feinstaubplakette online beantragen
Online erledigen
Zahlungsweise
- Visa Karte
- Mastercard
- Paypal
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei den Zulassungsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.
Ansprechpartner
Bürgerbüro Nord
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung Öffnungszeiten „Bringen und Abholen" Montags und Dienstags: 8 bis 12 Uhr Mittwochs: 12:30 bis 15:30 Donnerstags und Freitags: 8 bis 12 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
Bürgerbüro Mitte
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Fahrzeugschein (bei älteren Kfz) beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil I (bei neueren Kfz)
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Zulassung: Feinstaubplakette
- Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein
Voraussetzungen
Um eine Umweltplakette zu erhalten, muss Ihr Fahrzeug die Kriterien der Schadstoffgruppen 2, 3 oder 4 erfüllen.
Für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 können Sie keine Plakette erhalten. Das sind
- Benziner ohne geregelten Katalysator und
- ältere Dieselfahrzeuge mit Abgasnorm Euro 1 oder schlechter.
Rechtsgrundlage(n)
- § 40 Abs.1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) (Verkehrsbeschränkungen) https://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=BImSchG+%C2%A7+40&psml=bsbawueprod.psml&max=true
- § 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) (Luftreinhaltepläne, Pläne für kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen, Landesverordnungen) https://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=BImSchG+%C2%A7+47&psml=bsbawueprod.psml&max=true
- Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BlmSchV) https://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16507/2_1_35.pdf
- §§ 40 ff. Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BlmSchV)
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Zulassung: Feinstaubplakette
- EU - Feinstaub - Richtlinie
- § 47 Abs. 3 Straßenzulassungsverordnung (StZVO), Anlage XXVI StZVO
- EU - Feinstaub - Richtlinie
- § 47 Abs. 3 Straßenzulassungsverordnung (StZVO), Anlage XXVI StZVO
Rechtsbehelf
Sie können Widerspruch einlegen. Wird dem Widerspruch nicht stattgegeben, können Sie beim zuständigen Verwaltungsgericht klagen.
Verfahrensablauf
Tipp: Einige Stadt- und Landkreise stellen Onlinedienste zur Verfügung. Über diese können Sie eine Umweltplakette bestellen. Sie bezahlen per Lastschrift, Überweisung oder Kreditkarte. Die Plakette bekommen Sie mit der Post zugeschickt. Die genauen Regelungen können Sie den Internetangeboten entnehmen.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Zulassung: Feinstaubplakette
Erwerb der Feinstaubplakette
- Die Feinstaubplakette kann in den Bürgerbüros Mitte und Nord der Stadt Oldenburg gegen Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein ohne Termin an der Information erworben werden.
- Die Plaketten werden auch von für die Durchführung von Abgasuntersuchungen anerkannten Stellen (zum Beispiel Kfz-Werkstatt, DEKRA, TÜV) kostenpflichtig ausgegeben.
- Die Beschriftung der Feinstaubplakette muss mit dem ausgegebenen Kennzeichen übereinstimmen.
Online-Erwerb der Feinstaubplakette
- Die Feinstaubplakette kann auch online über das Formular rechts auf der Seite erworben werden.
- Bei der Onlineversion wird vorab per ePayment (PayPal, Mastercard/Visa-Karte, Giropay) bezahlt.
- Eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein ist beizufügen.
- Die Plakette wird an Ihre Anschrift geschickt.
Bitte überprüfen Sie vor einer Onlinebestellung, welche Plakette dem Fahrzeug zugeteilt werden kann. Dies kann zum Beispiel auf den Seiten der KÜS oder der DEKRA ermittelt werden.
Weitere Informationen gibt es im Bürgerbüro Mitte und Bürgerbüro Nord.
Erwerb der Feinstaubplakette
- Die Feinstaubplakette kann in den Bürgerbüros Mitte und Nord der Stadt Oldenburg gegen Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein ohne Termin an der Information erworben werden.
- Die Plaketten werden auch von für die Durchführung von Abgasuntersuchungen anerkannten Stellen (zum Beispiel Kfz-Werkstatt, DEKRA, TÜV) kostenpflichtig ausgegeben.
- Die Beschriftung der Feinstaubplakette muss mit dem ausgegebenen Kennzeichen übereinstimmen.
Online-Erwerb der Feinstaubplakette
- Die Feinstaubplakette kann auch online über das Formular rechts auf der Seite erworben werden.
- Bei der Onlineversion wird vorab per ePayment (PayPal, Mastercard/Visa-Karte, Giropay) bezahlt.
- Eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein ist beizufügen.
- Die Plakette wird an Ihre Anschrift geschickt.
Bitte überprüfen Sie vor einer Onlinebestellung, welche Plakette dem Fahrzeug zugeteilt werden kann. Dies kann zum Beispiel auf den Seiten der KÜS oder der DEKRA ermittelt werden.
Weitere Informationen gibt es im Bürgerbüro Mitte und Bürgerbüro Nord.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
keine
In den meisten Fällen erhalten Sie die Plakette sofort.
Kosten
Es fallen ggf. weitere Gebühren für die Bearbeitung und/oder den Versand an.: Gebühr 6.1 EUR
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Zulassung: Feinstaubplakette
Erwerb vor Ort: 5,70 Euro
- Die Gebühren der Bürgerbüros Mitte und Nord können mit EC-Karte oder Bargeld entrichtet werden.
Bei Online-Bestellung: 6,50 Euro
Erwerb vor Ort: 5,70 Euro
- Die Gebühren der Bürgerbüros Mitte und Nord können mit EC-Karte oder Bargeld entrichtet werden.
Bei Online-Bestellung: 6,50 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Planen Sie in eine Umweltzone zu fahren, bemühen Sie sich nach Möglichkeit frühzeitig, eine Feinstaubplakette/ Umweltplakette zu kaufen. Sollte es zu Verzögerungen kommen und Sie haben keine Feinstaubplakette/ Umweltplakette, so dürfen Sie nicht in die Umweltzone fahren.
Weitere Informationen
Eine Übersicht über Umweltzonen in ganz Deutschland finden Sie beim Umweltbundesamt (https://gis.uba.de/website/umweltzonen/index.php).
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung am 25.11.2020
Stichwörter
Umweltplakette, Umweltzone, Feinstaubplakette beantragen, Ozon-Plakette