Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung steuerbefreit
Beschreibung
Bestimmte, von der Kraftfahrzeugsteuer befreite Fahrzeuge, führen Kennzeichen mit grüner Schrift und grünem Rand auf weißem Untergrund. Hierzu zählen Fahrzeuge gemeinnütziger Organisationen, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge und bestimmte Anhänger.
Hinweise für Melle: Kfz Kennzeichen: beantragen - Grünes Kennzeichen
Bestimmte, von der Kraftfahrzeugsteuer befreite Fahrzeuge, führen Kennzeichen mit grüner Schrift und grünem Rand auf weißem Untergrund. Hierzu zählen Fahrzeuge gemeinnütziger Organisationen, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge und bestimmte Anhänger.
Das grüne Kennzeichen verbleibt am Fahrzeug bis zur Außerbetriebsetzung (Abmeldung, Stilllegung) oder Ummeldung in einen anderen Stadt- oder Landkreis.
Wenn die Voraussetzungen für ein grünes Kennzeichen nicht mehr vorliegen, kann durch das Finanzamt eine Kfz-Steuer festsetzt werden. Ab diesem Zeitpunkt ist das grüne Kennzeichen unwirksam und muß auf schwarz geändert werden.
Bestimmte, von der Kraftfahrzeugsteuer befreite Fahrzeuge, führen Kennzeichen mit grüner Schrift und grünem Rand auf weißem Untergrund. Hierzu zählen Fahrzeuge gemeinnütziger Organisationen, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge und bestimmte Anhänger.
Das grüne Kennzeichen verbleibt am Fahrzeug bis zur Außerbetriebsetzung (Abmeldung, Stilllegung) oder Ummeldung in einen anderen Stadt- oder Landkreis.
Wenn die Voraussetzungen für ein grünes Kennzeichen nicht mehr vorliegen, kann durch das Finanzamt eine Kfz-Steuer festsetzt werden. Ab diesem Zeitpunkt ist das grüne Kennzeichen unwirksam und muß auf schwarz geändert werden.
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Hinweise für Osnabrück: Zuständigkeit nach Halter
Im Landkreis Osnabrück wird die Zulassung in den nachfolgend genannten zehn Zulassungsstellen im Kreisgebiet angeboten:
- Außenstelle des Landkreises Osnabrück in Bersenbrück
- Stadt Bramsche,
- Stadt Georgsmarienhütte,
- Stadt Melle,
- Samtgemeinde Artland,
- Samtgemeinde Fürstenau,
- Gemeinde Bad Essen,
- Gemeinde Bohmte
- Gemeinde Wallenhorst
- Kreishaus.
Eine Übersicht über die verschiedenen Zulassungsstellen im Landkreis Osnabrück finden Sie hier:
https://www.landkreis-osnabrueck.de/der-landkreis/kreisverwaltung/aussenstellen/zulassungsstellen
Im Landkreis Osnabrück wird die Zulassung in den nachfolgend genannten zehn Zulassungsstellen im Kreisgebiet angeboten:
- Außenstelle des Landkreises Osnabrück in Bersenbrück
- Stadt Bramsche,
- Stadt Georgsmarienhütte,
- Stadt Melle,
- Samtgemeinde Artland,
- Samtgemeinde Fürstenau,
- Gemeinde Bad Essen,
- Gemeinde Bohmte
- Gemeinde Wallenhorst
- Kreishaus.
Eine Übersicht über die verschiedenen Zulassungsstellen im Landkreis Osnabrück finden Sie hier:
https://www.landkreis-osnabrueck.de/der-landkreis/kreisverwaltung/aussenstellen/zulassungsstellen
Ansprechpartner
Landkreis Osnabrück - FD 5 - Abt. 5.1 Zulassungsstelle
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 07:30 - 15:00 Uhr Di. 07:30 - 15:00 Uhr Mi. 07:30 - 15:00 Uhr Do. 07:30 - 17:30 Uhr Fr. 07:30 - 15:00 Uhr Sa. 09:30 - 11:30 Uhr
Kontakt
Internet
Formulare
Fahrzeugzulassung, Antrag Brauchtumszwecke
Antrag KFZ-Zulassung_Vollmacht
SEPA-Lastschriftmandat Kraftfahrzeugzulassung
Kfz-Zulassung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Servicezeiten: (Termin erwünscht) Mo. + Di. 8.00 bis 16.00 Uhr Mi. + Fr. 8.00 bis 13.00 Uhr Do. 8.00 bis 18.00 Uhr Sa.: den 2. Samstag im Monat 10.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05422 965-700
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- gültiger Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU)
- bisherige Kennzeichen (nicht bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen)
- Versicherungsbestätigung nach § 23 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- gegebenenfalls Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
bei Firmen zusätzlich:
- Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
- die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen/Fahrzeughaltern zusätzlich:
- Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile
- deren Ausweise
wenn das Fahrzeug vor dem 1. Oktober 2005 stillgelegt oder gelöscht wurde:
- Abmeldebescheinigung
Die Unterlagen können im Einzelfall – vor allem wegen der angestrebten Steuerbefreiung – um weitere Nachweise zu ergänzen sein. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Melle: Kfz Kennzeichen: beantragen - Grünes Kennzeichen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- gültiger Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung
- bisherige Kennzeichen (außer wenn außer Betrieb gesetzt)
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung und/oder Handelsregisterauszug oder Gesesellschaftervertrag und Vollmacht der zeichnungsberechtigten Personen laut Vertrag
- bei Minderjährigen: zusätzlich schriftliche Vollmacht beider Erziehungsberechtigter sowie deren Personalausweise
- bei Vertretung zusätzlich: schriftliche Vollmacht sowie Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten
- Versicherungsbestätigung
- gegebenenfalls Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen
- wenn das Fahrzeug vor dem 1. Oktober 2005 stillgelegt oder gelöscht wurde: Abmeldebescheinigung
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- gültiger Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung
- bisherige Kennzeichen (außer wenn außer Betrieb gesetzt)
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung und/oder Handelsregisterauszug oder Gesesellschaftervertrag und Vollmacht der zeichnungsberechtigten Personen laut Vertrag
- bei Minderjährigen: zusätzlich schriftliche Vollmacht beider Erziehungsberechtigter sowie deren Personalausweise
- bei Vertretung zusätzlich: schriftliche Vollmacht sowie Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten
- Versicherungsbestätigung
- gegebenenfalls Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen
- wenn das Fahrzeug vor dem 1. Oktober 2005 stillgelegt oder gelöscht wurde: Abmeldebescheinigung
Formulare
Soweit ein Antragsformular notwendig ist, kann es vorab bei der zuständigen Stelle besorgt und zu Hause ausgefüllt werden. Je nach Angebot der zuständigen Stelle kann der Antrag auch als Online-Dienst über das Internet gestellt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Erteilung eines grünen Kennzeichens ist bei der Zulassung des Fahrzeugs bei der zuständigen Stelle zu stellen. Das grüne Kennzeichen verbleibt am Fahrzeug bis zur Außerbetriebsetzung (Abmeldung) oder Ummeldung in einen anderen Zulassungsbezirk.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn die Voraussetzungen für ein grünes Kennzeichen nicht mehr vorliegen, kann durch das Hauptzollamt eine Kraftfahrzeugsteuer festgesetzt werden. Ab diesem Zeitpunkt ist das grüne Kennzeichen unwirksam und muss auf schwarz geändert werden.
Wenn Sie ein Wunschkennzeichen reservieren möchten, kann dies, je nach Angebot der zuständigen Stelle, schon vor der Neuzulassung persönlich, schriftlich oder telefonisch sowie als Onlinedienst über das Internet erfolgen.
Weitere Informationen
Hinweise für Melle: Kfz Kennzeichen: beantragen - Grünes Kennzeichen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 18.03.2014
Hinweise für Osnabrück: Zuständigkeit nach Halter
Fachlich freigegeben durch FD 5 - Abt. 5.1 Zulassungsstelle
Stichwörter
eVB, Kennzeichenübernahme, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung steuerbefreit, altes Kennzeichen weiter verwenden, elektronische Versicherungsbestätigung, Botschaft Kennzeichen, Kennzeichen reservieren, Sonderkennzeichen, Grünes Autokennzeichen, Steuerbefreiung, Kennzeichen Botschaft, Botschaftskennzeichen