Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung

    Fahrerlaubnis: Verlängerung - Fahrgastbeförderung

    Beschreibung

    Wenn Ihre Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung abläuft, können Sie diese verlängern lassen.

    Online-Dienst

    Kontaktformular für Fahrerlaubnisangelegenheiten

    ID: L100040_530642974

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 23.12.2023

    Technisch geändert am 09.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Stadt Neustadt am Rübenberge

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Stadtmauer 1

    31535 Neustadt am Rübenberge

    Hausanschrift

    Nienburger Straße 31

    31535 Neustadt am Rübenberge

    Zentrale Verwaltung

    Besucheranschrift

    Am Schützenplatz 2

    31535 Neustadt am Rübenberge

    Verkehrsbehörde

    Besucheranschrift

    Großer Weg 3

    31535 Neustadt am Rübenberge

    Jugendhaus

    Besucheranschrift

    In der Wiek 15

    31535 Neustadt am Rübenberge

    Bürgerservice Außenstelle

    Besucheranschrift

    Leinstraße 100

    31535 Neustadt am Rübenberge

    Bauhof

    Besucheranschrift

    Suttorfer Straße 8

    31535 Neustadt am Rübenberge

    Schulen, Bibliothek

    Besucheranschrift

    Theodor-Heuss-Straße 18

    31535 Neustadt am Rübenberge

    Bürgerservice

    Besucheranschrift

    Theresenstraße 4

    31535 Neustadt am Rübenberge

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Donnerstag 13:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: stadtverwaltung@neustadt-a-rbge.de

    Telefon Festnetz: 05032 84-0

    Fax: 05032 84-00001

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2017 (von: Webservice, Stadt Neustadt am Rübenberge)

    Technisch geändert am 06.02.2025 (von: Webservice, Stadt Neustadt am Rübenberge)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    32.24 - Team Fahrerlaubnisangelegenheiten 1

    Adresse

    Hausanschrift

    Hildesheimer Str. 20

    30169 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:30 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:00 Uhr Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Direkt zur Onlineterminvergabe Die Region Hannover ist die zuständige Behörde für alle 20 Städte und Gemeinden rund um Hannover. Einwohner*innen Hannovers wenden sich bitte an die Stadt Hannover. Postanschrift: Haus der Region Hildesheimer Straße 20 30169 Hannover

    Version

    Technisch erstellt am 26.01.2023

    Technisch geändert am 16.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis
    • der Kartenführerschein
    • ein Führungszeugnis der Belegart "0" (Behördliches Führungszeugnis, bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen. Dieses wird vom Bundesamt für Justiz direkt an die Fahrerlaubnisbehörde geschickt.). Ein privates Führungszeugnis ist nicht ausreichend.
    • eine Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung von Bewerbern um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE D1E oder der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen nach § 11 Abs. 9 und § 48 Abs. 4 und 5 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV). Allgemeinärzte haben das entsprechende Formular oder müssen es bestellen.
    • eine Bescheinigung bzw. ein Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung von Bewerbern um die Ereteilung oder Verlängerung eienr Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE D1E oder der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen nach § 12 Abs. 6 und § 48 Abs. 4 und 5 FeV. Augenärzte haben das entsprechende Formular oder müssen es bestellen.
       

    Bei Verlängerung Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung über das 60. Lebensjahr hinaus sind vom Bewerber zusätzliche Anforderungen hinsichtlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit zu erfüllen. Der Nachweis über die Erfüllung dieser Anforderungen ist durch Beibringung eines betriebs- oder arbeitsmedizinischen Gutachtens oder eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung zu führen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Ein persönliches Erscheinen ist erforderlich, da Unterschriften zu leisten sind.

    Die zuständige Stelle fragt den Punktestand beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ab. Danach wird der Antragsteller schriftlich aufgefordert, den Führerschein zur Fahrgastbeförderung zur Eintragung der Verlängerung vorzulegen.

    Fristen

    Die Bearbeitungszeit kann ca. 3 Wochen betragen, längstens jedoch 6 Wochen.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Bemerkungen

    Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr; aktualisiert am 03.05.2012

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 02.04.2012

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Fahrgast, Verlängerung, Klasse D, Ortskenntnisprüfung, Lkw Führerschein, Bus, Fahrgastbeförderungsschein, Fahrgastbeförderung, verlängern, Führerschein Verlängerung, Taxischein, Klasse C

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024