Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge

    Beschreibung

    Als "historisch" gelten Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden. Entscheidend ist der Tag der ersten Zulassung.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Kennzeichen: Oldtimerkennzeichen/H Kennzeichen

    Allgemeine Informationen

    Gesamtthemenübersicht Kfz-Kennzeichen

    • Wenn ein Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt ist (es gilt der Tag der Erstzulassung), kann es als Oldtimer mit einem historischen Kennzeichen zugelassen werden.

    • Sollte aufgrund der Fahrzeugbeschaffenheit ein bauartbedingt kleineres Kennzeichen benötigt werden, muss das Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde vorgeführt werden, damit eine passende Kennzeichengröße herausgesucht werden kann.

    • Historische Kennzeichen enthalten am rechten Rand ein H.

    • Ab dem 1. Oktober 2017 ist es möglich, ein Oldtimerkennzeichen auch als Saisonkennzeichen auszugeben. Bitte beachten Sie, dass maximal acht Zeichen auf dem Kennzeichen zulässig sind. Darin inbegriffen sind der Buchstabe „H“ sowie der Saisonzeitraum am rechten Rand. Aufgrund des zusätzlichen Zeichens auf dem Kennzeichen kann bei bereits zugelassenen Oltimern gegebenenfalls eine Änderung des Kennzeichens erforderlich werden.

      • Bei der Änderung auf ein Oldtimerkennzeichen bei einem zugelassenen Fahrzeug, ist es möglich, dass das bestehende Kennzeichen übernommen wird. Die Kennzeichen müssen dennoch neu gedruckt werden, damit sie den „H“ Zusatz enthalten.

    Für die Bearbeitung des Anliegens ist ein Termin erforderlich.



    Allgemeine Informationen

    Gesamtthemenübersicht Kfz-Kennzeichen

    • Wenn ein Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt ist (es gilt der Tag der Erstzulassung), kann es als Oldtimer mit einem historischen Kennzeichen zugelassen werden.

    • Sollte aufgrund der Fahrzeugbeschaffenheit ein bauartbedingt kleineres Kennzeichen benötigt werden, muss das Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde vorgeführt werden, damit eine passende Kennzeichengröße herausgesucht werden kann.

    • Historische Kennzeichen enthalten am rechten Rand ein H.

    • Ab dem 1. Oktober 2017 ist es möglich, ein Oldtimerkennzeichen auch als Saisonkennzeichen auszugeben. Bitte beachten Sie, dass maximal acht Zeichen auf dem Kennzeichen zulässig sind. Darin inbegriffen sind der Buchstabe "H" sowie der Saisonzeitraum am rechten Rand. Aufgrund des zusätzlichen Zeichens auf dem Kennzeichen kann bei bereits zugelassenen Oltimern gegebenenfalls eine Änderung des Kennzeichens erforderlich werden.

      • Bei der Änderung auf ein Oldtimerkennzeichen bei einem zugelassenen Fahrzeug, ist es möglich, dass das bestehende Kennzeichen übernommen wird. Die Kennzeichen müssen dennoch neu gedruckt werden, damit sie den "H" Zusatz enthalten.

    Für die Bearbeitung des Anliegens ist ein Termin erforderlich.



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    Wunschkennzeichen Online-Reservierung

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    Version

    Technisch erstellt am 24.08.2022 (von: Webservice, kreisfreie Stadt Oldenburg)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, kreisfreie Stadt Oldenburg)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Stiller Weg 10

    26121 Oldenburg (Oldenburg)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung Öffnungszeiten „Bringen und Abholen" Montags und Dienstags: 8 bis 12 Uhr Mittwochs: 12:30 bis 15:30 Donnerstags und Freitags: 8 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0441 235-4444

    Fax: 0441 235-3185

    E-Mail: buergerbuero-nord@stadt-oldenburg.de

    Formulare

    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)

    Weitere Informationen

    Das Bürgerbüro Nord ist für die An-, Ab- und Ummeldungen von Kraftfahrzeugen zuständig. Für An- und Ummeldungen ist der Wohnort des Bürgers beziehungsweise der Firmenstandort in Oldenburg Grundvoraussetzung. Für die Abmeldungen von Kraftfahrzeugen ist der Wohnort des Bürgers beziehungsweise der Firmenstandort in Oldenburg keine Voraussetzung. Die Abmeldung kann bei jeder Zulassungsbehörde unter Vorlage der ZB I und der Kennzeichen im gesamten Bundesgebiet vorgenommen werden.          Außerdem können sich die Bürger an- und ummelden und einen Personalausweis oder Reisepass beantragen. Die Ausgabe der Ausweise erfolgt allerdings nur im Bürgerbüro Mitte.         Des Weiteren können Anträge auf Führungszeugnisse, Untersuchungsberechtigungsscheine und amtliche Beglaubigungen durchgeführt werden. Zu den weiteren Aufgaben gehören der Verkauf von Sperrmüllkarten, Abfallsäcken und Gebührenmarken für die Einmalentsorgung von Restmüll. Terminvereinbarung Bitte vereinbaren Sie für die Erledigung Ihres Anliegens einen Termin. Bitte nutzen Sie dafür die Terminvereinbarung der Bürgerbüros » „Bringen und Abholen" Weitere Informationen zum „Bringen und Abholen" Service finden Sie hier »

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Bürgerbüro Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Pferdemarkt 14

    26121 Oldenburg (Oldenburg)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0441 235-4444

    Fax: 0441 235-2411

    E-Mail: buergerbuero-mitte@stadt-oldenburg.de

    Formulare

    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)

    Weitere Informationen

    Das Bürgerbüro Mitte ist für alle An-/Ummeldungen innerhalb der Stadt und für die Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen zuständig. Zu den weiteren Aufgaben gehören Anträge für Führungszeugnisse und Untersuchungsberechtigungsscheine, amtliche Beglaubigungen und Fundsachen, sowie der Verkauf von Gebührenmarken für die Einmalentsorgung, Sperrmüllkarten beziehungsweise Abfallsäcken. Außerdem werden Kfz-Zulassungen vorgenommen. Der Wohnort des Bürgers beziehungsweise der Firmenstandort in Oldenburg ist hierfür Grundvoraussetzung. (Bitte beachten Sie bei Kfz-Zulassungen die entsprechenden Hinweise.) Weiterhin werden Anträge auf Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung bestätigt. Terminvereinbarung Bitte vereinbaren Sie für die Erledigung Ihres Anliegens einen Termin. Bitte nutzen Sie dafür die Terminvereinbarung der Bürgerbüros »

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    erforderliche Unterlagen

    • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
    • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nach § 23 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

    • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
      • Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
      • Alternativ:
        • Bescheinigung, nach der das Hauptzollamt auf den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer verzichtet oder
        • Nachweis der Steuerbefreiung
    • gegebenenfalls Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen

    bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

    • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung der bevollmächtigten Person

    bei Firmen zusätzlich:

    • Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
    • die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
    bei bereits zugelassenem Fahrzeug zusätzlich:
    • Zulassungsbescheinigung Teil I

    • Zulassungsbescheinigung Teil II

    • amtliche Kennzeichen

    • Gutachten nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) (Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer) und Hauptuntersuchung (HU)

    bei Stilllegung des Fahrzeugs vor dem 1. Oktober 2005 zusätzlich:

    • Stilllegungsbescheinigung

    • Fahrzeugbrief

    • Gutachten nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) (Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer) und Hauptuntersuchung (HU)

    Bitte legen Sie Originaldokumente vor.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Kennzeichen: Oldtimerkennzeichen/H Kennzeichen

    Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!

    • Gutachten nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Verordnung (STVZO) inklusive Hauptuntersuchung (HU)
    • Gültiger Ausweis oder Pass des zukünftigen Halters
    • Zulassungsbescheinigung Teil I /Fahrzeugschein
      bzw. Abmeldebescheinigung, sofern nur der Fahrzeugbrief vorhanden ist.
    • Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief (Hinweise zu finanzierten und geleasten Fahrzeugen)
    • eVB Nummer von einer Versicherung
    • SEPA-Lastschriftmandat für KFZ - Steuer
    • Kennzeichenschilder, sofern zugelassen

    zusätzlich bei Dieselfahrzeugen ab Baujahr 1969 und bei Benzin betriebenen Fahrzeugen ab Baujahr 1977

    • Nachweis über gültige Abgasuntersuchung

    zusätzlich bei Zulassung durch eine andere Person:

    • schriftliche Vollmacht (siehe Dokumente zum Download).
    • Gültiger Ausweis der bevollmächtigten Person

    Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!

    • Gutachten nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Verordnung (STVZO) inklusive Hauptuntersuchung (HU)
    • Gültiger Ausweis oder Pass des zukünftigen Halters
    • Zulassungsbescheinigung Teil I /Fahrzeugschein
      bzw. Abmeldebescheinigung, sofern nur der Fahrzeugbrief vorhanden ist.
    • Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief (Hinweise zu finanzierten und geleasten Fahrzeugen)
    • eVB Nummer von einer Versicherung
    • SEPA-Lastschriftmandat für KFZ - Steuer
    • Kennzeichenschilder, sofern zugelassen

    zusätzlich bei Dieselfahrzeugen ab Baujahr 1969 und bei Benzin betriebenen Fahrzeugen ab Baujahr 1977

    • Nachweis über gültige Abgasuntersuchung

    zusätzlich bei Zulassung durch eine andere Person:

    • schriftliche Vollmacht (siehe Dokumente zum Download).
    • Gültiger Ausweis der bevollmächtigten Person

    Formulare

    Falls die zuständige Stelle ein Antragsformular verlangt, können Sie dieses vorab bei der zuständigen Stelle besorgen oder je nach Angebot der zuständigen Stelle im Internet abrufen.

    Wenn Sie ein Wunschkennzeichen möchten, kann die Anmeldung beziehungsweise Reservierung, je nach Angebot der zuständigen Stelle, schon vor der Zulassung persönlich, schriftlich oder telefonisch sowie als Online-Dienst über das Internet erfolgen.

    Voraussetzungen

    Fahrzeuge gelten als historisch, wenn sie

    • vornehmlich der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen,
    • nicht für gewerbliche Zwecke verwendet werden,
    • vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen wurden,
    • von einer amtlich anerkannten sachverständigen Person, einer Technischen Prüfstelle oder von einer Prüfingenieurin/einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation begutachtet wurden und
    • in einem guten originalen Erhaltungszustand sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Kennzeichen: Oldtimerkennzeichen/H Kennzeichen

    § 75 Absatz 2 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)

    § 75 Absatz 2 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag ist persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen. Ihre Versicherung und das Hauptzollamt werden von der zuständigen Stelle über die Zuteilung des Kennzeichens informiert.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Kennzeichen: Oldtimerkennzeichen/H Kennzeichen

    Die Gebührenhöhe kann in Einzelfällen abweichen.

    • 30,30 Euro Verwaltungsgebühren oder
    • 12,00 Euro Verwaltungsgebühren bei einem zugelassenen Fahrzeug, dass zum Oldtimer umgeschrieben wird.

    Weitere Gebühren fallen gegebenenfalls zusätzlich an:

    • 10,20 Euro für das Wunschkennzeichen
    • 8,90 Euro für den Umtausch in die EU-Fahrzeugpapiere (sofern noch nicht vorhanden)
    • 2,60 Euro für die Kosten bei einer Kennzeichenreservierung 
    • 15,30 Euro bei ungetypten Fahrzeugen (das heißt Fahrzeuge, deren technische Daten nicht bereits durch das Kraftfahrtbundesamt gespeichert wurden)

    Die Gebühren der Bürgerbüros Mitte und Nord können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.

    Die Gebührenhöhe kann in Einzelfällen abweichen.

    • 30,30 Euro Verwaltungsgebühren oder
    • 12,00 Euro Verwaltungsgebühren bei einem zugelassenen Fahrzeug, dass zum Oldtimer umgeschrieben wird.

    Weitere Gebühren fallen gegebenenfalls zusätzlich an:

    • 10,20 Euro für das Wunschkennzeichen
    • 8,90 Euro für den Umtausch in die EU-Fahrzeugpapiere (sofern noch nicht vorhanden)
    • 2,60 Euro für die Kosten bei einer Kennzeichenreservierung
    • 15,30 Euro bei ungetypten Fahrzeugen (das heißt Fahrzeuge, deren technische Daten nicht bereits durch das Kraftfahrtbundesamt gespeichert wurden)

    Die Gebühren der Bürgerbüros Mitte und Nord können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Kennzeichen: Oldtimerkennzeichen/H Kennzeichen

    • Bei Fahrzeugzulassungen gilt die Zulassungspflicht am Wohn- oder Firmensitz des Fahrzeughalters (§ 46 Absatz 2 Fahrzeugzulassungsverordnung, FZV).
    • Maßgeblich bei mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung.
    • Bei Fahrzeugzulassungen gilt die Zulassungspflicht am Wohn- oder Firmensitz des Fahrzeughalters (§ 46 Absatz 2 Fahrzeugzulassungsverordnung, FZV).
    • Maßgeblich bei mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 18.03.2014

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007 (von: Kathrin Jurke)

    Technisch geändert am 01.10.2024 (von: Riebe, Kathleen)

    Stichwörter

    Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge, H-Kennzeichen, Historische Kennzeichen, Oldtimerkennzeichen, Kennzeichen reservieren, 07 er Kennzeichen, eVB, Kennzeichen für historische Fahrzeuge, elektronische Versicherungsbestätigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)