Kraftfahrzeug Zulassung gebraucht aus EU-LandOnline erledigen

    Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land

    Zulassung eines Fahrzeugs, das in der EU oder im EWR bereits zugelassen war, ist auf Antrag möglich. Die Zulassung erteilt die zuständige Zulassungsbehörde.

    Beschreibung

    Die Zulassung eines Fahrzeugs, das in der EU oder im EWR bereits zugelassen war, ist auf Antrag möglich. Die Zulassung erteilt die zuständige Zulassungsbehörde. Wenn Sie ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug im Ausland kaufen oder mit einem im Ausland auf Sie zugelassenen Fahrzeug nach Deutschland umziehen, müssen Sie für dieses Fahrzeug die Zulassung beantragen.
    Die Zulassung eines Fahrzeugs, das vorher im Ausland zugelassen war, ist im Vergleich zur Neuzulassung beziehungsweise Umschreibung aufwendiger, da mehr Unterlagen benötigt werden.
     

    Hinweise für Hannover: Zulassung eines Gebrauchtfahrzeuges aus dem Ausland oder nach langjähriger Außerbetriebsetzung

    Diese Leistungsbeschreibung gilt für Fahrzeuge, die aus dem Ausland eingeführt werden oder für Fahrzeuge die länger als sieben Jahre abgemeldet waren oder für Fahrzeug, bei denen keine deutschen Fahrzeugpapiere mehr vorhanden sind. 
    Eine Zulassung erfolgt nur auf den Hauptwohnsitz- bzw. den Firmensitz/die Niederlassung der antragstellenden Person.

    Online-Dienste

    i-KFZ: Zulassungen, Wiederzulassungen und Außerbetriebsetzungen

    ID: L100040_537960324

    Beschreibung

    i-KFZ: Zulassungen, Wiederzulassungen und Außerbetriebsetzungen online. Ebenso: Halterwechsel, Umschreibung und alle Varianten der Wiederzulassung vollständig online im Portal durchführbar.

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    Kfz Zulassung

    ID: L100040_482814534

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    Hier können Sie Ihr Fahrzeug online anmelden, ummelden oder abmelden.

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    KFZ-Zulassungsbehörde: Termin buchen

    ID: L100040_537960327

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    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt bei den örtlichen Zulassungsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte. 

    bei natürlichen Personen die Behörde des Wohnorts des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis),
      bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz oder Behörden die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle.

    Zuständigkeit

    Hinweise für Hannover: Zulassung eines Gebrauchtfahrzeuges aus dem Ausland oder nach langjähriger Außerbetriebsetzung

    Die Zulassung von Fahrzeugen wird in Hannover nur bei der Zulassungsbehörde der Landeshauptstadt Hannover vorgenommen. Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

    Ansprechpartner

    Stadt Hannover - 32.13 - Kraftfahrzeugzulassungsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Schützenplatz 1

    30169 Hannover

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 07:30 - 15:00 Uhr Dienstag: 07:30 - 17:00 Uhr Mittwoch: 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 15:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 511 168-42367

    Fax: +49 511 168-41520

    Telefon Festnetz: +49 511 168-44539

    E-Mail: Kfz-Zulassungsbehoerde@Hannover-Stadt.de

    Formulare

    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)

    Weitere Informationen

    Anreise Bahnhaltestelle: 3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo) 3, 7, 17 (Bahn-Station: Allerweg) Bushaltestelle: 100, 200 (Robert-Enke-Straße) 120 (Waterlooplatz)

    Version

    Technisch geändert am 10.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Ggf. ausgefüllte Antragsformulare
    • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung)
    • evtl. ausländische Fahrzeugpapiere,
    • ausländische Kennzeichen (sofern vorhanden) 
    • Kaufvertrag/Rechnung
    • CoC-Papiere (inkl. Schadstoffklasse / Emissionsschlüssel) oder wenn nicht vorhanden: Gutachten gem. § 21 StVZO
    • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
    • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
    • Nachweis über Untersuchung nach § 29 StVZO (i.d.R. Haupt- und Abgasuntersuchung)

    Weitere Auskünfte erteilt Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

    Ggf. weitere Unterlagen, z.B.:

    • bei Vertretung durch einen Dritten:  Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument (im Original); der Bevollmächtigte selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.
    • bei Zulassung auf Minderjährige:  die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise (im Original); ggf. eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (sog. "Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden

    Hinweise für Hannover: Zulassung eines Gebrauchtfahrzeuges aus dem Ausland oder nach langjähriger Außerbetriebsetzung

    • ausländische Zulassungsbescheinigungen / alte deutsche Papiere
    • Certificate of Conformity - COC (EG-Typgenehmigung) oder Datenbestätigung der Herstellerfirma nach § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) oder eine Vollabnahme nach § 21 StVZO.
    • falls keine Vollabnahme durchgeführt worden ist, ist eine deutsche Hauptuntersuchung oder eine ausländische Hauptuntersuchung nach der EU-Richtlinie 2009/40/EG oder 2014/45/EU nötig
    • elektronische Versicherungsbestätigung (eVb Nummer)
    • Ausweis
    • SEPA-Mandat ausgefüllt und unterschrieben
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zolls (bei außereuropäischen Fahrzeugen)
    • noch vorhandene ausländische Kennzeichenschilder

    bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

    bei Firmen zusätzlich:

    • aktueller Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
    • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person

    bei Vereinen zusätzlich:

    • Vereinsregisterauszug
    • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person

    für Gesellschaft des bürgerlichen Rechts zusätzlich:

    • komplette Übersicht der Gesellschafter/Gesellschafterinnen - in der Regel ein Gesellschaftervertrag
    • Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll - von allen Gesellschaftern/Gesellschafterinnen durch Unterschrift bestätigt

    bei freiberuflicher Tätigkeit zusätzlich:

    • geeigneter Nachweis zur Ausübung des Gewerbes (.z.B. Visitenkarte, Kopfbogen)

    bei minderjährigen Fahrzeughaltern/Fahrzeughalterinnen zusätzlich:

    • Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile ggf. Sorgerechtsnachweis
    • deren Ausweise

    Rechtsgrundlage(n)

    Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

    Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

    Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (-StVZO-)

    Rechtsbehelf

    Gemäß Verwaltungsgerichtsordnung beginnt die Frist für ein Rechtsmittel oder einen anderen Rechtsbehelf nur zu laufen, wenn der Beteiligte über den Rechtsbehelf, die Verwaltungsbehörde oder das Gericht, bei denen der Rechtsbehelf anzubringen ist, den Sitz und die einzuhaltende Frist schriftlich oder elektronisch belehrt worden ist.

    Als Rechtsmittel ist in der Regel die Erhebung einer Klage vorgesehen.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hannover: Zulassung eines Gebrauchtfahrzeuges aus dem Ausland oder nach langjähriger Außerbetriebsetzung

    Sie benötigen einen Termin. Diesen können Sie entweder online oder telefonisch unter 0511/168-44918 vereinbaren. Die zuständige Stelle zieht die ausländische Zulassungsbescheinigung ein und bewahrt sie mindestens 6 Monate auf.

    Kosten

    Die Gebühr wird entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde. 

    Hinweise für Hannover: Zulassung eines Gebrauchtfahrzeuges aus dem Ausland oder nach langjähriger Außerbetriebsetzung

    Es fallen Gebühren gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr an. Diese können durch individuelle Leistungen variieren.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bestehen Kfz-Steuerrückstände oder haben Sie Rückstände von Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen verweigert die Zulassungsbehörde die Zulassung, bis Sie diese beglichen haben.
     
     Wenn jemand für Sie Ihr Fahrzeug zulässt, muss der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorlegen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde den Bevollmächtigten über diese eventuell bestehenden rückständigen Gebühren und Auslagen informieren darf.

    Hinweise für Hannover: Zulassung eines Gebrauchtfahrzeuges aus dem Ausland oder nach langjähriger Außerbetriebsetzung

    Unter Angabe der Fahrzeug-Ident-Nummer (FIN) kann bei der Zulassungsbehörde erfragt werden, ob das Fahrzeug bereits in Deutschland zugelassen war oder noch ist. Bei der Polizei kann in Erfahrung gebracht werden, ob das Fahrzeug als gestohlen gemeldet ist.

    Sollte kein Verzollungsnachweis vorgelegt werden können, wird die für die Zulassung zuständige Stelle die für den Zoll zuständige Stelle über die Zulassung informieren.

    Bemerkungen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 09.02.2021

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2024

    Stichwörter

    Gebrauchtwagen zulassen, Auto aus der EU, Zulassung Gebrauchtwagen, Autozulassung, KFZ gebraucht, Gebrauchtwagen, KFZ anmelden, Kfz-Zulassung, Kraftfahrzeug, KFZ Anmeldung, Gebrauchtfahrzeug

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de