Frühförderung behinderter Kinder
Beschreibung
Das Angebot der interdisziplinären Beratungs- und Früherkennungsteams sowie der heilpädagogischen Frühförderstellen richtet sich an behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder in der Altersgruppe von der Geburt bis zum Schuleintritt.
Durch eine möglichst frühzeitige Diagnose mit anschließender Förderung sollen die Folgen einer Behinderung beseitigt bzw. abgemildert und die Kinder in ihrer natürlichen Entwicklung unterstützt werden.
Hinweise für Friesland: Frühförderung behinderter Kinder
Das Angebot richtet sich an behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder in der Altersgruppe von der Geburt bis zum Eintritt in den Kindergarten.
Durch eine möglichst frühzeitige Diagnose mit anschließender Förderung sollen die Folgen einer Behinderung beseitigt bzw. abgemildert und die Kinder in ihrer natürlichen Entwicklung unterstützt werden.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Nähere Auskünfte erteilt das jeweilige Beratungs- und Früherkennungsteam, die interdisziplinäre Frühförderstelle, die heilpädagogische Frühförderstelle oder die Landkreise und kreisfreien Städte sowie die Region Hannover als örtliche Träger der Sozialhilfe.
Hinweise für Friesland: Frühförderung behinderter Kinder
Nähere Auskünfte erteilen die Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger der Sozialhilfe.
Ansprechpartner
Fachbereich Soziales und Senioren
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr Dienstag und Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr Zugang über Philosophenweg
Kontakt
Kontaktperson
Frau Druschel
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04461 919-6192
Fax: 04461 919-7720
E-Mail: eingliederungshilfe@friesland.de
Frau Duensing
Frau Hinrichs
Frau Klaus
Herr Neumayer
Frau Schäckermann
Frau Kisse (Schortens)
Frau Peters
Weitere Informationen
Fachbereich Umwelt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Friedrichs
Weitere Informationen
Kosten
Die Leistung ist für die Kinder kostenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen, insbesondere bezüglich der Zuwendungsvoraussetzungen, erhalten Sie auf den Internetseiten des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie.
Weitere Informationen
Hinweise für Friesland: Frühförderung behinderter Kinder
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie am 25.01.2013