Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht: Erteilung
Beschreibung
Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen sind.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers/Antragstellerin.
Eine Befreiung von der Gurtanlegepflicht ist möglich,
- wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, Sicherheitsgurte anzulegen.
- wenn die Körpergröße des Antragstellers/der Antragstellerin weniger als 150 cm beträgt.
Eine Befreiung von der Helmtragepflicht ist möglich,
- wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, einen Sicherheitshelm zu tragen.
Hinweise für Wunstorf: Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht: Erteilung
Das Anlegen der vorgeschriebenen Sicherheitsgurte ist lt. Straßenverkehrsordnung (StVO) Pflicht. In begründeten Einzelfällen können Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Die Befreiung von der Anlegepflicht für Sicherheitsgurte ist nur zulässig, wenn
- das Anlegen von Gurten aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist oder
- die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt.
Ist das Anlegen von Gurten aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich, so ist dies durch die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung/einem Attest zu belegen. Auf dieser Bescheinigung/diesem Attest ist ausdrücklich zu bestätigen, dass der Antragsteller aufgrund des ärztlichen Befundes zwingend von der Gurtanlegepflicht zu befreien ist.
Ausnahmegenehmigungen werden befristet erteilt. Es ist daher in der ärztlichen Bescheinigung die voraussichtliche Dauer der Beeinträchtigung anzugeben.
Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
Befreiung von der Helm, Gurt- und Anschnallpflicht
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Hinweise für Wunstorf: Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht: Erteilung
Stadt Wunstorf
Fachdienst Straßenverkehr
Südstr. 1
31515 Wunstorf
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt
Ansprechpartner
Straßenverkehr
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. 09.00 -12.00 Uhr Do. 14.30 -17.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05031 101-295
Kontaktperson
Herr Sebastian Wiechers
86.01 - Team Verwaltung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 15:30 Uhr Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 15:30 Uhr Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr Bitte vereinbaren Sie einen Termin
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Sofern die Voraussetzungen für eine Befreiung von gesundheitlicher Art sind, ist eine ärztliche oder fachärztliche Bescheinigung vorzulegen, dass die zu beantragende Befreiung aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist. Eine Diagnose braucht die Bescheinigung nicht zu enthalten.
Für die Körpergröße unter 150 cm ist ebenfalls ein ärztliches Attest mit der gemessenen Körpergröße mitzubringen.
Hinweise für Wunstorf: Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht: Erteilung
- Antrag
- Personalausweis
- Bescheinigung des Arztes
- ggf. Schwerbehindertenausweis des Versorgungsamtes
Formulare
Hinweise für Wunstorf: Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht: Erteilung
Voraussetzungen
Hinweise für Wunstorf: Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht: Erteilung
Sofern die Voraussetzungen für eine Befreiung von gesundheitlicher Art sind, ist eine ärztliche oder fachärztliche Bescheinigung vorzulegen, dass die zu beantragende Befreiung aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist. Eine Diagnose braucht die Bescheinigung nicht zu enthalten.
Für die Körpergröße unter 150 cm ist ebenfalls ein ärztliches Attest mit der gemessenen Körpergröße mitzubringen.
Rechtsbehelf
Hinweise für Wunstorf: Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht: Erteilung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Hannover erhoben werden.
Verfahrensablauf
Hinweise für Wunstorf: Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht: Erteilung
Nach Eingang aller benötigten Unterlagen einschließlich Antrag werden diese geprüft. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird eine Ausnahmegenehmigung erstellt und an den Antragsteller versendet.
Fristen
Die Ausnahmegenehmigung wird widerruflich und befristet für ein Jahr erteilt - es sei denn, die ärztliche Bescheinigung sagt aus, dass die Befreiung unbefristet erteilt werden muss, da sich der Gesundheitszustand nicht mehr bessern wird.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Wunstorf: Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht: Erteilung
Abhängig von Umfang und Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen.
Kosten
Die Entscheidung ergeht für Schwerbehinderte kostenfrei.
Gebühr ab 10.20 EUR bis 767.00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben