Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge

    Beschreibung

    Als "historisch" gelten Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden. Entscheidend ist der Tag der ersten Zulassung.

    Hinweise für Harburg: KFZ-Zulassung: Oldtimerfahrzeuge / Oldtimerkennzeichen

    Allgemeine Informationen

    Bitte beachten Sie:

    Den BürgerService (KFZ-Zulassungsstelle) und die Führerscheinstelle können Sie nur mit Termin besuchen. Ausnahmen sind: 

    • Außerbetriebsetzung (Abmeldung) eines Fahrzeuges
    • Kurzzeitkennzeichen (5-Tages-Kennzeichen)
    • Ausfuhrkennzeichen (Exportkennzeichen)

    Für diese Dienstleistungen können Sie auch ohne Termin vor Ort eine Wartemarke ziehen.



    Termine können online oder telefonisch gebucht werden.

    Zum Online-Portal: www.termin.landkreis-harburg.de

    Hotline: 04171 693-800

    Ist Ihr Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt und in einem guten, weitestgehend originalen, Zustand? Dann kann ihm vielleicht ein Oldtimerkennzeichen ("H-Kennzeichen") zugeteilt werden.

    Folgende Voraussetzungen muss Ihr Fahrzeug erfüllen:

    • Erstzulassung vor mindestens 30 Jahren
    • guter, weitestgehend originaler Zustand. Dies muss mit dem Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers einer Technischen Prüfstelle oder des Prüfingenieurs einer Überwachungsorganisation (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) dokumentiert werden (sog. "Oldtimergutachten oder "Gutachten nach § 23 StVZO").


    Fahrzeuge mit H-Kennzeichen sind steuerbegünstigt. Sie unterliegen einer pauschalen Kraftfahrzeugsteuer von 46,02 Euro für Krafträder beziehungsweise 191,73 Euro für alle übrigen Fahrzeuge.

    Das Oldtimerkennzeichen kann mit einem Saisonkennzeichen kombiniert werden.



    Allgemeine Informationen

    Bitte beachten Sie:

    Den BürgerService (KFZ-Zulassungsstelle) und die Führerscheinstelle können Sie nur mit Termin besuchen. Ausnahmen sind:

    • Außerbetriebsetzung (Abmeldung) eines Fahrzeuges
    • Kurzzeitkennzeichen (5-Tages-Kennzeichen)
    • Ausfuhrkennzeichen (Exportkennzeichen)

    Für diese Dienstleistungen können Sie auch ohne Termin vor Ort eine Wartemarke ziehen.



    Termine können online oder telefonisch gebucht werden.

    Zum Online-Portal: www.termin.landkreis-harburg.de

    Hotline: 04171 693-800

    Ist Ihr Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt und in einem guten, weitestgehend originalen, Zustand? Dann kann ihm vielleicht ein Oldtimerkennzeichen ("H-Kennzeichen") zugeteilt werden.

    Folgende Voraussetzungen muss Ihr Fahrzeug erfüllen:

    • Erstzulassung vor mindestens 30 Jahren
    • guter, weitestgehend originaler Zustand. Dies muss mit dem Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers einer Technischen Prüfstelle oder des Prüfingenieurs einer Überwachungsorganisation (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) dokumentiert werden (sog. "Oldtimergutachten oder "Gutachten nach § 23 StVZO").


    Fahrzeuge mit H-Kennzeichen sind steuerbegünstigt. Sie unterliegen einer pauschalen Kraftfahrzeugsteuer von 46,02 Euro für Krafträder beziehungsweise 191,73 Euro für alle übrigen Fahrzeuge.

    Das Oldtimerkennzeichen kann mit einem Saisonkennzeichen kombiniert werden.



    Online-Dienst

    KFZ-Zulassung: Oldtimerfahrzeuge / Oldtimerkennzeichen

    ID: L100040_512807328

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 02.09.2023 (von: Webservice, Online-Dienste Landkreis Harburg)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

    Hinweise für Harburg: KFZ-Zulassung: Oldtimerfahrzeuge / Oldtimerkennzeichen

    Wenn Sie einen Hauptwohnsitz, Firmensitz (Hauptsitz oder Niederlassung) oder Vereinssitz im Landkreis Harburg haben, wenden Sie sich bitte an den BürgerService (Kontaktinformationen, Anschrift und Öffnungszeiten siehe unten).

    Wenn Sie einen Hauptwohnsitz, Firmensitz (Hauptsitz oder Niederlassung) oder Vereinssitz im Landkreis Harburg haben, wenden Sie sich bitte an den BürgerService (Kontaktinformationen, Anschrift und Öffnungszeiten siehe unten).

    Ansprechpartner

    KFZ-Zulassung und Allgemeiner BürgerService Winsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßplatz 6

    21423 Winsen (Luhe)

    Öffnungszeiten

    Besuch nur nach Terminvereinbarung: Online-Termin-Tool: https://termin.landkreis-harburg.de Montag und Dienstag 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr Mittwoch und Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr Samstag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr Der Zugang zum Gebäude ist barrierefrei.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4171 693-800

    Fax: +49 4171 693-99833

    E-Mail: buergerservice@lkharburg.de

    Formulare

    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)

    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2020 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    KFZ-Zulassung und Allgemeiner BürgerService Seevetal-Hittfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Reitbahn 6

    21218 Seevetal

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Besuch nur nach Terminvereinbarung: Online-Termin-Tool: https://termin.landkreis-harburg.de Montag und Dienstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch und Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr Der Zugang zum Gebäude ist barrierefrei.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4171 693-800

    Fax: +49 4171 693-99832

    E-Mail: buergerservice@lkharburg.de

    Formulare

    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)

    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2020 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    KFZ-Zulassung und Allgemeiner BürgerService Buchholz i.d.N.

    Adresse

    Hausanschrift

    Innungsstraße 6

    21244 Buchholz i.d. Nordheide

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Besuch ist nur nach Terminvereinbarung: Online-Termin-Tool: https://termin.landkreis-harburg.de Montag und Dienstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch und Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr Der Zugang zum Gebäude ist barrierefrei.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4171 693-800

    Fax: +49 4171 693-99831

    E-Mail: buergerservice@lkharburg.de

    Formulare

    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)

    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2020 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
    • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nach § 23 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

    • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
      • Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
      • Alternativ:
        • Bescheinigung, nach der das Hauptzollamt auf den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer verzichtet oder
        • Nachweis der Steuerbefreiung
    • gegebenenfalls Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen

    bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

    • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung der bevollmächtigten Person

    bei Firmen zusätzlich:

    • Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
    • die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
    bei bereits zugelassenem Fahrzeug zusätzlich:
    • Zulassungsbescheinigung Teil I

    • Zulassungsbescheinigung Teil II

    • amtliche Kennzeichen

    • Gutachten nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) (Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer) und Hauptuntersuchung (HU)

    bei Stilllegung des Fahrzeugs vor dem 1. Oktober 2005 zusätzlich:

    • Stilllegungsbescheinigung

    • Fahrzeugbrief

    • Gutachten nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) (Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer) und Hauptuntersuchung (HU)

    Bitte legen Sie Originaldokumente vor.

    Hinweise für Harburg: KFZ-Zulassung: Oldtimerfahrzeuge / Oldtimerkennzeichen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Versicherungsbestätigung  (EVB), falls das Fahrzeug noch nicht auf Sie zugelassen ist
    • SEPA-Mandat zum Einzug der KFZ-Steuer (kann im BürgerService ausgefüllt oder heruntergeladen werden -> Formulare)  
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    • amtliche Kennzeichen (nur wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist)
    • Gutrachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers einer Technischen Prüfstelle oder des Prüfingenieurs einer Überwachungsorganisation (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) dokumentiert werden (sog. "Oldtimergutachten oder "Gutachten nach § 23 StVZO") und Bericht über eine gültige Hauptuntersuchung.

    zusätzlich vorzulegen bei Beantragung der Zulassung:

    • durch Bevollmächtigte / Vertreter:
      ausgestellte Vollmacht (siehe unten) und Personalausweis / Reisepass des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten 
    • für Gesellschaften (GmbH, AG, OHG, KG, UG haftungsbeschränkt, ausländische Rechtsform):
      Aktueller Handelsregisterauszug, aktuelle Gewerbeanmeldung, Vollmacht des Geschäftsführers oder Prokuristen oder persönliches Erscheinen des Geschäftsführers / Prokuristen und deren Personalausweis / Reisepass 
    • für Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister; Personalausweis oder Reisepass und Vollmacht des benannten Vertreters/ der benannten Vertreter
    • für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts:
      komplette Übersicht der Gesellschafter (in der Regel Gesellschaftervertrag); Vollmacht und Erklärung, auf welche  Person die Zulassung erfolgen soll (von allen Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt) sowie der Personalausweis / Reisepass des Gesellschafters, auf den die Zulassung erfolgen soll
    • der Zulassung auf Minderjährige füllen Sie bitte die entsprechende Einwilligungserklärung (siehe unten) aus.
    • der Zulassung auf eine betreute Person weisen Sie bitte die Betreuung in Form des Betreuerausweises nach
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Versicherungsbestätigung (EVB), falls das Fahrzeug noch nicht auf Sie zugelassen ist
    • SEPA-Mandat zum Einzug der KFZ-Steuer (kann im BürgerService ausgefüllt oder heruntergeladen werden -> Formulare)
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    • amtliche Kennzeichen (nur wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist)
    • Gutrachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers einer Technischen Prüfstelle oder des Prüfingenieurs einer Überwachungsorganisation (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) dokumentiert werden (sog. "Oldtimergutachten oder "Gutachten nach § 23 StVZO") und Bericht über eine gültige Hauptuntersuchung.

    zusätzlich vorzulegen bei Beantragung der Zulassung:

    • durch Bevollmächtigte / Vertreter:
      ausgestellte Vollmacht (siehe unten) und Personalausweis / Reisepass des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten
    • für Gesellschaften (GmbH, AG, OHG, KG, UG haftungsbeschränkt, ausländische Rechtsform):
      Aktueller Handelsregisterauszug, aktuelle Gewerbeanmeldung, Vollmacht des Geschäftsführers oder Prokuristen oder persönliches Erscheinen des Geschäftsführers / Prokuristen und deren Personalausweis / Reisepass
    • für Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister; Personalausweis oder Reisepass und Vollmacht des benannten Vertreters/ der benannten Vertreter
    • für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts:
      komplette Übersicht der Gesellschafter (in der Regel Gesellschaftervertrag); Vollmacht und Erklärung, auf welche Person die Zulassung erfolgen soll (von allen Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt) sowie der Personalausweis / Reisepass des Gesellschafters, auf den die Zulassung erfolgen soll
    • der Zulassung auf Minderjährige füllen Sie bitte die entsprechende Einwilligungserklärung (siehe unten) aus.
    • der Zulassung auf eine betreute Person weisen Sie bitte die Betreuung in Form des Betreuerausweises nach

    Formulare

    Falls die zuständige Stelle ein Antragsformular verlangt, können Sie dieses vorab bei der zuständigen Stelle besorgen oder je nach Angebot der zuständigen Stelle im Internet abrufen.

    Wenn Sie ein Wunschkennzeichen möchten, kann die Anmeldung beziehungsweise Reservierung, je nach Angebot der zuständigen Stelle, schon vor der Zulassung persönlich, schriftlich oder telefonisch sowie als Online-Dienst über das Internet erfolgen.

    Voraussetzungen

    Fahrzeuge gelten als historisch, wenn sie

    • vornehmlich der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen,
    • nicht für gewerbliche Zwecke verwendet werden,
    • vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen wurden,
    • von einer amtlich anerkannten sachverständigen Person, einer Technischen Prüfstelle oder von einer Prüfingenieurin/einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation begutachtet wurden und
    • in einem guten originalen Erhaltungszustand sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag ist persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen. Ihre Versicherung und das Hauptzollamt werden von der zuständigen Stelle über die Zuteilung des Kennzeichens informiert.

    Hinweise für Harburg: KFZ-Zulassung: Oldtimerfahrzeuge / Oldtimerkennzeichen

    INFORMATION ZU i-KFZ (internetbasierte Zulassung oder Abmeldung eines Fahrzeuges)


    Möchten Sie sich den Besuch im BürgerService sparen?


    Die internetbasierte Zulassung oder internetbasierte Außerbetriebsetzung (Abmeldung) Ihres Fahrzeuges können Sie auf unserem Portal beantragen.

    Weitere Informationen und zum Portal: 




    INFORMATION ZU i-KFZ (internetbasierte Zulassung oder Abmeldung eines Fahrzeuges)


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    Die internetbasierte Zulassung oder internetbasierte Außerbetriebsetzung (Abmeldung) Ihres Fahrzeuges können Sie auf unserem Portal beantragen.

    Weitere Informationen und zum Portal:




    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Harburg: KFZ-Zulassung: Oldtimerfahrzeuge / Oldtimerkennzeichen

    Die Gebühr für die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens im BürgerService beträgt mindestens 31,20 EUR.

    Beantragen Sie die Zulassung internetbasiert auf unserem Portal, betragen die Gebühren mindestens 17,20 EUR. 

    Eventuelle zusätzliche Gebühren für bestimmten, zusätzlichen Aufwand (zum Beispiel Verlust eines Dokuments, weitere Änderungen in den Papieren, Erteilung einer Betriebserlaubnis, Versand der Zulassungsbescheinigung Teil II / der Fahrzeugpapiere, zusätzliche Siegel und Plaketten) können hier nicht im Einzelnen dargestellt werden. Je nach Einzelfall kann die Gebühr daher auch höher sein als die dargestellte Grundgebühr.



    Bitte bedenken Sie, dass Sie zusätzlich neue Kennzeichenschilder benötigen. Den Preis erfragen Sie am Besten bei einer Schilderprägestelle Ihrer Wahl.


    Die Gebühr für die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens im BürgerService beträgt mindestens 31,20 EUR.

    Beantragen Sie die Zulassung internetbasiert auf unserem Portal, betragen die Gebühren mindestens 17,20 EUR.

    Eventuelle zusätzliche Gebühren für bestimmten, zusätzlichen Aufwand (zum Beispiel Verlust eines Dokuments, weitere Änderungen in den Papieren, Erteilung einer Betriebserlaubnis, Versand der Zulassungsbescheinigung Teil II / der Fahrzeugpapiere, zusätzliche Siegel und Plaketten) können hier nicht im Einzelnen dargestellt werden. Je nach Einzelfall kann die Gebühr daher auch höher sein als die dargestellte Grundgebühr.



    Bitte bedenken Sie, dass Sie zusätzlich neue Kennzeichenschilder benötigen. Den Preis erfragen Sie am Besten bei einer Schilderprägestelle Ihrer Wahl.


    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Harburg: KFZ-Zulassung: Oldtimerfahrzeuge / Oldtimerkennzeichen

    Eine Kombination aus Saison- und Oldtimerkennzeichen (H-Kennzeichen) kann seit 01.10.2017 zugeteilt werden. Für die Umstellung werden Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), Teil II (Fahrzeugbrief) und eine neue elektronische Versicherungsbestätigung (EVB) benötigt.


    Wenn Sie im Besitz einer Oldtimersammlung sind (mehr als ein Fahrzeug, das die Voraussetzungen zur Einstufung als Oldtimer erfüllt), könnte für Sie auch ein rotes Oldtimerkennzeichen ("07'er-Kennzeichen") interessant sein.

    Hier erhalten Sie weitere Informationen darüber.

    Eine Kombination aus Saison- und Oldtimerkennzeichen (H-Kennzeichen) kann seit 01.10.2017 zugeteilt werden. Für die Umstellung werden Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), Teil II (Fahrzeugbrief) und eine neue elektronische Versicherungsbestätigung (EVB) benötigt.


    Wenn Sie im Besitz einer Oldtimersammlung sind (mehr als ein Fahrzeug, das die Voraussetzungen zur Einstufung als Oldtimer erfüllt), könnte für Sie auch ein rotes Oldtimerkennzeichen ("07'er-Kennzeichen") interessant sein.

    Hier erhalten Sie weitere Informationen darüber.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Harburg: KFZ-Zulassung: Oldtimerfahrzeuge / Oldtimerkennzeichen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 18.03.2014

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007 (von: Kathrin Jurke)

    Technisch geändert am 01.10.2024 (von: Riebe, Kathleen)

    Stichwörter

    Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge, H-Kennzeichen, Historische Kennzeichen, Oldtimerkennzeichen, Kennzeichen reservieren, 07 er Kennzeichen, eVB, Kennzeichen für historische Fahrzeuge, elektronische Versicherungsbestätigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)