Behinderung Feststellung

    Feststellung einer Behinderung beantragen

    Wenn Sie von einer Behinderung betroffen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Feststellung Ihrer Behinderung beantragen. Dabei wird auch der Grad der Behinderung festgelegt.

    Beschreibung

    Sind Sie von einer Behinderung betroffen und seit mehr als 6 Monaten gesundheitlich beeinträchtigt? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Feststellung Ihrer Behinderung beantragen.

    Als Ergebnis der Prüfung wird bei Ihnen gegebenenfalls ein Grad der Behinderung festgestellt. Sollte die Prüfung der benötigten Unterlagen einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr ergeben, so kann Ihnen ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden.

    Im Zuge der Prüfung können bei Ihnen neben dem Grad der Behinderung eventuell besondere gesundheitliche Einschränkungen festgestellt werden. Die dazugehörigen Merkzeichen werden gegebenenfalls in den Schwerbehindertenausweis eingetragen.

    Folgende Merkzeichen können durch die zuständige Behörde anerkannt werden und berechtigen Sie zu weiteren Nachteilsausgleichen:

    • G - erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
    • aG - außergewöhnliche Gehbehinderung
    • H - Hilflosigkeit
    • B - Berechtigung für eine ständige Begleitung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
    • RF - Rundfunkgebührenermäßigung und/oder Gebührenermäßigung beim Telefonanschluss
    • GL - Gehörlosigkeit
    • BL - Blindheit
    • TBL - Taubblindheit

    Hinweise für Osterholz: Feststellung einer Behinderung und/oder von Nachteilsausgleichen (LS Verden)

    Online-Dienst

    Antrag auf Feststellung einer Behinderung und Zuerkennung von Merkzeichen

    ID: L100040_453938177

    Beschreibung

    Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie über mindestens 6 Monate an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern, können einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX) stellen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt in Niedersachsen beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.

    Ansprechpartner

    Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Verden

    Adresse

    Hausanschrift

    Marienstraße 8

    27283 Verden (Aller)

    Haltestellen

    • Haltestelle: Verden ZOB, Bahnhof

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 9.00 - 12.00 Uhr und nach Vereinbarung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04231 14-0

    Fax: 04231 14-153

    E-Mail: PoststelleLSVerden@ls.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • formloser Antrag auf Feststellung einer Behinderung
    • Antragsformular der zuständigen Stelle
    • wenn vorhanden:
      • anderweitige Feststellungsnachweise über den Grad der Behinderung (beispielsweise Rentenbescheid oder entsprechende Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung) 
      • relevante medizinische Unterlagen, zum Beispiel Gutachten
    • bei Vertretung: Vollmacht oder Ausweis der betreuenden Person
    • für Antragstellende ohne Staatsbürgerschaft eines EUMitgliedstaats: Nachweis über rechtmäßigen Aufenthalt

    Voraussetzungen

    • Sie sind in Ihrer Gesundheit länger als 6 Monate so beeinträchtigt, dass Ihnen dadurch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erschwert oder verhindert wird.
    • Ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen sind durch ärztliche Unterlagen belegt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage

    Verfahrensablauf

    Sie können die Feststellung der Behinderung schriftlich beantragen:

    • Stellen Sie den Antrag an die zuständige Stelle.
    • Nach der Antragstellung werden die von Ihnen eingereichten Unterlagen geprüft.
    • Wenn notwendig, fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen selbständig an, um den medizinischen Sachverhalt zu klären.
    • Nach der Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen Bescheid, mit dem für Sie gegebenenfalls ein Grad der Behinderung sowie etwaige Merkzeichen festgestellt werden.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    3 Monate (Es handelt sich um eine Durchschnittsangabe.)

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Obwohl ein formloser Antrag möglich ist, wird von Ihnen im Nachgang das ausgefüllte Antragsformular benötigt.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 14.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    gehbehindert, Gehörlos, Feststellung, Grad der Behinderung, Merkzeichen, Schwerbehindertenausweis, Rundfunkgebührenermäßigung, Gehbehinderung, Blind, Nachteilsausgleich, Behinderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Metainformation