Fahrerlaubnis: Verlängerung - Fahrgastbeförderung
Beschreibung
Wenn Ihre Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung abläuft, können Sie diese verlängern lassen.
Hinweise für Hannover: Fahrerlaubnis - Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein)
Wenn Ihre Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung abläuft, können Sie diese verlängern lassen.
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (für Taxi, Mietwagen, Krankenkraftwagen, der so genannte P- bzw. Personenbeförderungsschein) wird für die Dauer von nicht mehr als fünf Jahren erteilt.
Die Geltungsdauer der Fahrerlaubnis ist um jeweils bis zu weiteren fünf Jahren zu verlängern, wenn die nachstehenden Voraussetzungen von Ihnen erfüllt werden.
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Ansprechpartner
Stadt Hannover - 32.12 - Fahrerlaubnisbehörde
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 15:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:00 - 15:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis
- der Kartenführerschein
- ein Führungszeugnis der Belegart "0" (Behördliches Führungszeugnis, bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen. Dieses wird vom Bundesamt für Justiz direkt an die Fahrerlaubnisbehörde geschickt.). Ein privates Führungszeugnis ist nicht ausreichend.
- eine Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung von Bewerbern um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE D1E oder der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen nach § 11 Abs. 9 und § 48 Abs. 4 und 5 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV). Allgemeinärzte haben das entsprechende Formular oder müssen es bestellen.
- eine Bescheinigung bzw. ein Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung von Bewerbern um die Ereteilung oder Verlängerung eienr Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE D1E oder der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen nach § 12 Abs. 6 und § 48 Abs. 4 und 5 FeV. Augenärzte haben das entsprechende Formular oder müssen es bestellen.
Bei Verlängerung Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung über das 60. Lebensjahr hinaus sind vom Bewerber zusätzliche Anforderungen hinsichtlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit zu erfüllen. Der Nachweis über die Erfüllung dieser Anforderungen ist durch Beibringung eines betriebs- oder arbeitsmedizinischen Gutachtens oder eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung zu führen.
Hinweise für Hannover: Fahrerlaubnis - Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein)
- gültiger Personalausweis, gültiger Reisepass oder gültiger Passersatz
- bisheriger Führerschein
- Augenärztliches Gutachten (Bescheinigung über eine Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nr. 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung), nicht älter als zwei Jahre
- Ärztliches Gutachten (Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung), nicht älter als ein Jahr
- ein leistungspsychologisches Gutachten gemäß § 11 Abs. 9 i. V. m. Anlage 5 Nr. 2 FeV, nicht älter als ein Jahr sofern das 50. Lebensjahr bereits vollendet wurde
Voraussetzungen
Hinweise für Hannover: Fahrerlaubnis - Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein)
- ordentlicher Wohnsitz in der Landeshauptstadt Hannover
- Besitz einer Fahrerlaubnis B
- Besitz eines Führerscheins zur Fahrgastbeförderung
Verfahrensablauf
Ein persönliches Erscheinen ist erforderlich, da Unterschriften zu leisten sind.
Die zuständige Stelle fragt den Punktestand beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ab. Danach wird der Antragsteller schriftlich aufgefordert, den Führerschein zur Fahrgastbeförderung zur Eintragung der Verlängerung vorzulegen.
Hinweise für Hannover: Fahrerlaubnis - Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein)
Der Antrag auf die Verlängerung ist bei der Fahrerlaubnisbehörde der Landeshauptstadt Hannover persönlich zu stellen.
Bitte vereinbaren Sie zuvor einen Termin. Diesen können Sie direkt online buchen (siehe Link unten) oder Ihren Terminwunsch an 32.12Terminvergabe@Hannover-Stadt.de richten. Bitte geben Sie dann folgende Kontaktdaten an: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer.
Nach Überprüfung der Eignung wird Ihnen der bisherige Personenbeförderungsschein bei erneuter Vorsprache verlängert.
Fristen
Die Bearbeitungszeit kann ca. 3 Wochen betragen, längstens jedoch 6 Wochen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Hannover: Fahrerlaubnis - Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein)
Die Bearbeitung beträgt etwa vier bis sechs Wochen. Der Zeitraum kann sich verlängern, sofern Eintragungen im Fahreignungsregister oder Führungszeugnis enthalten sind.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Hannover: Fahrerlaubnis - Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein)
Gebühr: 52,30 Euro
Die Gebühr muss bei der Beantragung per girocard (EC) oder per Kreditkarte gezahlt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Hannover: Fahrerlaubnis - Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein)
Im HannoverServiceCenter Am Schützenplatz 1 gibt es im Erdgeschoss eine SpeedCapture Station. Damit kann das biometrische Foto selbst hergestellt werden. Kosten: 3 Euro.
Für die zusätzliche Eintragung einer Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz sind weitere Unterlagen und Gebühren fällig.
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr; aktualisiert am 03.05.2012
Hinweise für Hannover: Fahrerlaubnis - Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein)
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 02.04.2012
Stichwörter
verlängern, Klasse C, Taxischein, Fahrgast, Führerschein Verlängerung, Bus, Fahrgastbeförderung, Klasse D, Ortskenntnisprüfung, Lkw Führerschein, Verlängerung, Fahrgastbeförderungsschein