Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht: Erteilung
Beschreibung
Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen sind.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers/Antragstellerin.
Eine Befreiung von der Gurtanlegepflicht ist möglich,
- wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, Sicherheitsgurte anzulegen.
- wenn die Körpergröße des Antragstellers/der Antragstellerin weniger als 150 cm beträgt.
Eine Befreiung von der Helmtragepflicht ist möglich,
- wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, einen Sicherheitshelm zu tragen.
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Befreiung von der Gurt-/Helmpflicht
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt
Hinweise für Osterholz-Scharmbeck: Kfz: Gurtanlege- und Helmtragepflicht - Befreiung
BürgerService der Kreisverwaltung.
Für die Bürger der Stadt Osterholz-Scharmbeck ist die Stadtverwaltung zuständig.
BürgerService der Kreisverwaltung.
Für die Bürger der Stadt Osterholz-Scharmbeck ist die Stadtverwaltung zuständig.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Sofern die Voraussetzungen für eine Befreiung von gesundheitlicher Art sind, ist eine ärztliche oder fachärztliche Bescheinigung vorzulegen, dass die zu beantragende Befreiung aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist. Eine Diagnose braucht die Bescheinigung nicht zu enthalten.
Für die Körpergröße unter 150 cm ist ebenfalls ein ärztliches Attest mit der gemessenen Körpergröße mitzubringen.
Hinweise für Osterholz-Scharmbeck: Kfz: Gurtanlege- und Helmtragepflicht - Befreiung
Es ist eine ärztliche oder fachärztliche Bescheinigung vorzulegen, dass die zu beantragende Befreiung aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist. Eine Diagnose braucht die Bescheinigung nicht zu enthalten.
Für die Körpergröße unter 150 cm ist ebenfalls ein ärztliches Attest mit der gemessenen Körpergröße mitzubringen.
Es ist eine ärztliche oder fachärztliche Bescheinigung vorzulegen, dass die zu beantragende Befreiung aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist. Eine Diagnose braucht die Bescheinigung nicht zu enthalten.
Für die Körpergröße unter 150 cm ist ebenfalls ein ärztliches Attest mit der gemessenen Körpergröße mitzubringen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Osterholz-Scharmbeck: Kfz: Gurtanlege- und Helmtragepflicht - Befreiung
§ 21a Straßenverkehrsordnung (StVO)
§ 46 I Nr, 5b StVO
§ 21a Straßenverkehrsordnung (StVO)
§ 46 I Nr, 5b StVO
Fristen
Die Ausnahmegenehmigung wird widerruflich und befristet für ein Jahr erteilt - es sei denn, die ärztliche Bescheinigung sagt aus, dass die Befreiung unbefristet erteilt werden muss, da sich der Gesundheitszustand nicht mehr bessern wird.
Kosten
Die Entscheidung ergeht für Schwerbehinderte kostenfrei.
Gebühr ab 10.2 EUR bis 767.0 EUR
Hinweise für Osterholz-Scharmbeck: Kfz: Gurtanlege- und Helmtragepflicht - Befreiung
Es kann für die Entscheidung eine Gebühr erhoben werden. Für Schwerbehinderte ergeht die Entscheidung kostenfrei.
Es kann für die Entscheidung eine Gebühr erhoben werden. Für Schwerbehinderte ergeht die Entscheidung kostenfrei.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch vor 2007