Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht Erteilung

    Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht: Erteilung

    Beschreibung

    Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen sind.

    Es besteht jedoch die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers/Antragstellerin.

    Eine Befreiung von der Gurtanlegepflicht ist möglich,

    • wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, Sicherheitsgurte anzulegen.
    • wenn die Körpergröße des Antragstellers/der Antragstellerin weniger als 150 cm beträgt.

    Eine Befreiung von der Helmtragepflicht ist möglich,

    • wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, einen Sicherheitshelm zu tragen.

    Online-Dienst

    Ausnahmegenehmigung von der Gurt- oder Helmpflicht

    ID: L100040_482856639

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 05.01.2023 (von: Webservice, Landkreis Friesland)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Friesland)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt

    Hinweise für Friesland: Ausnahmegenehmigung von der Gurtanlegepflicht oder Helmtragepflicht

    Bürger der Stadt Varel und der Stadt Schortens wenden sich bitte an die dortige Stadtverwaltung.

    Für die übrigen Gemeinden des Landkreises ist der Landkreis Friesland zuständig.
    Den Ansprechpartner finden Sie unten.

    Bürger der Stadt Varel und der Stadt Schortens wenden sich bitte an die dortige Stadtverwaltung.

    Für die übrigen Gemeinden des Landkreises ist der Landkreis Friesland zuständig.
    Den Ansprechpartner finden Sie unten.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Straßenverkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Bullhamm 13

    26441 Jever

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 14:30 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04461 919-0

    Fax: 04461 919-8800

    E-Mail: strassenverkehr@friesland.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Fachbereichsleitung: Herr T. Hinrichs, Stellvertretung: Frau N. Boldt

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2020 (von: Webservice, Landkreis Friesland)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Friesland)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Einheitsgemeinde Wangerooge

    Adresse

    Hausanschrift

    Strandpromenade 3

    26486 Wangerooge

    Version

    Technisch erstellt am 07.12.2009 (von: Landkreis Friesland Webservice)

    Technisch geändert am 09.01.2024 (von: Dörr, Leonie)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Sofern die Voraussetzungen für eine Befreiung von gesundheitlicher Art sind, ist eine ärztliche oder fachärztliche Bescheinigung vorzulegen, dass die zu beantragende Befreiung aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist. Eine Diagnose braucht die Bescheinigung nicht zu enthalten.
    Für die Körpergröße unter 150 cm ist ebenfalls ein ärztliches Attest mit der gemessenen Körpergröße mitzubringen.

    Formulare

    Hinweise für Friesland: Ausnahmegenehmigung von der Gurtanlegepflicht oder Helmtragepflicht

    Es ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Dazu können Sie den u. a. Vordruck "ärztliche Bescheinigung" verwenden.

    Sie können den u.a. Antrag "Antrag auf Befreiung..." verwenden und zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung und ggf. Ihres Schwerbehindertenausweises (soweit vorhanden) bei uns einreichen.


    Alternativ können Sie den Antrag auch Online stellen (siehe oben), wenn Sie die ärztliche Bescheinigung bereits haben.

    Es ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Dazu können Sie den u. a. Vordruck "ärztliche Bescheinigung" verwenden.

    Sie können den u.a. Antrag "Antrag auf Befreiung..." verwenden und zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung und ggf. Ihres Schwerbehindertenausweises (soweit vorhanden) bei uns einreichen.


    Alternativ können Sie den Antrag auch Online stellen (siehe oben), wenn Sie die ärztliche Bescheinigung bereits haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Ausnahmegenehmigung wird widerruflich und befristet für ein Jahr erteilt - es sei denn, die ärztliche Bescheinigung sagt aus, dass die Befreiung unbefristet erteilt werden muss, da sich der Gesundheitszustand nicht mehr bessern wird.

    Kosten

    Die Entscheidung ergeht für Schwerbehinderte kostenfrei.

    Gebühr ab 10.2 EUR bis 767.0 EUR

    Hinweise für Friesland: Ausnahmegenehmigung von der Gurtanlegepflicht oder Helmtragepflicht

    Die Gebühr für die Ausstellung der Ausnahmegenehmigung beträgt 55,00 €.
    Liegt ein Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG oder G vor, ergeht die Befreiung gebührenfrei.

    Die Gebühr für die Ausstellung der Ausnahmegenehmigung beträgt 55,00 €.
    Liegt ein Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG oder G vor, ergeht die Befreiung gebührenfrei.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch vor 2007

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007 (von: Kathrin Jurke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)