Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung steuerbefreit

    Beschreibung

    Bestimmte, von der Kraftfahrzeugsteuer befreite Fahrzeuge, führen Kennzeichen mit grüner Schrift und grünem Rand auf weißem Untergrund. Hierzu zählen Fahrzeuge gemeinnütziger Organisationen, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge und bestimmte Anhänger.

    Hinweise für Melle: Kfz Kennzeichen: beantragen - Grünes Kennzeichen

    Allgemeine Informationen

    Bestimmte, von der Kraftfahrzeugsteuer befreite Fahrzeuge, führen Kennzeichen mit grüner Schrift und grünem Rand auf weißem Untergrund. Hierzu zählen Fahrzeuge gemeinnütziger Organisationen, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge und bestimmte Anhänger.

    Das grüne Kennzeichen verbleibt am Fahrzeug bis zur Außerbetriebsetzung (Abmeldung, Stilllegung) oder Ummeldung in einen anderen Stadt- oder Landkreis.

    Wenn die Voraussetzungen für ein grünes Kennzeichen nicht mehr vorliegen, kann durch das Finanzamt eine Kfz-Steuer festsetzt werden. Ab diesem Zeitpunkt ist das grüne Kennzeichen unwirksam und muß auf schwarz geändert werden.



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    ID: L100040_485341443

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

    Hinweise für Osnabrück: Zuständigkeit nach Halter

    Im Landkreis Osnabrück wird die Zulassung in den nachfolgend genannten zehn Zulassungsstellen im Kreisgebiet angeboten:

    - Außenstelle des Landkreises Osnabrück in Bersenbrück

    - Stadt Bramsche,

    - Stadt Georgsmarienhütte,

    - Stadt Melle,

    - Samtgemeinde Artland,

    - Samtgemeinde Fürstenau,

    - Gemeinde Bad Essen,

    - Gemeinde Bohmte

    - Gemeinde Wallenhorst

    - Kreishaus.

    Eine Übersicht über die verschiedenen Zulassungsstellen im Landkreis Osnabrück finden Sie hier:

    https://www.landkreis-osnabrueck.de/der-landkreis/kreisverwaltung/aussenstellen/zulassungsstellen

    Ansprechpartner

    Landkreis Osnabrück - FD 5 - Abt. 5.1 Zulassungsstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Schölerberg 1

    49082 Osnabrück

    Parkplätze

    • Mutter- und Kindparkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
      Anzahl: 4  Gebühren: nein
    • Parkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
      Anzahl: 80  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 0541 501-4432

    Telefon Festnetz: 0541 501-20000

    E-Mail: zulassungsstelle@Lkos.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Fahrzeugzulassung, Antrag Brauchtumszwecke
    SEPA-Lastschriftmandat Kraftfahrzeugzulassung
    Antrag KFZ-Zulassung_Vollmacht

    Version

    Technisch geändert am 04.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kfz-Zulassung

    Adresse

    Hausanschrift

    Schürenkamp 16

    49324 Melle

    Öffnungszeiten

    Servicezeiten: (Termin erwünscht) Mo. + Di. 8.00 bis 16.00 Uhr Mi. + Fr. 8.00 bis 13.00 Uhr Do. 8.00 bis 18.00 Uhr Sa.: den 2. Samstag im Monat 10.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05422 965-700

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate
    • Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Zulassungsbescheinigung Teil II
    • gültiger Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU)
    • bisherige Kennzeichen (nicht bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen)
    • Versicherungsbestätigung nach § 23 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
    • gegebenenfalls Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen

    bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

    • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

    bei Firmen zusätzlich:

    • Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
    • die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht

    bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen/Fahrzeughaltern zusätzlich:

    • Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile
    • deren Ausweise

    wenn das Fahrzeug vor dem 1. Oktober 2005 stillgelegt oder gelöscht wurde:

    • Abmeldebescheinigung

    Die Unterlagen können im Einzelfall - vor allem wegen der angestrebten Steuerbefreiung - um weitere Nachweise zu ergänzen sein. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Melle: Kfz Kennzeichen: beantragen - Grünes Kennzeichen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    • gültiger Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung
    • bisherige Kennzeichen (außer wenn außer Betrieb gesetzt)
    • bei Firmen: Gewerbeanmeldung und/oder Handelsregisterauszug oder Gesesellschaftervertrag und Vollmacht der zeichnungsberechtigten Personen laut Vertrag
    • bei Minderjährigen: zusätzlich schriftliche Vollmacht beider Erziehungsberechtigter sowie deren Personalausweise
    • bei Vertretung zusätzlich: schriftliche Vollmacht sowie Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten
    • Versicherungsbestätigung
    • gegebenenfalls Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen
    • wenn das Fahrzeug vor dem 1. Oktober 2005 stillgelegt oder gelöscht wurde: Abmeldebescheinigung

    Formulare

    Soweit ein Antragsformular notwendig ist, kann es vorab bei der zuständigen Stelle besorgt und zu Hause ausgefüllt werden. Je nach Angebot der zuständigen Stelle kann der Antrag auch als Online-Dienst über das Internet gestellt werden.

    Verfahrensablauf

    Der Antrag auf Erteilung eines grünen Kennzeichens ist bei der Zulassung des Fahrzeugs bei der zuständigen Stelle zu stellen. Das grüne Kennzeichen verbleibt am Fahrzeug bis zur Außerbetriebsetzung (Abmeldung) oder Ummeldung in einen anderen Zulassungsbezirk.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn die Voraussetzungen für ein grünes Kennzeichen nicht mehr vorliegen, kann durch das Hauptzollamt eine Kraftfahrzeugsteuer festgesetzt werden. Ab diesem Zeitpunkt ist das grüne Kennzeichen unwirksam und muss auf schwarz geändert werden.

    Wenn Sie ein Wunschkennzeichen reservieren möchten, kann dies, je nach Angebot der zuständigen Stelle, schon vor der Neuzulassung persönlich, schriftlich oder telefonisch sowie als Onlinedienst über das Internet erfolgen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Melle: Kfz Kennzeichen: beantragen - Grünes Kennzeichen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 18.03.2014

    Version

    Technisch geändert am 31.01.2024

    Stichwörter

    Kennzeichen reservieren, Botschaft Kennzeichen, Steuerbefreiung, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung steuerbefreit, Grünes Autokennzeichen, altes Kennzeichen weiter verwenden, Botschaftskennzeichen, elektronische Versicherungsbestätigung, eVB, Kennzeichen Botschaft, Sonderkennzeichen, Kennzeichenübernahme

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de