Fahrerkarte: Erteilung
Beschreibung
Für bestimmte Kraftfahrzeuge, die ab 01.05.2006 erstmals in den Verkehr gebracht wurden, ist die Verwendung eines digitalen Kontrollgeräts vorgeschrieben. Betroffen sind Fahrzeuge, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässiges Gesamtgewicht, einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger, 3,5 Tonnen übersteigt sowie Fahrzeuge, die zur Personenbeförderung dienen und die nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen - einschließlich des Fahrers - zu befördern. Das digitale Kontrollgerät zeichnet die Lenk- und Ruhezeiten auf, erschwert Manipulationen, die zu Lasten der allgemeinen Verkehrssicherheit gehen und erleichtert Kontrollen. Die Fahrerkarte ersetzt die bisherige Tachoscheibe und speichert mindestens 28 Tage die Lenk- und Ruhezeiten. Danach werden die ältesten Daten überschrieben. Jeder Fahrer darf nur über eine gültige Fahrerkarte verfügen. Dies wird überprüft (national: Zentrales Kontrollgerätkartenregister, international: TACHOnet).
Folgende Daten sind ablesbar:
- Name, Vorname, Geburtsdatum, Lichtbild und Unterschrift des Antragstellers
- Führerscheinnummer
- Nationalität des ausstellenden Staates
- Gültigkeitsdauer (von / bis)
- Lenk- und Ruhezeiten (einschließlich Unterbrechung und ob der Fahrer alleine oder im Zweifahrerbetrieb gefahren ist)
- Daten, die das Fahrzeug betreffen (Betriebszeiten, Datum, behördliches Kennzeichen, Kilometerstand)
- Ereignisse, Fehler und Kontrollen
Hinweise für Hannover: Fahrerkarte - Erteilung einer Fahrerkarte
Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen und Busse mit mehr als neun Sitzplätzen sind mit einem digitalen Fahrtenschreiber ausgestattet.
Der digitale Fahrtenschreiber erfasst digital die Lenk- und Ruhezeiten der im gewerblichen Verkehr eingesetzten Fahrerinnen und Fahrer, erschwert Manipulationen, die zu Lasten der allgemeinen Verkehrssicherheit gehen und erleichtert Kontrollen. Die Fahrerkarte speichert mindestens 28 Tage die Lenk- und Ruhezeiten. Danach werden die ältesten Daten überschrieben. Jeder Fahrer darf nur über eine gültige Fahrerkarte verfügen. Dies wird national durch Abfrage des Fahrtenschreiberkartenregisters und international durch Abfrage des TACHOnets überprüft.
Die Fahrerkarte speichert folgende Daten:
- Name, Vorname, Geburtsdatum, Lichtbild und Unterschrift des Antragstellers
- Führerscheinnummer
- Nationalität des ausstellenden Staates
- Gültigkeitsdauer (von / bis)
- Lenk- und Ruhezeiten (einschließlich Unterbrechung und ob der Fahrer alleine oder im Zweifahrerbetrieb gefahren ist)
- Daten, die das Fahrzeug betreffen (Betriebszeiten, Datum, behördliches Kennzeichen, Kilometerstand)
- Ereignisse, Fehler und Kontrollen
Informationen zur Fahrerkarte beim Kraftfahrt-Bundesamt
Online-Dienste
Fahrerkarte online beantragen
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
32.12 - Fahrerlaubnisbehörde
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 15:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:00 - 15:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Deutschen EU-Kartenführerschein beziehungsweise entsprechende Fahrerlaubnis eines Mitgliedstaats der EU/EWR
- Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit einer Meldebestätigung
- Lichtbild vor hellem Hintergrund in Größe 35 x 45 mm, das den Antragsteller ohne Kopfbedeckung im Halbprofil zeigt (§ 5 Abs. 1 Nr. 4 Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes - FPersV)
- alternativ ist auch ein Lichtbild (biometrisch) zulässig, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
Hinweise für Hannover: Fahrerkarte - Erteilung einer Fahrerkarte
- Personalausweis oder Reisepass
- 1 aktuelles Lichtbild im Format 35 x 45 mm im Halbprofil ohne Kopfbedeckung oder ein Lichtbild (siehe Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei)
- EU-Kartenführerschein
Voraussetzungen
Der Antragsteller soll seinen Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Kann der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keinen ordentlichen Wohnsitz im Inland (185 Tage) nachweisen, reicht es aus, wenn er glaubhaft machen kann (z. B. Mietvertrag, Arbeitsvertrag), dass sein Aufenthalt auf mehr als 185 Tage ausgerichtet ist. Die Fahrerkarte können nur Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis in Form des Kartenführerscheins erhalten. Sollte noch kein Kartenführerschein vorliegen, muss dieser bei Antragstellung der Fahrerkarte gleichzeitig mit beantragt werden (dann werden zwei Lichtbilder benötigt). Es muss wenigstens eine der folgenden Führerscheinklassen nachgewiesen werden: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE.
Hinweise für Hannover: Fahrerkarte - Erteilung einer Fahrerkarte
- ordentlicher Wohnsitz in der Landeshauptstadt Hannover
- Besitz eines EU-Kartenführerscheins
Sollte noch kein EU-Kartenführerschein vorliegen, muss dazu auch die Umstellung des Führerscheines auf den EU-Kartenführerschein oder die Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis beantragt werden.
Verfahrensablauf
Hinweise für Hannover: Fahrerkarte - Erteilung einer Fahrerkarte
Der Antrag auf Ausstellung einer Fahrerkarte kann bei der Fahrerlaubnisbehörde der Landeshauptstadt Hannover am einfachsten online beantragt werden. Wenn möglich, nutzen Sie bitte die Online-Antragstellung (Link siehe unten).
Sie können den Antrag aber auch persönlich stellen. Dies ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung (Online-Terminvergabe siehe unten) möglich.
Alternativ richten Sie Ihren Terminwunsch per E-Mail an fahrerlaubnisbehoerde@Hannover-Stadt.de und geben folgende Kontaktdaten an: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer.
Fristen
Die Fahrerkarte ist fünf Jahre gültig und kann frühestens sechs Monate vor Ablauf, muss jedoch spätestens 15 Werktage vor Ablauf der Gültigkeit neu beantragt werden.
Hinweise für Hannover: Fahrerkarte - Erteilung einer Fahrerkarte
Die Fahrerkarte ist fünf Jahre gültig.
Die Verlängerung kann frühestens sechs Monate vor Ablauf beantragt werden. Das Kraftfahrt-Bundesamt stellt die Karte frühestens vier Wochen vor Ablauf her.
Die Verlängerung muss spätestens 15 Werktage vor Ablauf der Gültigkeit neu beantragt werden.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Hannover: Fahrerkarte - Erteilung einer Fahrerkarte
Die Bearbeitungszeit beträgt circa zwei Wochen.
Kosten
Bei der Bestellung einer Fahrerkarte wird eine Gebühr bis zu 22,00 Euro zuzüglich 12,00 Euro KBA-Gebühren berechnet. Sollte ein Direktversand durch das Kraftfahrtbundesamt an den Antragsteller gewünscht werden, wird eine zusätzliche Gebühr von 3,00 Euro für das Kraftfahrtbundesamt für den Direktversand erhoben. Der Direktversand ist jedoch nur möglich, wenn der Antragsteller im Besitz eines Kartenführerscheins ist.
Hinweise für Hannover: Fahrerkarte - Erteilung einer Fahrerkarte
Die Gebühr in Höhe von 37,00 € inkl. Versand muss bei der Beantragung per Girocard (EC) gezahlt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zu den Fahrerkarten und zum digitalen Kontrollgerät finden Sie über das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).
Hinweise für Hannover: Fahrerkarte - Erteilung einer Fahrerkarte
Im HannoverServiceCenter Am Schützenplatz 1 gibt es im Erdgeschoss eine SpeedCapture Station. Damit kann das biometrische Foto selbst hergestellt werden. Kosten: 6,00 Euro.
Weitere Informationen
Hinweise für Hannover: Fahrerkarte - Erteilung einer Fahrerkarte
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 23.09.2011
Stichwörter
Lenk- und Ruhezeiten, Digitales Kontrollgerät, Lenkzeiten