Blindenhilfe Gewährung

    Blindenhilfe beantragen

    Die Blindenhilfe unterstützt Sie unter bestimmten Voraussetzungen finanziell, wenn Sie blind oder einer blinden Person gleichgestellt sind. Dieser pauschale Geldbetrag gleicht die Mehraufwendungen aus, die Ihnen aufgrund der Blindheit entstehen.

    Beschreibung

    Blindenhilfe ist eine Sozialhilfeleistung für blinde Menschen. Diese pauschale Geldleistung soll finanzielle Mehraufwendungen, die durch die Blindheit entstehen, ausgleichen. 

    Sie sind antragsberechtigt, wenn Sie blind sind oder einer blinden Person gleichgestellt sind.

    Erhalten Sie zusätzlich Leistungen der häuslichen Pflege, Landesblindengeld, Leistungen für Kriegs- und Unfallblinde oder leben Sie in einer stationären Einrichtung (zum Beispiel in einem Pflegeheim), so können diese auf die Blindenhilfe angerechnet werden.

    Beziehen Sie Hilfe zur Pflege wegen Blindheit außerhalb einer stationären Einrichtung oder erhalten Sie einen Barbetrag als Sozialhilfeleistung, ist ein gleichzeitiger Erhalt von Blindenhilfe nicht möglich.

    Die Höhe der Blindenhilfe ist abhängig vom Zeitpunkt und Umfang der Anpassung der Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Blindenhilfe wird dementsprechend angeglichen.

    Die Blindenhilfe beträgt maximal (Stand: 01.07.2023) 

    • vor dem 18. Lebensjahr: 421,61 EUR beziehungsweise
    • ab dem 18. Lebensjahr: 841,77 EUR 

    im Monat. 

    Die Kosten für die Leistungen übernimmt der zuständige Träger der Sozialhilfe. Blindenhilfe erhalten nur Personen, die nicht über ausreichend eigenes Vermögen oder Einkommen verfügen.

    Hinweise für Delmenhorst: Blindengeld / Blindenhilfe

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Delmenhorst - Soziale Leistungen

    Beschreibung

    Der Fachdienst bearbeitet Anträge auf Wohngeld und Wohnungsbauförderung. Ferner werden Anträge auf Elterngeld, BAföG, Hilfen für Spätaussiedler, Schwerbehinderte, Unterhaltssicherung sowie Rentenangelegenheiten bearbeitet. Zu den Leistungen gehören außerdem Eingliederungshilfe für Erwachsene, Hilfe zur Pflege, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfen zur Gesundheit, Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie Hilfe in anderen Lebenslagen. Zum Fachdienst gehören auch die Betreuungsbehörde und die Heimaufsicht über die Senioreneinrichtungen.

    Adresse

    Postanschrift

    Lange Straße 1a

    27749 Delmenhorst

    Öffnungszeiten

    Montag und Donnerstag: 8.30 bis 12 Uhr Dienstag und Donnerstag: 14 bis 16 Uhr Mittwoch und Freitag: geschlossen oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Frau Hansen
      Zuständig für
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: Bend - Danm
    • Frau Tönjes
      Zuständig für
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: Taim - Wiek
    • Frau Hebeler
      Zuständig für
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: Kras - Macj
    • Frau Kenkel
      Zuständig für
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: Karl - Krar
    • Frau Hoffmann
      Zuständig für
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: Mack - Neul
    • Herr Janssen
      Zuständig für
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: Neum - Rayy
    • Herr Schumann
      Zuständig für
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: Hein - Kark
    • Frau Wolf
      Zuständig für
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: Schu - Sobd
    • Frau Michaelis
      Zuständig für
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: Rayz - Scht
    • Frau Dörgeloh
      Zuständig für
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: Dann - Fram
    • Frau Raschen
      Zuständig für
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: Wiel - Z

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Delmenhorst - Eingliederungshilfe für behinderte volljährige Menschen, Hilfe zur Pflege in Einrichtungen, Betreuungsbehörde

    Beschreibung

    Hier wird über Anträge auf Leistungen zur sozialen Teilhabe von behinderten Menschen entschieden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Behinderte volljährige Personen, die in einer besonderen Wohnform leben, erhalten von hier außerdem Leistungen zum Lebensunterhalt oder zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, wenn das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreichen.

    Wenn vollstationäre Pflege oder Kurzzeit- oder Verhinderungspflege benötigt wird und die Leistungen der Pflegekasse und das eigene Einkommen und Vermögen die Kosten nicht decken, können Sie hier einen Antrag auf Hilfe zur Pflege nach dem Sozialgesetzbuch XII stellen. 

    Die ebenfalls im Sachgebiet angesiedelte Betreuungsbehörde berät unter anderem bei allgemein betreuungsrechtlichen Fragen, Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen und zu betreuungsvermeidenden anderen Hilfen.

    Nähere Informationen und Kontaktdaten finden Sie unter den Rubriken "Eingliederungshilfe für behinderte volljährige Menschen", "Betreuungsbehörde" und "Hilfe zur Pflege in Einrichtungen".

    Öffnungszeiten

    nach vorheriger Vereinbarung per Telefon oder E-Mail

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadtverwaltung Delmenhorst - Hilfe außerhalb von Einrichtungen

    Öffnungszeiten

    Nach vorheriger Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.

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    Kontaktperson

    • Frau Tönjes
      Zuständig für
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: STT - WEH, STJ - STRAC
    • Frau Kenkel
      Zuständig für
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: A - BAS, SCHO - SCHR
    • Frau Hebeler
      Zuständig für
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: ERJ - GROM, SEJ - SEZ
    • Frau Hoffmann
      Zuständig für
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: IS - KOLM, SI - SILB
    • Herr Janssen
      Zuständig für
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: LUC - NES, SP - SPO
    • Herr Schumann
      Zuständig für
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: BAT - CEN, SCHS - SCHUL
    • Frau Wolf
      Zuständig für
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: KUL - LUB, SMB - SO
    • Frau Michaelis
      Zuständig für
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: NET - QJ, SPP - STEG
    • Frau Dörgeloh
      Zuständig für
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: WEI - Z, STRAD - STS
    • Frau Raschen
      Zuständig für
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: KOLN - KUK, SILC - SMA
    • Frau Friebe
      Zuständig für
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: CEO - ERI
    • Herr Rademacher
      Zuständig für
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: GRON - IR, SF - SH
    • Frau Volbers
      Zuständig für
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: QK - SCHN, STEH - STI

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Delmenhorst - Soziale Leistungen

    Beschreibung

    Der Fachdienst bearbeitet Anträge auf Wohngeld und Wohnungsbauförderung. Ferner werden Anträge auf Elterngeld, BAföG, Hilfen für Spätaussiedler, Schwerbehinderte, Unterhaltssicherung sowie Rentenangelegenheiten bearbeitet. Zu den Leistungen gehören außerdem Eingliederungshilfe für Erwachsene, Hilfe zur Pflege, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfen zur Gesundheit, Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie Hilfe in anderen Lebenslagen. Zum Fachdienst gehören auch die Betreuungsbehörde und die Heimaufsicht über die Senioreneinrichtungen.

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    • Herr Janssen
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    • Herr Schumann
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    • Herr Rademacher
    • Frau Friebe
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      • Personen, deren Nachname beginnt mit: CEO - ERI

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    Technisch geändert am 26.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Delmenhorst - Soziale Leistungen

    Beschreibung

    Der Fachdienst bearbeitet Anträge auf Wohngeld und Wohnungsbauförderung. Ferner werden Anträge auf Elterngeld, BAföG, Hilfen für Spätaussiedler, Schwerbehinderte, Unterhaltssicherung sowie Rentenangelegenheiten bearbeitet. Zu den Leistungen gehören außerdem Eingliederungshilfe für Erwachsene, Hilfe zur Pflege, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfen zur Gesundheit, Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie Hilfe in anderen Lebenslagen. Zum Fachdienst gehören auch die Betreuungsbehörde und die Heimaufsicht über die Senioreneinrichtungen.

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    • Frau Friebe
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    Technisch geändert am 26.11.2023

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    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Delmenhorst - Soziale Leistungen

    Beschreibung

    Der Fachdienst bearbeitet Anträge auf Wohngeld und Wohnungsbauförderung. Ferner werden Anträge auf Elterngeld, BAföG, Hilfen für Spätaussiedler, Schwerbehinderte, Unterhaltssicherung sowie Rentenangelegenheiten bearbeitet. Zu den Leistungen gehören außerdem Eingliederungshilfe für Erwachsene, Hilfe zur Pflege, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfen zur Gesundheit, Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie Hilfe in anderen Lebenslagen. Zum Fachdienst gehören auch die Betreuungsbehörde und die Heimaufsicht über die Senioreneinrichtungen.

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    Technisch geändert am 26.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Delmenhorst - Soziale Leistungen

    Beschreibung

    Der Fachdienst bearbeitet Anträge auf Wohngeld und Wohnungsbauförderung. Ferner werden Anträge auf Elterngeld, BAföG, Hilfen für Spätaussiedler, Schwerbehinderte, Unterhaltssicherung sowie Rentenangelegenheiten bearbeitet. Zu den Leistungen gehören außerdem Eingliederungshilfe für Erwachsene, Hilfe zur Pflege, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfen zur Gesundheit, Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie Hilfe in anderen Lebenslagen. Zum Fachdienst gehören auch die Betreuungsbehörde und die Heimaufsicht über die Senioreneinrichtungen.

    Adresse

    Postanschrift

    Lange Straße 1a

    27749 Delmenhorst

    Öffnungszeiten

    nach vorheriger Vereinbarung per Telefon oder E-Mail

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    Stadtverwaltung Delmenhorst - Soziale Leistungen

    Beschreibung

    Der Fachdienst bearbeitet Anträge auf Wohngeld und Wohnungsbauförderung. Ferner werden Anträge auf Elterngeld, BAföG, Hilfen für Spätaussiedler, Schwerbehinderte, Unterhaltssicherung sowie Rentenangelegenheiten bearbeitet. Zu den Leistungen gehören außerdem Eingliederungshilfe für Erwachsene, Hilfe zur Pflege, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfen zur Gesundheit, Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie Hilfe in anderen Lebenslagen. Zum Fachdienst gehören auch die Betreuungsbehörde und die Heimaufsicht über die Senioreneinrichtungen.

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    Lange Straße 1a

    27749 Delmenhorst

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    Der Fachdienst bearbeitet Anträge auf Wohngeld und Wohnungsbauförderung. Ferner werden Anträge auf Elterngeld, BAföG, Hilfen für Spätaussiedler, Schwerbehinderte, Unterhaltssicherung sowie Rentenangelegenheiten bearbeitet. Zu den Leistungen gehören außerdem Eingliederungshilfe für Erwachsene, Hilfe zur Pflege, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfen zur Gesundheit, Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie Hilfe in anderen Lebenslagen. Zum Fachdienst gehören auch die Betreuungsbehörde und die Heimaufsicht über die Senioreneinrichtungen.

    Adresse

    Postanschrift

    Lange Straße 1a

    27749 Delmenhorst

    Öffnungszeiten

    nach vorheriger Vereinbarung per Telefon oder E-Mail

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    Kontaktperson

    • Frau Hansen
      Zuständig für
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: SCHO - STS
    • Frau Tönjes
      Zuständig für
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: STT - WEH
    • Frau Hebeler
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      • Personen, deren Nachname beginnt mit: ERJ - GROM
    • Frau Kenkel
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    • Frau Hoffmann
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    • Herr Janssen
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    • Herr Schumann
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    • Frau Michaelis
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      • Personen, deren Nachname beginnt mit: NET - QJ
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    • Herr Rademacher
    • Frau Friebe
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      • Personen, deren Nachname beginnt mit: CEO - ERI

    Internet

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    Technisch geändert am 26.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Beschreibung

    Der Fachdienst bearbeitet Anträge auf Wohngeld und Wohnungsbauförderung. Ferner werden Anträge auf Elterngeld, BAföG, Hilfen für Spätaussiedler, Schwerbehinderte, Unterhaltssicherung sowie Rentenangelegenheiten bearbeitet. Zu den Leistungen gehören außerdem Eingliederungshilfe für Erwachsene, Hilfe zur Pflege, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfen zur Gesundheit, Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie Hilfe in anderen Lebenslagen. Zum Fachdienst gehören auch die Betreuungsbehörde und die Heimaufsicht über die Senioreneinrichtungen.

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    Technisch geändert am 25.11.2023

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    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Delmenhorst - Soziale Leistungen

    Beschreibung

    Der Fachdienst bearbeitet Anträge auf Wohngeld und Wohnungsbauförderung. Ferner werden Anträge auf Elterngeld, BAföG, Hilfen für Spätaussiedler, Schwerbehinderte, Unterhaltssicherung sowie Rentenangelegenheiten bearbeitet. Zu den Leistungen gehören außerdem Eingliederungshilfe für Erwachsene, Hilfe zur Pflege, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfen zur Gesundheit, Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie Hilfe in anderen Lebenslagen. Zum Fachdienst gehören auch die Betreuungsbehörde und die Heimaufsicht über die Senioreneinrichtungen.

    Adresse

    Postanschrift

    Lange Straße 1a

    27749 Delmenhorst

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    Stadtverwaltung Delmenhorst - Soziale Leistungen

    Beschreibung

    Der Fachdienst bearbeitet Anträge auf Wohngeld und Wohnungsbauförderung. Ferner werden Anträge auf Elterngeld, BAföG, Hilfen für Spätaussiedler, Schwerbehinderte, Unterhaltssicherung sowie Rentenangelegenheiten bearbeitet. Zu den Leistungen gehören außerdem Eingliederungshilfe für Erwachsene, Hilfe zur Pflege, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfen zur Gesundheit, Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie Hilfe in anderen Lebenslagen. Zum Fachdienst gehören auch die Betreuungsbehörde und die Heimaufsicht über die Senioreneinrichtungen.

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    Stadtverwaltung Delmenhorst - Soziale Leistungen

    Beschreibung

    Der Fachdienst bearbeitet Anträge auf Wohngeld und Wohnungsbauförderung. Ferner werden Anträge auf Elterngeld, BAföG, Hilfen für Spätaussiedler, Schwerbehinderte, Unterhaltssicherung sowie Rentenangelegenheiten bearbeitet. Zu den Leistungen gehören außerdem Eingliederungshilfe für Erwachsene, Hilfe zur Pflege, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfen zur Gesundheit, Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie Hilfe in anderen Lebenslagen. Zum Fachdienst gehören auch die Betreuungsbehörde und die Heimaufsicht über die Senioreneinrichtungen.

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    Technisch geändert am 04.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Delmenhorst - Soziale Leistungen

    Beschreibung

    Der Fachdienst bearbeitet Anträge auf Wohngeld und Wohnungsbauförderung. Ferner werden Anträge auf Elterngeld, BAföG, Hilfen für Spätaussiedler, Schwerbehinderte, Unterhaltssicherung sowie Rentenangelegenheiten bearbeitet. Zu den Leistungen gehören außerdem Eingliederungshilfe für Erwachsene, Hilfe zur Pflege, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfen zur Gesundheit, Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie Hilfe in anderen Lebenslagen. Zum Fachdienst gehören auch die Betreuungsbehörde und die Heimaufsicht über die Senioreneinrichtungen.

    Adresse

    Postanschrift

    Lange Straße 1a

    27749 Delmenhorst

    Öffnungszeiten

    nach vorheriger Vereinbarung per Telefon oder E-Mail

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    • Frau Volbers
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    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Sie können Blindenhilfe erhalten, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

    • Blindheit (vollständiges fehlen des Augenlichts) oder nicht nur vorübergehend eine beidäugige Gesamtschärfe von höchstens einem Fünfzigstel
    • Nachweis über den Schweregrad Ihrer Sehbeeinträchtigung, zum Beispiel durch 
      • Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "Bl" oder
      • Feststellungsbescheid nach dem Schwerbehindertenrecht,
      • augenärztliche Befunde oder ein ärztliches Attest
    • geringes Einkommen
    • geringes Vermögen
    • Es ist zusätzlich bestimmten weiteren Personen, wie dem Ehepartner oder der Ehepartnerin, nicht zuzumuten, die blindheitsbedingen Mehraufwendungen aus eigenen Mitteln aufzubringen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsaktes
    • Klage vor dem Sozialgericht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Widerspruchbescheids

    Verfahrensablauf

    • Sie wenden sich an den örtlich zuständigen Träger der Sozialhilfe.
    • Dort werden Sie beraten oder können gleich einen formlosen Antrag stellen.
    • Die zuständige Stelle kann Sie bitten, ein Formular auszufüllen und weitere Unterlagen einzureichen. 
    • Wenn alle Unterlagen vorliegen, prüft die zuständige Stelle die Behörde aufgrund Ihrer Angaben Ihren Anspruch auf Blindenhilfe. 
    • Dies beinhaltet auch die Prüfung, ob und welcher Höhe Ihr Einkommen und Vermögen angerechnet wird.
    • Nach der Prüfung erhalten Sie einen schriftlichen Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden. Zu beachten ist aber, dass die Blindenhilfe frühestens ab dem Ersten des Monats gezahlt wird, in dem der Antrag auf Blindenhilfe gestellt wird.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer Ihres Antrages hängt von verschiedenen Faktoren ab. Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Träger der Sozialhilfe, der Ihnen zur Verfahrensdauer genauere Auskunft geben kann.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 04.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Sehbeeinträchtigung, Sozialleistung, Hilfe für Blinde, sehbehindert, Sozialhilfe, Blind, Blinden gleichgestellte Personen, Merkzeichen Bl, Sozialhilfe für Blinde, Blindenhilfe Gewährung, Blindenhilfe, Merkzeichen, Sozialleistung für Blinde, Blindheit, Sehbehinderung, Erblindung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de