Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht Erteilung

    Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht: Erteilung

    Beschreibung

    Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen sind.

    Es besteht jedoch die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers/Antragstellerin.

    Eine Befreiung von der Gurtanlegepflicht ist möglich,

    • wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, Sicherheitsgurte anzulegen.
    • wenn die Körpergröße des Antragstellers/der Antragstellerin weniger als 150 cm beträgt.

    Eine Befreiung von der Helmtragepflicht ist möglich,

    • wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, einen Sicherheitshelm zu tragen.

    Hinweise für Wunstorf: Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht: Erteilung

    Allgemeine Informationen

    Das Anlegen der vorgeschriebenen Sicherheitsgurte ist lt. Straßenverkehrsordnung (StVO) Pflicht. In begründeten Einzelfällen können Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

    Die Befreiung von der Anlegepflicht für Sicherheitsgurte ist nur zulässig, wenn

    1. das Anlegen von Gurten aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist oder
    2. die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt.

    Ist das Anlegen von Gurten aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich, so ist dies durch die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung/einem Attest zu belegen. Auf dieser Bescheinigung/diesem Attest ist ausdrücklich zu bestätigen, dass der Antragsteller aufgrund des ärztlichen Befundes zwingend von der Gurtanlegepflicht zu befreien ist.

    Ausnahmegenehmigungen werden befristet erteilt. Es ist daher in der ärztlichen Bescheinigung die voraussichtliche Dauer der Beeinträchtigung anzugeben.



    Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

    Befreiung von der Helm, Gurt- und Anschnallpflicht



    Online-Dienst

    Gurt- / Helmpflichtbefreiung beantragen

    ID: L100040_460219309

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

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    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Hinweise für Wunstorf: Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht: Erteilung

    Stadt Wunstorf
    Fachdienst Straßenverkehr
    Südstr. 1
    31515 Wunstorf

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt

    Ansprechpartner

    Straßenverkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Südstr. 1

    31515 Wunstorf

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Mo. bis Fr. 09.00 -12.00 Uhr Do. 14.30 -17.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05031 101-295

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 03.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    86.01 - Team Verwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hildesheimer Str. 18

    30169 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 15:30 Uhr Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 15:30 Uhr Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr Bitte vereinbaren Sie einen Termin

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Bitte achten Sie unbedingt auf die Zuständigkeiten inklusive Ansprechpartner*innen! Postanschrift: Haus der Region Hildesheimer Straße 20 30169 Hannover

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Sofern die Voraussetzungen für eine Befreiung von gesundheitlicher Art sind, ist eine ärztliche oder fachärztliche Bescheinigung vorzulegen, dass die zu beantragende Befreiung aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist. Eine Diagnose braucht die Bescheinigung nicht zu enthalten.
    Für die Körpergröße unter 150 cm ist ebenfalls ein ärztliches Attest mit der gemessenen Körpergröße mitzubringen.

    Hinweise für Wunstorf: Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht: Erteilung

    • Antrag
    • Personalausweis
    • Bescheinigung des Arztes
    • ggf. Schwerbehindertenausweis des Versorgungsamtes

    Formulare

    Hinweise für Wunstorf: Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht: Erteilung

    Voraussetzungen

    Hinweise für Wunstorf: Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht: Erteilung

    Sofern die Voraussetzungen für eine Befreiung von gesundheitlicher Art sind, ist eine ärztliche oder fachärztliche Bescheinigung vorzulegen, dass die zu beantragende Befreiung aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist. Eine Diagnose braucht die Bescheinigung nicht zu enthalten.

    Für die Körpergröße unter 150 cm ist ebenfalls ein ärztliches Attest mit der gemessenen Körpergröße mitzubringen.

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Wunstorf: Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht: Erteilung

    Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Hannover erhoben werden.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Wunstorf: Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht: Erteilung

    Nach Eingang aller benötigten Unterlagen einschließlich Antrag werden diese geprüft. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird eine Ausnahmegenehmigung erstellt und an den Antragsteller versendet.

    Fristen

    Die Ausnahmegenehmigung wird widerruflich und befristet für ein Jahr erteilt - es sei denn, die ärztliche Bescheinigung sagt aus, dass die Befreiung unbefristet erteilt werden muss, da sich der Gesundheitszustand nicht mehr bessern wird.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Wunstorf: Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht: Erteilung

    Abhängig von Umfang und Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen.

    Kosten

    Die Entscheidung ergeht für Schwerbehinderte kostenfrei.

    Gebühr ab 10.20 EUR bis 767.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English