Bürgerbüro - Info
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie: Vorab ist eine Terminvereinbarung notwendig! Diese finden Sie unter dem Punkt „Online-Services“ (siehe rechts) im Bereich Bürgerbüro. Montag: 7.30 bis 12 Uhr sowie 14 Uhr bis 17 Uhr Dienstag: Dienstag 7.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr Mittwoch: 7.30 bis 12.30 Uhr Donnerstag: 7.30 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr Freitag: 7.30 bis 12.30 Uhr Das Bürgerbüro ist Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr und Montag, Dienstag und Donnerstag von 13.30 Uhr bis 14.30 Uhr telefonisch unter (0 51 31) 70 72 70 erreichbar, um unter anderem auch Termine vereinbaren zu können.
Kontakt
Zuständigkeit für
Garbsen
- Baustelle: Erteilung - von verkehrsrechtlichen Baustellenanordnungen
- Feinstaubplakette/ Umweltplakette Ausgabe
- Kfz: Wildunfall
- Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz
- Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Ausfuhrkennzeichen
- Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge
- Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Kurzzeit
- Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Saisonkennzeichen
- Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung steuerbefreit
- Neuzulassung eines Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land
- Wiederzulassung eines Fahrzeugs
- Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land (Ausland)
- Zulassung für Neufahrzeug
- Zulassungsbescheinigung Teil I Ausstellung
- Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz
- Zulassungsbescheinigung Teil II Ausstellung
- Zulassungsbescheinigung Teil II Ersatz