Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge
Beschreibung
Als "historisch" gelten Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden. Entscheidend ist der Tag der ersten Zulassung.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Kennzeichen: Oldtimerkennzeichen/H Kennzeichen
Gesamtthemenübersicht Kfz-Kennzeichen
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Wenn ein Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt ist (es gilt der Tag der Erstzulassung), kann es als Oldtimer mit einem historischen Kennzeichen zugelassen werden.
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Sollte aufgrund der Fahrzeugbeschaffenheit ein bauartbedingt kleineres Kennzeichen benötigt werden, muss das Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde vorgeführt werden, damit eine passende Kennzeichengröße herausgesucht werden kann.
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Historische Kennzeichen enthalten am rechten Rand ein H.
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Ab dem 1. Oktober 2017 ist es möglich, ein Oldtimerkennzeichen auch als Saisonkennzeichen auszugeben. Bitte beachten Sie, dass maximal acht Zeichen auf dem Kennzeichen zulässig sind. Darin inbegriffen sind der Buchstabe „H“ sowie der Saisonzeitraum am rechten Rand. Aufgrund des zusätzlichen Zeichens auf dem Kennzeichen kann bei bereits zugelassenen Oltimern gegebenenfalls eine Änderung des Kennzeichens erforderlich werden.
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Bei der Änderung auf ein Oldtimerkennzeichen bei einem zugelassenen Fahrzeug, ist es möglich, dass das bestehende Kennzeichen übernommen wird. Die Kennzeichen müssen dennoch neu gedruckt werden, damit sie den „H“ Zusatz enthalten.
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Für die Bearbeitung des Anliegens ist ein Termin erforderlich.
Gesamtthemenübersicht Kfz-Kennzeichen
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Wenn ein Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt ist (es gilt der Tag der Erstzulassung), kann es als Oldtimer mit einem historischen Kennzeichen zugelassen werden.
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Sollte aufgrund der Fahrzeugbeschaffenheit ein bauartbedingt kleineres Kennzeichen benötigt werden, muss das Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde vorgeführt werden, damit eine passende Kennzeichengröße herausgesucht werden kann.
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Historische Kennzeichen enthalten am rechten Rand ein H.
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Ab dem 1. Oktober 2017 ist es möglich, ein Oldtimerkennzeichen auch als Saisonkennzeichen auszugeben. Bitte beachten Sie, dass maximal acht Zeichen auf dem Kennzeichen zulässig sind. Darin inbegriffen sind der Buchstabe "H" sowie der Saisonzeitraum am rechten Rand. Aufgrund des zusätzlichen Zeichens auf dem Kennzeichen kann bei bereits zugelassenen Oltimern gegebenenfalls eine Änderung des Kennzeichens erforderlich werden.
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Bei der Änderung auf ein Oldtimerkennzeichen bei einem zugelassenen Fahrzeug, ist es möglich, dass das bestehende Kennzeichen übernommen wird. Die Kennzeichen müssen dennoch neu gedruckt werden, damit sie den "H" Zusatz enthalten.
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Für die Bearbeitung des Anliegens ist ein Termin erforderlich.
Online-Dienst
Wunschkennzeichen Online-Reservierung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Ansprechpartner
Bürgerbüro Nord
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung Öffnungszeiten „Bringen und Abholen" Montags und Dienstags: 8 bis 12 Uhr Mittwochs: 12:30 bis 15:30 Donnerstags und Freitags: 8 bis 12 Uhr
Kontakt
Formulare
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)
Weitere Informationen
Bürgerbüro Mitte
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
Formulare
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
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elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nach § 23 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
- Alternativ:
- Bescheinigung, nach der das Hauptzollamt auf den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer verzichtet oder
- Nachweis der Steuerbefreiung
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gegebenenfalls Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung der bevollmächtigten Person
bei Firmen zusätzlich:
- Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
- die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
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Zulassungsbescheinigung Teil I
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Zulassungsbescheinigung Teil II
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amtliche Kennzeichen
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Gutachten nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) (Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer) und Hauptuntersuchung (HU)
bei Stilllegung des Fahrzeugs vor dem 1. Oktober 2005 zusätzlich:
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Stilllegungsbescheinigung
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Fahrzeugbrief
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Gutachten nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) (Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer) und Hauptuntersuchung (HU)
Bitte legen Sie Originaldokumente vor.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Kennzeichen: Oldtimerkennzeichen/H Kennzeichen
Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!
- Gutachten nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Verordnung (STVZO) inklusive Hauptuntersuchung (HU)
- Gültiger Ausweis oder Pass des zukünftigen Halters
- Zulassungsbescheinigung Teil I /Fahrzeugschein
bzw. Abmeldebescheinigung, sofern nur der Fahrzeugbrief vorhanden ist. - Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief (Hinweise zu finanzierten und geleasten Fahrzeugen)
- eVB Nummer von einer Versicherung
- SEPA-Lastschriftmandat für KFZ - Steuer
- Kennzeichenschilder, sofern zugelassen
zusätzlich bei Dieselfahrzeugen ab Baujahr 1969 und bei Benzin betriebenen Fahrzeugen ab Baujahr 1977
- Nachweis über gültige Abgasuntersuchung
zusätzlich bei Zulassung durch eine andere Person:
- schriftliche Vollmacht (siehe Dokumente zum Download).
- Gültiger Ausweis der bevollmächtigten Person
Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!
- Gutachten nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Verordnung (STVZO) inklusive Hauptuntersuchung (HU)
- Gültiger Ausweis oder Pass des zukünftigen Halters
- Zulassungsbescheinigung Teil I /Fahrzeugschein
bzw. Abmeldebescheinigung, sofern nur der Fahrzeugbrief vorhanden ist. - Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief (Hinweise zu finanzierten und geleasten Fahrzeugen)
- eVB Nummer von einer Versicherung
- SEPA-Lastschriftmandat für KFZ - Steuer
- Kennzeichenschilder, sofern zugelassen
zusätzlich bei Dieselfahrzeugen ab Baujahr 1969 und bei Benzin betriebenen Fahrzeugen ab Baujahr 1977
- Nachweis über gültige Abgasuntersuchung
zusätzlich bei Zulassung durch eine andere Person:
- schriftliche Vollmacht (siehe Dokumente zum Download).
- Gültiger Ausweis der bevollmächtigten Person
Formulare
Falls die zuständige Stelle ein Antragsformular verlangt, können Sie dieses vorab bei der zuständigen Stelle besorgen oder je nach Angebot der zuständigen Stelle im Internet abrufen.
Wenn Sie ein Wunschkennzeichen möchten, kann die Anmeldung beziehungsweise Reservierung, je nach Angebot der zuständigen Stelle, schon vor der Zulassung persönlich, schriftlich oder telefonisch sowie als Online-Dienst über das Internet erfolgen.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Kennzeichen: Oldtimerkennzeichen/H Kennzeichen
Voraussetzungen
Fahrzeuge gelten als historisch, wenn sie
- vornehmlich der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen,
- nicht für gewerbliche Zwecke verwendet werden,
- vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen wurden,
- von einer amtlich anerkannten sachverständigen Person, einer Technischen Prüfstelle oder von einer Prüfingenieurin/einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation begutachtet wurden und
- in einem guten originalen Erhaltungszustand sind.
Rechtsgrundlage(n)
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§ 75 Absatz 2 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
§ 75 Absatz 2 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
Verfahrensablauf
Der Antrag ist persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen. Ihre Versicherung und das Hauptzollamt werden von der zuständigen Stelle über die Zuteilung des Kennzeichens informiert.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Kennzeichen: Oldtimerkennzeichen/H Kennzeichen
Die Gebührenhöhe kann in Einzelfällen abweichen.
- 30,30 Euro Verwaltungsgebühren oder
- 12,00 Euro Verwaltungsgebühren bei einem zugelassenen Fahrzeug, dass zum Oldtimer umgeschrieben wird.
Weitere Gebühren fallen gegebenenfalls zusätzlich an:
- 10,20 Euro für das Wunschkennzeichen
- 8,90 Euro für den Umtausch in die EU-Fahrzeugpapiere (sofern noch nicht vorhanden)
- 2,60 Euro für die Kosten bei einer Kennzeichenreservierung
- 15,30 Euro bei ungetypten Fahrzeugen (das heißt Fahrzeuge, deren technische Daten nicht bereits durch das Kraftfahrtbundesamt gespeichert wurden)
Die Gebühren der Bürgerbüros Mitte und Nord können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.
Die Gebührenhöhe kann in Einzelfällen abweichen.
- 30,30 Euro Verwaltungsgebühren oder
- 12,00 Euro Verwaltungsgebühren bei einem zugelassenen Fahrzeug, dass zum Oldtimer umgeschrieben wird.
Weitere Gebühren fallen gegebenenfalls zusätzlich an:
- 10,20 Euro für das Wunschkennzeichen
- 8,90 Euro für den Umtausch in die EU-Fahrzeugpapiere (sofern noch nicht vorhanden)
- 2,60 Euro für die Kosten bei einer Kennzeichenreservierung
- 15,30 Euro bei ungetypten Fahrzeugen (das heißt Fahrzeuge, deren technische Daten nicht bereits durch das Kraftfahrtbundesamt gespeichert wurden)
Die Gebühren der Bürgerbüros Mitte und Nord können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Kennzeichen: Oldtimerkennzeichen/H Kennzeichen
- Bei Fahrzeugzulassungen gilt die Zulassungspflicht am Wohn- oder Firmensitz des Fahrzeughalters (§ 46 Absatz 2 Fahrzeugzulassungsverordnung, FZV).
- Maßgeblich bei mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung.
- Bei Fahrzeugzulassungen gilt die Zulassungspflicht am Wohn- oder Firmensitz des Fahrzeughalters (§ 46 Absatz 2 Fahrzeugzulassungsverordnung, FZV).
- Maßgeblich bei mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 18.03.2014
Stichwörter
Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge, H-Kennzeichen, Historische Kennzeichen, Oldtimerkennzeichen, Kennzeichen reservieren, 07 er Kennzeichen, eVB, Kennzeichen für historische Fahrzeuge, elektronische Versicherungsbestätigung