Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht: Erteilung
Beschreibung
Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen sind.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers/Antragstellerin.
Eine Befreiung von der Gurtanlegepflicht ist möglich,
- wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, Sicherheitsgurte anzulegen.
- wenn die Körpergröße des Antragstellers/der Antragstellerin weniger als 150 cm beträgt.
Eine Befreiung von der Helmtragepflicht ist möglich,
- wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, einen Sicherheitshelm zu tragen.
Online-Dienst
Ausnahmegenehmigung von der Gurt- oder Helmpflicht
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt
Hinweise für Friesland: Ausnahmegenehmigung von der Gurtanlegepflicht oder Helmtragepflicht
Bürger der Stadt Varel und der Stadt Schortens wenden sich bitte an die dortige Stadtverwaltung.
Für die übrigen Gemeinden des Landkreises ist der Landkreis Friesland zuständig.
Den Ansprechpartner finden Sie unten.
Bürger der Stadt Varel und der Stadt Schortens wenden sich bitte an die dortige Stadtverwaltung.
Für die übrigen Gemeinden des Landkreises ist der Landkreis Friesland zuständig.
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Ansprechpartner
Fachbereich Straßenverkehr
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 14:30 - 17:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Meyer
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Sofern die Voraussetzungen für eine Befreiung von gesundheitlicher Art sind, ist eine ärztliche oder fachärztliche Bescheinigung vorzulegen, dass die zu beantragende Befreiung aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist. Eine Diagnose braucht die Bescheinigung nicht zu enthalten.
Für die Körpergröße unter 150 cm ist ebenfalls ein ärztliches Attest mit der gemessenen Körpergröße mitzubringen.
Formulare
Hinweise für Friesland: Ausnahmegenehmigung von der Gurtanlegepflicht oder Helmtragepflicht
Es ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Dazu können Sie den u. a. Vordruck "ärztliche Bescheinigung" verwenden.
Sie können den u.a. Antrag "Antrag auf Befreiung..." verwenden und zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung und ggf. Ihres Schwerbehindertenausweises (soweit vorhanden) bei uns einreichen.
Alternativ können Sie den Antrag auch Online stellen (siehe oben), wenn Sie die ärztliche Bescheinigung bereits haben.
- 36_3_Ärztliche Bescheinigung zur Befreiung von der Helm- oder Gurtpflicht
- 36_02_Antrag auf Befreiung von der Gurtanlege- oder HelmpflichtAntrag auf Befreiung von der Gurtanlege- oder Helmpflicht mit ärztlicher Bescheinigung
Es ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Dazu können Sie den u. a. Vordruck "ärztliche Bescheinigung" verwenden.
Sie können den u.a. Antrag "Antrag auf Befreiung..." verwenden und zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung und ggf. Ihres Schwerbehindertenausweises (soweit vorhanden) bei uns einreichen.
Alternativ können Sie den Antrag auch Online stellen (siehe oben), wenn Sie die ärztliche Bescheinigung bereits haben.
- 36_02_Antrag auf Befreiung von der Gurtanlege- oder HelmpflichtAntrag auf Befreiung von der Gurtanlege- oder Helmpflicht mit ärztlicher Bescheinigung
- 36_3_Ärztliche Bescheinigung zur Befreiung von der Helm- oder Gurtpflicht
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Ausnahmegenehmigung wird widerruflich und befristet für ein Jahr erteilt - es sei denn, die ärztliche Bescheinigung sagt aus, dass die Befreiung unbefristet erteilt werden muss, da sich der Gesundheitszustand nicht mehr bessern wird.
Kosten
Die Entscheidung ergeht für Schwerbehinderte kostenfrei.
Gebühr ab 10.2 EUR bis 767.0 EUR
Hinweise für Friesland: Ausnahmegenehmigung von der Gurtanlegepflicht oder Helmtragepflicht
Die Gebühr für die Ausstellung der Ausnahmegenehmigung beträgt 55,00 €.
Liegt ein Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG oder G vor, ergeht die Befreiung gebührenfrei.
Die Gebühr für die Ausstellung der Ausnahmegenehmigung beträgt 55,00 €.
Liegt ein Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG oder G vor, ergeht die Befreiung gebührenfrei.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch vor 2007