Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land (Ausland)

    Zulassung eines Fahrzeugs, das im Ausland (Nicht-EU-Land) bereits zugelassen war, ist auf Antrag möglich. Die Zulassung erteilt die zuständige Zulassungsbehörde.

    Beschreibung

    Zulassung eines Fahrzeugs, das im Ausland (Nicht-EU-Land) bereits zugelassen war, ist auf Antrag möglich. Die Zulassung erteilt die zuständige Zulassungsbehörde. Wenn Sie ein gebrauchtes Fahrzeug im Ausland kaufen oder mit einem im Ausland auf Sie zugelassenen Fahrzeug nach Deutschland umziehen, müssen Sie für dieses Fahrzeug die Zulassung beantragen.
    Die Zulassung eines Fahrzeugs, das vorher im Ausland zugelassen war, ist im Vergleich zur Neuzulassung beziehungsweise Umschreibung aufwendiger, da mehr Unterlagen benötigt werden.

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    Technisch erstellt am 09.08.2022

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    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

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    Technisch erstellt am 20.04.2023

    Technisch geändert am 09.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.

    Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

    Hinweise für Wedemark: Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land (Ausland)

    Die fachliche Zuständigkeit für Angelegenheiten der Kfz-Zulassung liegt bei der Region Hannover. Bei den hier aufgeführten Angaben handelt es sich um landesrechtliche Texte.

    Sollten Sie darüber hinausgehende Fragen haben oder sich nicht ganz sicher sein, ob es sich bei Ihrem Vorgang um eine Standard-Angelegenheit handelt, also evtl. weitere Unterlagen benötigt werden könnten, so rufen Sie uns gerne unter 05130/ 581-300 an oder senden uns eine E-Mail mit Rückrufbitte unter Angabe Ihrer Rufnummer und ggf. bei Schichtdienst Ihre Erreichbarkeit.

    Die fachliche Zuständigkeit für Angelegenheiten der Kfz-Zulassung liegt bei der Region Hannover. Bei den hier aufgeführten Angaben handelt es sich um landesrechtliche Texte.

    Sollten Sie darüber hinausgehende Fragen haben oder sich nicht ganz sicher sein, ob es sich bei Ihrem Vorgang um eine Standard-Angelegenheit handelt, also evtl. weitere Unterlagen benötigt werden könnten, so rufen Sie uns gerne unter 05130/ 581-300 an oder senden uns eine E-Mail mit Rückrufbitte unter Angabe Ihrer Rufnummer und ggf. bei Schichtdienst Ihre Erreichbarkeit.

    Ansprechpartner

    Kfz-Zulassungsstelle Wennigsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 1 bis 2

    30974 Wennigsen (Deister)

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr + 13:30 - 15:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 13:30 - 15:00 Uhr Freitag: 07:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05103 700740

    Telefon Festnetz: 05103 700741

    Telefon Festnetz: 05103 700742

    E-Mail: buergerbuero@wennigsen.de

    Formulare

    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

    Weitere Informationen

    Direkt zur Terminvergabe in Wennigsen Postanschrift: Hauptstraße 1 bis 2 30974 Wennigsen

    Version

    Technisch erstellt am 26.01.2023

    Technisch geändert am 16.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Kfz-Zulassungsstelle Wedemark

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Str. 3 und 5

    30900 Wedemark

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: Nur nach Terminvereinbarung Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr 1. und 3. Samstag im Monat 08:30 - 12:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05130 581300

    E-Mail: buergerbuero@wedemark.de

    Formulare

    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

    Weitere Informationen

    Direkt zur Terminvergabe in der Wedemark Postanschrift: Rathaus Fritz-Sennheiser-Platz 1 30900 Wedemark

    Version

    Technisch erstellt am 26.01.2023

    Technisch geändert am 16.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Kfz-Zulassungsstelle Wunstorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Südstraße 1

    31515 Wunstorf

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr + 13:30 - 17:00 Uhr Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr + 13:30 - 17:00 Uhr Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05031 101400

    Fax: 05031 101321

    E-Mail: buergerbuero@wunstorf.de

    Formulare

    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

    Weitere Informationen

    Direkt zur Terminvergabe in Wunstorf Bürgerbüro Südstr. 1 31515 Wunstorf

    Version

    Technisch erstellt am 26.01.2023

    Technisch geändert am 16.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Kfz-Zulassungsstelle Uetze

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 9

    31311 Uetze

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Bitte beachten: Eine vorherige Terminvereinbarung ist für KFZ-Angelegenheiten weiterhin zwingend erforderlich. Für alle anderen Angelegenheiten wird eine Terminvereinbarung zur Vermeidung von Wartezeiten dringend empfohlen.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05173 970030

    Fax: 05173 970234

    E-Mail: einwohner@uetze.de

    Formulare

    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

    Weitere Informationen

    Direkt zur Terminvergabe in Uetze Postanschrift: Rathaus Marktstraße 9 31311 Uetze

    Version

    Technisch erstellt am 26.01.2023

    Technisch geändert am 16.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Kfz-Zulassungsstelle Springe

    Adresse

    Hausanschrift

    Auf dem Burghof 1

    31832 Springe

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 15:30 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05041 73115

    E-Mail: buergerservice@springe.de

    Formulare

    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

    Weitere Informationen

    Direkt zur Terminvergabe in Springe Postanschrift: Rathaus Auf dem Burghof 1 31832 Springe

    Version

    Technisch erstellt am 26.01.2023

    Technisch geändert am 16.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Kfz-Zulassungsstelle Sehnde

    Adresse

    Hausanschrift

    Nordstraße 21

    31319 Sehnde

    Öffnungszeiten

    Montag: 07:30 - 12:30 Uhr + 13:30 - 15:00 Uhr Dienstag: 07:30 - 12:30 Uhr + 13:30 - 15:00 Uhr Mittwoch: 07:30 - 12:30 Uhr + 13:30 - 15:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 12:30 Uhr + 13:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05138 707111

    Fax: 05138 707123

    E-Mail: buergerbuero@sehnde.de

    Formulare

    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

    Weitere Informationen

    Direkt zur Terminvergabe in Sehnde Postanschrift: Bürgerbüro Nordstraße 21 31319 Sehnde

    Version

    Technisch erstellt am 26.01.2023

    Technisch geändert am 16.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Kfz-Zulassungsstelle Burgdorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Spittaplatz 4

    31303 Burgdorf

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 13:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05136 898244

    Fax: 05136 898-212

    E-Mail: buergerbuero@burgdorf.de

    Formulare

    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

    Weitere Informationen

    Direkt zur Terminvergabe in Burgdorf Postanschrift: Bürgerbüro Spittaplatz 4 31303 Burgdorf

    Version

    Technisch erstellt am 26.01.2023

    Technisch geändert am 16.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

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    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Kfz-Zulassungsstelle Seelze

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    30926 Seelze

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 13:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 13:00 Uhr + 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 13:00 Uhr + 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr + 14:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr + 14:00 - 18:00 Uhr Samstag: 10:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05137 828352

    Fax: 05137 828350

    E-Mail: buergerbuero@stadt-seelze.de

    Formulare

    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

    Weitere Informationen

    Direkt zur Terminvergabe in Seelze Postanschrift: Rathausplatz 1 30926 Seelze

    Version

    Technisch erstellt am 26.01.2023

    Technisch geändert am 16.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

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    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Kfz-Zulassungsstelle Neustadt a. Rbge.

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Stadtmauer 1

    31535 Neustadt am Rübenberge

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00-11:30 Uhr | 13:00-16:00 Uhr Dienstag: 08:00-11:30 Uhr | 13:00-16:00 Uhr Mittwoch: 08:00-11:30 Uhr | 13:00-16:00 Uhr Donnerstag: 13:00-18:00 Uhr Freitag: 08:00-12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05032 8433000

    E-Mail: zulassung@neustadt-a-rbge.de

    Formulare

    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

    Weitere Informationen

    Direkt zur Terminvergabe in Neustadt a. Rbge. Post- und Besucheranschrift: An der Stadtmauer 1 (Rathaus) 31535 Neustadt

    Version

    Technisch erstellt am 26.01.2023

    Technisch geändert am 16.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Kfz-Zulassungsstelle Lehrte

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    31275 Lehrte

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 19:00 Uhr Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05132 5050

    Fax: 05132 505-310

    E-Mail: info@lehrte.de

    Formulare

    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

    Weitere Informationen

    Direkt zur Terminvergabe in Lehrte Postanschrift: Rathausplatz 1 31275 Lehrte

    Version

    Technisch erstellt am 26.01.2023

    Technisch geändert am 16.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Kfz-Zulassungsstelle Langenhagen

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    30853 Langenhagen

    Öffnungszeiten

    Telefonische Erreichbarkeit des zentralen Dialogcenters Montag: 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 73079223

    Fax: 0511 73079269

    Formulare

    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

    Weitere Informationen

    Direkt zur Terminvergabe in Langenhagen Postanschrift: Marktplatz 1 30853 Langenhagen

    Version

    Technisch erstellt am 26.01.2023

    Technisch geändert am 16.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Kfz-Zulassungsstelle Laatzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 13

    30880 Laatzen

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 17:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 17:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 17:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 17:00 Uhr Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 82050

    Fax: 0511 8205-3296

    Formulare

    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

    Weitere Informationen

    Direkt zur Terminvergabe in Laatzen Postanschrift: Bürgerbüro Marktplatz 13 30880Laatzen

    Version

    Technisch erstellt am 26.01.2023

    Technisch geändert am 16.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Kfz-Zulassungsstelle Isernhagen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bothfelder Straße 29

    30916 Isernhagen

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 15:30 Uhr Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 6153300

    Telefon Festnetz: 0511 61531345

    E-Mail: buergerbuero@isernhagen.de

    Formulare

    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

    Weitere Informationen

    Direkt zur Terminvergabe in Isernhagen Postanschrift: Bürgerbüro Bothfelder Straße 29 30916 Isernhagen

    Version

    Technisch erstellt am 26.01.2023

    Technisch geändert am 16.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Kfz-Zulassungsstelle Burgwedel

    Adresse

    Hausanschrift

    Fuhrberger Straße 4

    30938 Burgwedel

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 17:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 17:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05139 8973500

    Fax: 05139 8973414

    Formulare

    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

    Weitere Informationen

    Postanschrift: Bürgerbüro Fuhrberger Straße 4 30938 Burgwedel

    Version

    Technisch erstellt am 26.01.2023

    Technisch geändert am 16.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Kfz-Zulassungsstelle Garbsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    30823 Garbsen

    Öffnungszeiten

    Montag: 07:30 - 12:00 Uhr + 14:00 - 17:00 Uhr Dienstag: 07:30 - 12:00 Uhr + 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 07:30 - 12:30 Uhr Donnerstag: 07:30 - 12:00 Uhr + 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05131 707222

    Fax: 05131 707-226

    E-Mail: buergerbuero@garbsen.de

    Formulare

    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

    Weitere Informationen

    Direkt zur Terminvergabe in Garbsen Postanschrift: Bürgerbüro Rathausplatz 1 30823 Garbsen

    Version

    Technisch erstellt am 26.01.2023

    Technisch geändert am 16.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Kfz-Zulassungsstelle Barsinghausen

    Adresse

    Hausanschrift

    Deisterplatz 2

    30890 Barsinghausen

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 13:00 Uhr Donnerstag: 13:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05105 7742200

    Fax: 05105 7742337

    E-Mail: buergerbuero@stadt-barsinghausen.de

    Formulare

    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

    Weitere Informationen

    Direkt zur Terminvergabe in Barsinghausen Postanschrift: Bürgerbüro Deisterplatz 2 30890 Barsinghausen

    Version

    Technisch erstellt am 26.01.2023

    Technisch geändert am 16.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    32.21 - Team Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Hildesheimer Str. 20

    30169 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag: 07:30 - 18:00 Uhr Dienstag: 07:30 - 15:30 Uhr Mittwoch: 07:30 - 15:30 Uhr (gerade Woche) Mittwoch: 07:30 - 14:00 Uhr (ungerade Woche) Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:00 Uhr Samstag: 08:30 - 12:30 Uhr (Nur an ungeraden Wochen!)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 61611000

    Fax: 0511 616-11001

    E-Mail: Servicecenter@region-hannover.de

    Formulare

    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

    Weitere Informationen

    Direkt zur Onlineterminvergabe Postanschrift: Haus der Region Hildesheimer Straße 20 30169 Hannover

    Version

    Technisch erstellt am 26.01.2023

    Technisch geändert am 16.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Bürgerbüro - Kfz-Angelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Fritz-Sennheiser-Platz 1

    30900 Wedemark

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05130 581-0

    E-Mail: buergerbuero@wedemark.de

    Formulare

    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

    Weitere Informationen

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    Version

    Technisch erstellt am 31.01.2023

    Technisch geändert am 16.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Region Hannover - Kfz-Zulassungsstelle Gehrden

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstraße 1-3

    30989 Gehrden

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 15:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: buergerservice@gehrden.de

    E-Mail: zulassung@gehrden.de

    Telefon Festnetz: 05108 64040

    Formulare

    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

    Weitere Informationen

    Parkmöglichkeiten: Parkplatz auf der Rückseite des Gebäudes (über Neue Straße)

    Version

    Technisch erstellt am 26.04.2023

    Technisch geändert am 25.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024

    erforderliche Unterlagen

    • Ggf. ausgefüllte Antragsformulare
    • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung - nicht älter als drei Monate)
    • evtl. ausländische Fahrzeugpapiere,
    • ausländische Kennzeichen (sofern vorhanden) 
    • Kaufvertrag/Rechnung
    • Gutachten gem. § 21 StVZO oder CoC-Papiere (inkl. Schadstoffklasse / Emissionsschlüssel) (die Vorlage eines COC oder einer Datenbestätigung durch den Hersteller ist nur dann ausreichend, wenn aus den Fahrzeugdokumenten des Drittstaates hervorgeht, dass die EG-Typgenehmigungsnummer für die dortige Zulassung anerkannt wurde)
    • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
    • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
    • Nachweis über Untersuchung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (i.d.R. Haupt- und Abgasuntersuchung)
    • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung/Verzollungsnachweis

    Weitere Auskünfte erteilt Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

    Ggf. weitere Unterlagen, z.B.:

    • bei Vertretung durch einen Dritten:  Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument (im Original); der Bevollmächtigte selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.
    • bei Zulassung auf Minderjährige:  die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise (im Original); ggf. eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (sog. "Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden

    Rechtsgrundlage(n)

    Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

    Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

    Rechtsbehelf

    Als Rechtsmittel ist in der Regel die Erhebung einer Klage vorgesehen.

    Kosten

    Die Gebühr wird entsprechend der der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bestehen Kfz-Steuerrückstände oder haben Sie Rückstände von Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen verweigert die Zulassungsbehörde die Zulassung, bis Sie diese beglichen haben.
     
     Wenn jemand für Sie Ihr Fahrzeug zulässt, muss der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorlegen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde den Bevollmächtigten über diese eventuell bestehenden rückständigen Gebühren und Auslagen informieren darf.

    Hinweise für Wedemark: Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land (Ausland)

    Es werden ausnahmslos nur gültige Ausweisdokumente akzeptiert.

    Bei Zulassung durch einen Bevollmächtigten ist entweder der Personalausweis im Original des Vollmachtgebers/ der Vollmachtgeberin mitzubringen oder eine beidseitige Kopie mit einer Bescheinigung mit Unterschrift folgenden Inhalts:

    Ich habe der Ablichtung meines Ausweisdokuments zugestimmt.

    Ich stimme zu, dass mit der Ablichtung personenbezogene Daten aus dem Pass oder Personalausweis erhoben und verarbeitet werden dürfen.  (§ 18 Abs. 3 PassG und § 20 PAuswG)“

    Datum, Unterschrift.

    Es werden ausnahmslos nur gültige Ausweisdokumente akzeptiert.

    Bei Zulassung durch einen Bevollmächtigten ist entweder der Personalausweis im Original des Vollmachtgebers/ der Vollmachtgeberin mitzubringen oder eine beidseitige Kopie mit einer Bescheinigung mit Unterschrift folgenden Inhalts:

    Ich habe der Ablichtung meines Ausweisdokuments zugestimmt.

    Ich stimme zu, dass mit der Ablichtung personenbezogene Daten aus dem Pass oder Personalausweis erhoben und verarbeitet werden dürfen. (§ 18 Abs. 3 PassG und § 20 PAuswG)"

    Datum, Unterschrift.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung am 09.02.2021

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007

    Technisch geändert am 14.02.2024

    Stichwörter

    KFZ anmelden, Kraftfahrzeug, Gebrauchtfahrzeug, Kfz-Zulassung, KFZ Anmeldung, Autozulassung, Gebrauchtwagen, Auto aus dem Ausland zulassen, KFZ gebraucht, Auto aus einem nicht EU-Land, Gebrauchtwagen aus dem Ausland zulassen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024