Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz
Beschreibung
Eine generelle Umtauschpflicht vom alten Fahrzeugbrief auf die neue Zulassungsbescheinigung Teil II ist nicht gegeben. Allerdings darf es für ein Fahrzeug kein Nebeneinander von alten und neuen Papieren geben. Automatisch umgetauscht wird, wenn ohnehin ein neuer Fahrzeugschein auszustellen ist, weil dieser z.B. verloren gegangen ist. Dies gilt unabhängig davon, ob der alte Fahrzeugbrief noch vorhanden ist oder nicht. Der Fahrzeugschein wird vernichtet und durch die Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzt.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Zulassungsbescheinigung: Ersatz Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein
Gesamtthemenübersicht Zulassungsbescheinigung Teil I
Hier finden Sie Informationen zu den Gebühren und erforderlichen Unterlagen, wenn Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) nicht mehr vorhanden ist.
Online-Dienst
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Zahlungsweise
- Visa Karte
- Paypal
- Mastercard
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.
Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Ansprechpartner
Stadt Oldenburg - Bürgerbüro Nord
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung Öffnungszeiten "Bringen und Abholen" Montags und Dienstags: 8 bis 12 Uhr Mittwochs: 12:30 bis 15:30 Donnerstags und Freitags: 8 bis 12 Uhr
Kontakt
Formulare
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)
Weitere Informationen
Stadt Oldenburg - Bürgerbüro Mitte
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
Formulare
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) gem. § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
- Alternativ:
- eine Bescheinigung, wonach das Hauptzollamt auf die Einzugsermächtigung verzichtet oder
- der Nachweis der Steuerbefreiung
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
bei Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I
- eidesstattliche Versicherung
- formlose Verlusterklärung der fahrzeughaltenden Person bzw.
- Diebstahlsanzeige der Polizei
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Zulassungsbescheinigung: Ersatz Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein
Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!
- Gültiger Ausweis oder Pass des Halters
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (HU)
- Schriftliche formlose Erklärung des Halters einschließlich Unterschrift zum Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Bei Beantragung durch eine bevollmächtige Person zusätzlich
- Eigener gültiger Ausweis oder Pass
- Unterschriebene Kfz-Vollmacht (siehe Formulare)
Hinweis
Wenn Sie ein Fahrzeug erworben haben, bei dem die Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein nicht mehr vorhanden ist, muss der letzte eingetragene Halter bei der zuständigen Zulassungsbehörde den Verlust erklären.
Haben Sie einen schriftlichen Kaufvertrag, aus dem hervorgeht, dass Ihnen das Fahrzeug mit der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) übergeben wurde, reicht Ihre Erklärung zusammen mit dem Kaufvertrag aus.
Formulare
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Zulassungsbescheinigung: Ersatz Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Zulassungsbescheinigung: Ersatz Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein
- § 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- § 13 Absatz 6 Fahrzeugzulassungsverordnung ( FZV)
Verfahrensablauf
Probleme bereitet mitunter die Übertragung alter Informationen in die neuen Papiere. Grundsätzlich dient das neue Feld 22 der Zulassungsbescheinigung Teil I zur Übernahme der Eintragungen im Feld "Bemerkungen" des früheren Fahrzeugscheins. Reicht der Platz dort nicht aus, wird ein Beiblatt ausgegeben, welches an die Zulassungsbescheinigung Teil I angeheftet ist.
Überprüfen Sie die korrekte Übertragung aller Informationen bei Ausstellung der neuen Papiere und reklamieren Sie evtl. Unstimmigkeiten möglichst sofort. Lassen Sie sich bei Ausstellung der neuen Papiere den alten Fahrzeugschein entwertet aushändigen, um ein Dokument über die bisherigen Eintragungen zu besitzen.
Bei einer falschen eidesstattlichen Versicherung können Strafen nach §§ 156, 161 Strafgesetzbuch (StGB) und § 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG) eintreten.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Zulassungsbescheinigung: Ersatz Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein
Bei Online-Beantragung wird die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) wird nach Antragstellung am darauffolgenden Tag ausgestellt und per Post versandt. Je nach Postlaufzeiten kann dies drei bis fünf Tage in Anspruch nehmen.
Sofern die Beantragung persönlich erfolgen soll wird die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sofort von der zuständigen Zulassungsbehörde ausgestellt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Hierfür ist ein Termin erforderlich.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Zulassungsbescheinigung: Ersatz Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein
Bei der Online-Beantragung fallen Gebühren in Höhe von 16,62 Euro an.
Die Gebühren betragen bei persönlicher Vorsprache
- 12 Euro
- zuzüglich gegebenenfalls EU-Fahrzeugpapiere 8,90 Euro
Diese können Sie in den Bürgerbüros Mitte und Nord mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 18.03.2014
Stichwörter
Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz, Technische Änderung im Fahrzeugschein, Kfz, ZB I, ZB, Eintragung in den Fahrzeugschein