Wildunfall

    Kfz: Wildunfall

    Beschreibung

    Liegt verunfalltes Wild, unabhängig ob lebend oder bereits verendet, auf der Fahrbahn, ist die Unfallstelle möglichst durch ein Warndreieck und/oder Warnblinklicht abzusichern, um den nachfolgenden Verkehr zu schützen und weitere Unfälle zu vermeiden.

    Verendetes Wild sollte nur dann von der Fahrbahn geschafft werden, wenn dies ohne Gefährdung der eigenen Person möglich ist.

    Die Tötung eines verletzten Tieres darf nur durch eine berechtigte und fachkundige Person (z. B. den Jagdausübungsberechtigten) durchgeführt werden.

    Eine tierärztliche Behandlung scheidet in der Regel aus.

    Halten Sie sich bitte möglichst weit vom verletzten Tier auf, denn mit zunehmender Nähe zum verletzten Tier erhöht sich dessen Stresssituation.

    Hinweise für Garbsen: Kfz: Wildunfall

    Allgemeine Informationen

    Bitte vergewissern Sie sich vor der Absicherung der Unfallstelle, ob die Fahrbahn frei ist.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Ist die Fahrbahn frei, soll die Unfallstelle gekennzeichnet und die Polizei verständigt werden. Der Polizei liegen Karten vor, aus denen der zu verständigende Jagdausübungsberechtigte hervorgeht. Kennen Sie den Revierinhaber, können Sie diesen auch direkt verständigen.

    Hinweise für Garbsen: Kfz: Wildunfall

    Ist die Fahrbahn frei, soll die Unfallstelle gekennzeichnet und die Polizei verständigt werden. Diese wird die für die Tierkörperbeseitigung zuständige Stelle informieren. Die Polizei sollte umgehend verständigt werden.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro - Info

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    30823 Garbsen

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte beachten Sie: Vorab ist eine Terminvereinbarung notwendig! Diese finden Sie unter dem Punkt "Online-Services" (siehe rechts) im Bereich Bürgerbüro. Montag: 7.30 bis 12 Uhr sowie 14 Uhr bis 17 Uhr Dienstag: Dienstag 7.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr Mittwoch: 7.30 bis 12.30 Uhr Donnerstag: 7.30 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr Freitag: 7.30 bis 12.30 Uhr Das Bürgerbüro ist Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr und Montag, Dienstag und Donnerstag von 13.30 Uhr bis 14.30 Uhr telefonisch unter (0 51 31) 70 72 70 erreichbar, um unter anderem auch Termine vereinbaren zu können.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05131 707-270

    Fax: 05131 707-226

    E-Mail: buergerbuero@garbsen.de

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweis zur Vermeidung von Wildunfällen:

    Es besteht eine erhöhte Unfallgefahr

    • morgens und abends,
    • im Juli / August zur Brunft des Rehwildes,
    • im Übergangsbereich Feld/Wald.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    angefahren, umgefahren, Wildtiere, Wildschwein, Hirsch

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de