Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Rotes VersicherungszeichenOnline erledigen

    Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Rotes Versicherungszeichen

    Beschreibung

    Für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten von ansonsten nicht zugelassenen Fahrzeugen ist das rote Kennzeichen für Händlerinnen und Händler (z. B. Kfz-Herstellerfirmen sowie Teileherstellerfirmen oder Werkstätten) bestimmt. Die keinem Fahrzeug fest zugeteilte Kennzeichen-Nummer beginnt immer mit "06". Die Kennzeichen dürfen nur für den eigenen Betrieb eingesetzt werden. Das rote Kennzeichen ist mit dem besonderen Fahrzeugscheinheft zu verwenden.

    Hinweise für Hannover: Zuteilung eines roten Kennzeichens

    Für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten von ansonsten nicht zugelassenen Fahrzeugen ist das rote Kennzeichen für Händlerinnen und Händler (z. B. Kfz-Herstellerfirmen sowie Teileherstellerfirmen oder Werkstätten) bestimmt. Die keinem Fahrzeug fest zugeteilte Kennzeichen-Nummer beginnt immer mit "06". Die Kennzeichen dürfen nur für den eigenen Betrieb eingesetzt werden. Das rote Kennzeichen ist mit dem besonderen Fahrzeugscheinheft zu verwenden. Private Fahrten sind nicht zulässig!

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    ID: L100040_537960327

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

    Hinweise für Hannover: Zuteilung eines roten Kennzeichens

    • Landeshauptstadt Hannover Kraftfahrzeugzulassungsbehörde Abt. rote Kennzeichen

    Ansprechpartner

    Stadt Hannover - 32.13 - Kraftfahrzeugzulassungsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Schützenplatz 1

    30169 Hannover

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 07:30 - 15:00 Uhr Dienstag: 07:30 - 17:00 Uhr Mittwoch: 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 15:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 511 168-42367

    Fax: +49 511 168-41520

    Telefon Festnetz: +49 511 168-44539

    E-Mail: Kfz-Zulassungsbehoerde@Hannover-Stadt.de

    Formulare

    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)

    Weitere Informationen

    Anreise Bahnhaltestelle: 3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo) 3, 7, 17 (Bahn-Station: Allerweg) Bushaltestelle: 100, 200 (Robert-Enke-Straße) 120 (Waterlooplatz)

    Version

    Technisch geändert am 10.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Führungszeugnis (Beleg-Art O) der Inhaberin/des Inhabers oder der verantwortlichen Person

    • Gewerbeanmeldung

    • Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen

    • Auskünfte aus dem Handelsregister und dem Gewerbezentralregister, sofern Sie Ihnen übersandt wurden, ansonsten Nachweis über die Beantragung der Auskünfte

    • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

      • Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.

      • Alternativ:

        • Bescheinigung, nach der das Hauptzollamt auf den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer verzichtet oder

        • Nachweis der Steuerbefreiung

    bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

    • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
    bei juristischen Personen zusätzlich:
    • Auszug aus dem Handelsregister und Personalausweis der Geschäftsführerin/des Geschäftsführers bzw. der Prokuristin/des Prokuristen

    Hinweise für Hannover: Zuteilung eines roten Kennzeichens

    • Antrag auf Zuteilung eines roten Kennzeichens (erhältlich bei Zulassungsbehörde)
    • Führungszeugnis (Beleg-Art O) der Inhaberin/des Inhabers oder der verantwortlichen Person
    • Gewerbeanmeldung
    • Bei Werkstätten, Gesellen oder Meisterbrief aus Kfz.-Gewerbe
    • Miet- oder Pachtvertrag für Stell-/Verkaufsplatz, Werkstatt, Bürogebäude (je nachdem)
    • Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen
    • Auskünfte aus dem Handelsregister und dem Gewerbezentralregister, sofern Sie Ihnen übersandt wurden, ansonsten Nachweis über die Beantragung der Auskünfte
    • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
      • Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber
      •  unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen. 

    bei juristischen Personen zusätzlich:

      • Auszug aus dem Handelsregister und Personalausweis der Geschäftsführerin/des Geschäftsführers.

    Verfahrensablauf

    Nach Eingang des Antrages auf Ausstellung wird geprüft, ob die antragstellende Person einen Kfz-Handel betreibt und persönlich zuverlässig ist. Hierfür wird die für die antragstellende Person zuständige Stelle sowie die zuständige Polizeibehörde angehört. Vor Zuteilung des Kennzeichens kann noch eine Betriebsüberprüfung vor Ort durchgeführt werden.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    für Krafträder: Steuer 46.02 EUR

    für alle übrigen Fahrzeuge: Steuer 191.73 EUR

    Hinweise für Hannover: Zuteilung eines roten Kennzeichens

    Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die erstmalige Zuteilung erfolgt befristet. Wird das Kennzeichen beanstandungsfrei geführt, wird die Genehmigung unbefristet verlängert.

    Fahrzeuge mit diesem Kennzeichen sind steuerbegünstigt.

    Hinweise für Hannover: Zuteilung eines roten Kennzeichens

    Die erstmalige Zuteilung erfolgt befristet. Wird das Kennzeichen beanstandungsfrei geführt, wird die Genehmigung unbefristet verlängert. Antragstellung nur persönlich möglich!

    Bemerkungen

    Hinweise für Hannover: Zuteilung eines roten Kennzeichens

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 18.03.2014

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Händlerkennzeichen, elektronische Versicherungsbestätigung, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Rotes Versicherungszeichen, Rotes Dauerkennzeichen für Firmen, eVB

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de