Blindenhilfe beantragen
Die Blindenhilfe unterstützt Sie unter bestimmten Voraussetzungen finanziell, wenn Sie blind oder einer blinden Person gleichgestellt sind. Dieser pauschale Geldbetrag gleicht die Mehraufwendungen aus, die Ihnen aufgrund der Blindheit entstehen.
Beschreibung
Blindenhilfe ist eine Sozialhilfeleistung für blinde Menschen. Diese pauschale Geldleistung soll finanzielle Mehraufwendungen, die durch die Blindheit entstehen, ausgleichen.
Sie sind antragsberechtigt, wenn Sie blind sind oder einer blinden Person gleichgestellt sind.
Erhalten Sie zusätzlich Leistungen der häuslichen Pflege, Landesblindengeld, Leistungen für Kriegs- und Unfallblinde oder leben Sie in einer stationären Einrichtung (zum Beispiel in einem Pflegeheim), so können diese auf die Blindenhilfe angerechnet werden.
Beziehen Sie Hilfe zur Pflege wegen Blindheit außerhalb einer stationären Einrichtung oder erhalten Sie einen Barbetrag als Sozialhilfeleistung, ist ein gleichzeitiger Erhalt von Blindenhilfe nicht möglich.
Die Höhe der Blindenhilfe ist abhängig vom Zeitpunkt und Umfang der Anpassung der Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Blindenhilfe wird dementsprechend angeglichen.
Die Blindenhilfe beträgt maximal (Stand: 01.07.2023)
- vor dem 18. Lebensjahr: 421,61 EUR beziehungsweise
- ab dem 18. Lebensjahr: 841,77 EUR
im Monat.
Die Kosten für die Leistungen übernimmt der zuständige Träger der Sozialhilfe. Blindenhilfe erhalten nur Personen, die nicht über ausreichend eigenes Vermögen oder Einkommen verfügen.
Hinweise für Delmenhorst: Blindengeld / Blindenhilfe
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Stadtverwaltung Delmenhorst - Soziale Leistungen
Beschreibung
Der Fachdienst bearbeitet Anträge auf Wohngeld und Wohnungsbauförderung. Ferner werden Anträge auf Elterngeld, BAföG, Hilfen für Spätaussiedler, Schwerbehinderte, Unterhaltssicherung sowie Rentenangelegenheiten bearbeitet. Zu den Leistungen gehören außerdem Eingliederungshilfe für Erwachsene, Hilfe zur Pflege, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfen zur Gesundheit, Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie Hilfe in anderen Lebenslagen. Zum Fachdienst gehören auch die Betreuungsbehörde und die Heimaufsicht über die Senioreneinrichtungen.
Adresse
Postanschrift
Lange Straße 1a
27749 Delmenhorst
Öffnungszeiten
Montag und Donnerstag: 8.30 bis 12 Uhr Dienstag und Donnerstag: 14 bis 16 Uhr Mittwoch und Freitag: geschlossen oder nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: sozialeleistungen@delmenhorst.de
Kontaktperson
Frau Hansen
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: Bend - Danm
Frau Tönjes
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: Taim - Wiek
Frau Hebeler
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- Personen, deren Nachname beginnt mit: Kras - Macj
Frau Kenkel
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: Karl - Krar
Frau Hoffmann
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- Personen, deren Nachname beginnt mit: Mack - Neul
Herr Janssen
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- Personen, deren Nachname beginnt mit: Neum - Rayy
Herr Schumann
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- Personen, deren Nachname beginnt mit: Hein - Kark
Frau Wolf
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- Personen, deren Nachname beginnt mit: Schu - Sobd
Frau Michaelis
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- Personen, deren Nachname beginnt mit: Rayz - Scht
Frau Dörgeloh
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: Dann - Fram
Frau Raschen
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: Wiel - Z
Internet
Stadtverwaltung Delmenhorst - Eingliederungshilfe für behinderte volljährige Menschen, Hilfe zur Pflege in Einrichtungen, Betreuungsbehörde
Beschreibung
Hier wird über Anträge auf Leistungen zur sozialen Teilhabe von behinderten Menschen entschieden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Behinderte volljährige Personen, die in einer besonderen Wohnform leben, erhalten von hier außerdem Leistungen zum Lebensunterhalt oder zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, wenn das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreichen.
Wenn vollstationäre Pflege oder Kurzzeit- oder Verhinderungspflege benötigt wird und die Leistungen der Pflegekasse und das eigene Einkommen und Vermögen die Kosten nicht decken, können Sie hier einen Antrag auf Hilfe zur Pflege nach dem Sozialgesetzbuch XII stellen.
Die ebenfalls im Sachgebiet angesiedelte Betreuungsbehörde berät unter anderem bei allgemein betreuungsrechtlichen Fragen, Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen und zu betreuungsvermeidenden anderen Hilfen.
Nähere Informationen und Kontaktdaten finden Sie unter den Rubriken "Eingliederungshilfe für behinderte volljährige Menschen", "Betreuungsbehörde" und "Hilfe zur Pflege in Einrichtungen".
Öffnungszeiten
nach vorheriger Vereinbarung per Telefon oder E-Mail
Kontakt
E-Mail: egh18plus@delmenhorst.de
Internet
Stadtverwaltung Delmenhorst - Hilfe außerhalb von Einrichtungen
Öffnungszeiten
Nach vorheriger Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.
Kontakt
Fax: 04221 99142512
E-Mail: grundsicherung@delmenhorst.de
Kontaktperson
Frau Tönjes
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: STT - WEH, STJ - STRAC
Frau Kenkel
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: A - BAS, SCHO - SCHR
Frau Hebeler
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: ERJ - GROM, SEJ - SEZ
Frau Hoffmann
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: IS - KOLM, SI - SILB
Herr Janssen
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: LUC - NES, SP - SPO
Herr Schumann
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- Personen, deren Nachname beginnt mit: BAT - CEN, SCHS - SCHUL
Frau Wolf
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: KUL - LUB, SMB - SO
Frau Michaelis
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: NET - QJ, SPP - STEG
Frau Dörgeloh
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: WEI - Z, STRAD - STS
Frau Raschen
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- Personen, deren Nachname beginnt mit: KOLN - KUK, SILC - SMA
Frau Friebe
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- Personen, deren Nachname beginnt mit: CEO - ERI
Herr Rademacher
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- Personen, deren Nachname beginnt mit: GRON - IR, SF - SH
Frau Volbers
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- Personen, deren Nachname beginnt mit: QK - SCHN, STEH - STI
Internet
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Der Fachdienst bearbeitet Anträge auf Wohngeld und Wohnungsbauförderung. Ferner werden Anträge auf Elterngeld, BAföG, Hilfen für Spätaussiedler, Schwerbehinderte, Unterhaltssicherung sowie Rentenangelegenheiten bearbeitet. Zu den Leistungen gehören außerdem Eingliederungshilfe für Erwachsene, Hilfe zur Pflege, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfen zur Gesundheit, Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie Hilfe in anderen Lebenslagen. Zum Fachdienst gehören auch die Betreuungsbehörde und die Heimaufsicht über die Senioreneinrichtungen.
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Der Fachdienst bearbeitet Anträge auf Wohngeld und Wohnungsbauförderung. Ferner werden Anträge auf Elterngeld, BAföG, Hilfen für Spätaussiedler, Schwerbehinderte, Unterhaltssicherung sowie Rentenangelegenheiten bearbeitet. Zu den Leistungen gehören außerdem Eingliederungshilfe für Erwachsene, Hilfe zur Pflege, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfen zur Gesundheit, Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie Hilfe in anderen Lebenslagen. Zum Fachdienst gehören auch die Betreuungsbehörde und die Heimaufsicht über die Senioreneinrichtungen.
Adresse
Postanschrift
Lange Straße 1a
27749 Delmenhorst
Öffnungszeiten
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Der Fachdienst bearbeitet Anträge auf Wohngeld und Wohnungsbauförderung. Ferner werden Anträge auf Elterngeld, BAföG, Hilfen für Spätaussiedler, Schwerbehinderte, Unterhaltssicherung sowie Rentenangelegenheiten bearbeitet. Zu den Leistungen gehören außerdem Eingliederungshilfe für Erwachsene, Hilfe zur Pflege, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfen zur Gesundheit, Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie Hilfe in anderen Lebenslagen. Zum Fachdienst gehören auch die Betreuungsbehörde und die Heimaufsicht über die Senioreneinrichtungen.
Adresse
Postanschrift
Lange Straße 1a
27749 Delmenhorst
Öffnungszeiten
nach vorheriger Vereinbarung per Telefon oder E-Mail
Kontakt
E-Mail: sozialeleistungen@delmenhorst.de
Kontaktperson
Frau Hansen
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: SCHO - STS
Frau Tönjes
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Frau Hebeler
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Frau Kenkel
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Herr Rademacher
Frau Friebe
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Der Fachdienst bearbeitet Anträge auf Wohngeld und Wohnungsbauförderung. Ferner werden Anträge auf Elterngeld, BAföG, Hilfen für Spätaussiedler, Schwerbehinderte, Unterhaltssicherung sowie Rentenangelegenheiten bearbeitet. Zu den Leistungen gehören außerdem Eingliederungshilfe für Erwachsene, Hilfe zur Pflege, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfen zur Gesundheit, Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie Hilfe in anderen Lebenslagen. Zum Fachdienst gehören auch die Betreuungsbehörde und die Heimaufsicht über die Senioreneinrichtungen.
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27749 Delmenhorst
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Der Fachdienst bearbeitet Anträge auf Wohngeld und Wohnungsbauförderung. Ferner werden Anträge auf Elterngeld, BAföG, Hilfen für Spätaussiedler, Schwerbehinderte, Unterhaltssicherung sowie Rentenangelegenheiten bearbeitet. Zu den Leistungen gehören außerdem Eingliederungshilfe für Erwachsene, Hilfe zur Pflege, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfen zur Gesundheit, Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie Hilfe in anderen Lebenslagen. Zum Fachdienst gehören auch die Betreuungsbehörde und die Heimaufsicht über die Senioreneinrichtungen.
Adresse
Postanschrift
Lange Straße 1a
27749 Delmenhorst
Öffnungszeiten
nach vorheriger Vereinbarung per Telefon oder E-Mail
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E-Mail: sozialeleistungen@delmenhorst.de
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Der Fachdienst bearbeitet Anträge auf Wohngeld und Wohnungsbauförderung. Ferner werden Anträge auf Elterngeld, BAföG, Hilfen für Spätaussiedler, Schwerbehinderte, Unterhaltssicherung sowie Rentenangelegenheiten bearbeitet. Zu den Leistungen gehören außerdem Eingliederungshilfe für Erwachsene, Hilfe zur Pflege, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfen zur Gesundheit, Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie Hilfe in anderen Lebenslagen. Zum Fachdienst gehören auch die Betreuungsbehörde und die Heimaufsicht über die Senioreneinrichtungen.
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Der Fachdienst bearbeitet Anträge auf Wohngeld und Wohnungsbauförderung. Ferner werden Anträge auf Elterngeld, BAföG, Hilfen für Spätaussiedler, Schwerbehinderte, Unterhaltssicherung sowie Rentenangelegenheiten bearbeitet. Zu den Leistungen gehören außerdem Eingliederungshilfe für Erwachsene, Hilfe zur Pflege, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfen zur Gesundheit, Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie Hilfe in anderen Lebenslagen. Zum Fachdienst gehören auch die Betreuungsbehörde und die Heimaufsicht über die Senioreneinrichtungen.
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Der Fachdienst bearbeitet Anträge auf Wohngeld und Wohnungsbauförderung. Ferner werden Anträge auf Elterngeld, BAföG, Hilfen für Spätaussiedler, Schwerbehinderte, Unterhaltssicherung sowie Rentenangelegenheiten bearbeitet. Zu den Leistungen gehören außerdem Eingliederungshilfe für Erwachsene, Hilfe zur Pflege, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfen zur Gesundheit, Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie Hilfe in anderen Lebenslagen. Zum Fachdienst gehören auch die Betreuungsbehörde und die Heimaufsicht über die Senioreneinrichtungen.
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Frau Hoffmann
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Herr Janssen
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Herr Schumann
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Frau Wolf
Zuständig für
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Frau Michaelis
Zuständig für
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Frau Dörgeloh
Zuständig für
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Frau Raschen
Zuständig für
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Herr Rademacher
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Internet
Voraussetzungen
Sie können Blindenhilfe erhalten, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Blindheit (vollständiges fehlen des Augenlichts) oder nicht nur vorübergehend eine beidäugige Gesamtschärfe von höchstens einem Fünfzigstel
- Nachweis über den Schweregrad Ihrer Sehbeeinträchtigung, zum Beispiel durch
- Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "Bl" oder
- Feststellungsbescheid nach dem Schwerbehindertenrecht,
- augenärztliche Befunde oder ein ärztliches Attest
- geringes Einkommen
- geringes Vermögen
- Es ist zusätzlich bestimmten weiteren Personen, wie dem Ehepartner oder der Ehepartnerin, nicht zuzumuten, die blindheitsbedingen Mehraufwendungen aus eigenen Mitteln aufzubringen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsaktes
- Klage vor dem Sozialgericht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Widerspruchbescheids
Verfahrensablauf
- Sie wenden sich an den örtlich zuständigen Träger der Sozialhilfe.
- Dort werden Sie beraten oder können gleich einen formlosen Antrag stellen.
- Die zuständige Stelle kann Sie bitten, ein Formular auszufüllen und weitere Unterlagen einzureichen.
- Wenn alle Unterlagen vorliegen, prüft die zuständige Stelle die Behörde aufgrund Ihrer Angaben Ihren Anspruch auf Blindenhilfe.
- Dies beinhaltet auch die Prüfung, ob und welcher Höhe Ihr Einkommen und Vermögen angerechnet wird.
- Nach der Prüfung erhalten Sie einen schriftlichen Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden. Zu beachten ist aber, dass die Blindenhilfe frühestens ab dem Ersten des Monats gezahlt wird, in dem der Antrag auf Blindenhilfe gestellt wird.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer Ihres Antrages hängt von verschiedenen Faktoren ab. Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Träger der Sozialhilfe, der Ihnen zur Verfahrensdauer genauere Auskunft geben kann.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 04.04.2023
Stichwörter
Sehbeeinträchtigung, Sozialleistung, Hilfe für Blinde, sehbehindert, Sozialhilfe, Blind, Blinden gleichgestellte Personen, Merkzeichen Bl, Sozialhilfe für Blinde, Blindenhilfe Gewährung, Blindenhilfe, Merkzeichen, Sozialleistung für Blinde, Blindheit, Sehbehinderung, Erblindung