Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Oldtimerkennzeichen (älter als 30 Jahre)

    Beschreibung

    Für Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, kann ein rotes Kennzeichen (Rotes 07er Kennzeichen) beantragt werden. Entscheidend ist der Tag der ersten Zulassung. Für bis zum 28. Februar 2007 ausgegebene Kennzeichen, deren (eventuelle dreijährige) Befristung ausläuft, bevor das betreffende Fahrzeug 30 Jahre alt ist, besteht Besitzstandsschutz.

    Das rote 07er-Kennzeichen ist eine Alternative zum H-Kennzeichen und lohnt sich vor allem beim Besitz mehrerer Oldtimer-Fahrzeuge. Mit dem ausgestellten Schein können die unter der 07-er-Nummer eingetragenen Fahrzeuge beliebig oft benutzt werden. Die Nummer des Kennzeichens beginnt mit "07".

    Hinweise für Hannover: Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens (07er-Kennzeichen)

    Für Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, kann ein rotes Kennzeichen (rotes 07er Kennzeichen) beantragt werden. Entscheidend ist der Tag der ersten Zulassung.

    Das rote 07er-Kennzeichen ist eine Alternative zum H-Kennzeichen. Mit dem ausgestellten Schein können die unter der 07-er-Nummer eingetragenen Fahrzeuge allerdings nur zu besonderen Anlässen genutzt werden.

    Online-Dienste

    i-KFZ: Zulassungen, Wiederzulassungen und Außerbetriebsetzungen

    ID: L100040_537960324

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    i-KFZ: Zulassungen, Wiederzulassungen und Außerbetriebsetzungen online. Ebenso: Halterwechsel, Umschreibung und alle Varianten der Wiederzulassung vollständig online im Portal durchführbar.

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    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

    Hinweise für Hannover: Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens (07er-Kennzeichen)

    Die Zuteilung von 07er-Kennzeichen wird in Hannover nur bei der Zulassungsbehörde der Landeshauptstadt Hannover vorgenommen.

    Ansprechpartner

    Stadt Hannover - 32.13 - Kraftfahrzeugzulassungsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Schützenplatz 1

    30169 Hannover

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 07:30 - 15:00 Uhr Dienstag: 07:30 - 17:00 Uhr Mittwoch: 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 15:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 511 168-42367

    Fax: +49 511 168-41520

    Telefon Festnetz: +49 511 168-44539

    E-Mail: Kfz-Zulassungsbehoerde@Hannover-Stadt.de

    Formulare

    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)

    Weitere Informationen

    Anreise Bahnhaltestelle: 3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo) 3, 7, 17 (Bahn-Station: Allerweg) Bushaltestelle: 100, 200 (Robert-Enke-Straße) 120 (Waterlooplatz)

    Version

    Technisch geändert am 10.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate
    • Zulassungsbescheinigung Teil II

      • Ist keine Zulassungsbescheinigung Teil II vorhanden, muss das Datenblatt einer technischen Prüfstelle und ein Eigentumsnachweis (Kaufvertrag) vorgelegt werden.

    • Auflistung der Fahrzeuge, für die ein rotes Kennzeichen beantragt wird

    • Gutachten nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) über die Einstufung des Fahrzeugs/der Fahrzeuge als Oldtimer

    • Auskunft aus dem Bundeszentralregister Führungszeugnis (Beleg-Art O)

    • Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen

    • Bestätigung, dass Sie an Oldtimerveranstaltungen teilnehmen und die Fahrzeuge dort einsetzen möchten

    • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

      • Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.

      • Alternativ

        • eine Bescheinigung, wonach das Hauptzollamt auf die Einzugsermächtigung verzichtet oder

        • der Nachweis der Steuerbefreiung

    bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

    • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

    Hinweise für Hannover: Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens (07er-Kennzeichen)

    • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II (Ist kein Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II vorhanden, muss das Datenblatt einer technischen Prüfstelle und ein Eigentumsnachweis z.B. Kaufvertrag vorgelegt werden.)
    • Gutachten nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) über die Einstufung des Fahrzeugs/der Fahrzeuge als Oldtimer
    • Auskunft aus dem Bundeszentralregister Führungszeugnis (Beleg-Art 0)*
    • Auskunft aus dem Verkehrszentralregister - Der Antrag ist durch die Zulassungsbehörde zu stellen.
    • elektronische Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung (Dauerkennzeichen)
    • SEPA-Mandat ausgefüllt und unterschrieben
    • Ausweis

    bei Firmen/Vereine/ zusätzlich:

    • aktueller Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister/ Vereinsregister
    • die haftende Person auf die das 07er Kennzeichen ausgestellt wird muss bei der Beantragung und Aushändigung persönlich anwesend sein

    Voraussetzungen

    • Fahrzeug wurde vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen
    • Vorliegen eines Gutachtens einer amtlich anerkannten sachverständigen Person, einer Prüferin/eines Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr oder einer Prüfingenieurin/eines Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
    • Vorhandensein eines guten, weitgehend originalen Erhaltungszustand des Fahrzeugs

    Die Voraussetzungen zur Erlangung eines roten Oldtimerkennzeichens können darüber hinaus im Einzelfall unterschiedlich sein. Bitte erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle.

    Hinweise für Hannover: Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens (07er-Kennzeichen)

    • Fahrzeug wurde vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen
    • Gutachten nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
    • Vorhandensein eines guten, weitgehend originalen Erhaltungszustandes des Fahrzeugs
    • Aktuelle Hauptuntersuchung

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hannover: Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens (07er-Kennzeichen)

    Verfahrensablauf

    Nach Eingang des Antrages wird geprüft, ob die antragstellende Person persönlich zuverlässig ist. Hierfür wird die für die antragstellende Person zuständige Stelle sowie die zuständige Polizeibehörde angehört. Die zuständige Stelle stellt ein Fahrzeugscheinheft sowie für jedes Fahrzeug einen besonderen Fahrzeugschein aus, auch wenn nur ein rotes Kennzeichen beantragt wird. Damit ist bei einem Kennzeichen(paar) und mehreren Fahrzeugen immer nur die Nutzung eines dieser Fahrzeuge zulässig. Jede Verwendung des Kennzeichens ist im Fahrzeugscheinheft und mit einem Fahrtennachweisbuch zu dem jeweiligen Fahrzeug nachzuweisen.

    Hinweise für Hannover: Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens (07er-Kennzeichen)

    Nach dem Antrag wird geprüft, ob die antragstellende Person persönlich zuverlässig ist. Hierfür wird die für die antragstellende Person ein persönliches Führungszeugnis gefordert. 

    Es ist zu beachten, dass bei einem Kennzeichen und mehreren Fahrzeugen immer nur die Nutzung eines dieser Fahrzeuge zulässig ist. Jede Verwendung des Kennzeichens ist im Fahrzeugscheinheft und mit einem Fahrtennachweisbuch zu dem jeweiligen Fahrzeug nachzuweisen.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Hinweise für Hannover: Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens (07er-Kennzeichen)

    Sie benötigen einen Termin in der Zulassungsbehörde der Landeshauptstadt Hannover. Einen Termin können Sie unter kfz-zulassungsbehoerde@hannover-stadt.de vereinbaren.

    Kosten

    für Krafträder: Steuer 46.02 EUR

    für alle übrigen Fahrzeuge: Steuer 191.73 EUR

    Hinweise für Hannover: Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens (07er-Kennzeichen)

    Es fallen Gebühren gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr an. Diese können durch individuelle Leistungen variieren.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie dürfen dieses Kennzeichen nur in folgenden Fällen verwenden:

    • Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" dienen, sowie für die An- und Abfahrten zu solchen Veranstaltungen
    • Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten
    • Fahrten zum Zwecke der Wartung und Reparatur der Fahrzeuge

    Hinweise für Hannover: Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens (07er-Kennzeichen)

    Oldtimerkennzeichen können nur von dem Halter persönlich beantragt werden. Die Bevollmächtigung einer anderen Person für dieses Anliegen ist nicht möglich.

    Rote 07er Kennzeichen dürfen nur in folgenden Fällen verwendet werden:

    • Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" dienen, sowie für die An- und Abfahrten zu solchen Veranstaltungen
    • Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten
    • Fahrten zum Zwecke der Wartung und Reparatur der Fahrzeuge

    Bemerkungen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 18.03.2014

    Version

    Technisch geändert am 31.01.2024

    Stichwörter

    Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Oldtimerkennzeichen (älter als 30 Jahre), 07 er Kennzeichen, eVB, 07-er Nummer, rotes Oldtimerkennzeichen, elektronische Versicherungsbestätigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de