Kfz: Wildunfall
Beschreibung
Liegt verunfalltes Wild, unabhängig ob lebend oder bereits verendet, auf der Fahrbahn, ist die Unfallstelle möglichst durch ein Warndreieck und/oder Warnblinklicht abzusichern, um den nachfolgenden Verkehr zu schützen und weitere Unfälle zu vermeiden.
Verendetes Wild sollte nur dann von der Fahrbahn geschafft werden, wenn dies ohne Gefährdung der eigenen Person möglich ist.
Die Tötung eines verletzten Tieres darf nur durch eine berechtigte und fachkundige Person (z. B. den Jagdausübungsberechtigten) durchgeführt werden.
Eine tierärztliche Behandlung scheidet in der Regel aus.
Halten Sie sich bitte möglichst weit vom verletzten Tier auf, denn mit zunehmender Nähe zum verletzten Tier erhöht sich dessen Stresssituation.
Hinweise für Garbsen: Kfz: Wildunfall
Bitte vergewissern Sie sich vor der Absicherung der Unfallstelle, ob die Fahrbahn frei ist.
Bitte vergewissern Sie sich vor der Absicherung der Unfallstelle, ob die Fahrbahn frei ist.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Ist die Fahrbahn frei, soll die Unfallstelle gekennzeichnet und die Polizei verständigt werden. Der Polizei liegen Karten vor, aus denen der zu verständigende Jagdausübungsberechtigte hervorgeht. Kennen Sie den Revierinhaber, können Sie diesen auch direkt verständigen.
Hinweise für Garbsen: Kfz: Wildunfall
Ist die Fahrbahn frei, soll die Unfallstelle gekennzeichnet und die Polizei verständigt werden. Diese wird die für die Tierkörperbeseitigung zuständige Stelle informieren. Die Polizei sollte umgehend verständigt werden.
Ist die Fahrbahn frei, soll die Unfallstelle gekennzeichnet und die Polizei verständigt werden. Diese wird die für die Tierkörperbeseitigung zuständige Stelle informieren. Die Polizei sollte umgehend verständigt werden.
Ansprechpartner
Bürgerbüro - Info
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie: Vorab ist eine Terminvereinbarung notwendig! Diese finden Sie unter dem Punkt „Online-Services“ (siehe rechts) im Bereich Bürgerbüro. Montag: 7.30 bis 12 Uhr sowie 14 Uhr bis 17 Uhr Dienstag: Dienstag 7.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr Mittwoch: 7.30 bis 12.30 Uhr Donnerstag: 7.30 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr Freitag: 7.30 bis 12.30 Uhr Das Bürgerbüro ist Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr und Montag, Dienstag und Donnerstag von 13.30 Uhr bis 14.30 Uhr telefonisch unter (0 51 31) 70 72 70 erreichbar, um unter anderem auch Termine vereinbaren zu können.
Kontakt
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweis zur Vermeidung von Wildunfällen:
Es besteht eine erhöhte Unfallgefahr
- morgens und abends,
- im Juli / August zur Brunft des Rehwildes,
- im Übergangsbereich Feld/Wald.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben
Stichwörter
Wildschwein, Wildtiere, Hirsch, angefahren, umgefahren