Hausnummer Festsetzung

    Hausnummer: Festsetzung

    Beschreibung

    Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die zuständige Stelle vergeben. Straßennamen und Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- bzw. Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten.

    Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern.

    Die Kontrolle, ob eine Hausnummer durch den Eigentümer des Grundstücks/Hauses angebracht wurde, obliegt der zuständigen Stelle als allgemeine Ordnungsbehörde. Die örtliche Hausnummernbeschilderung wird ebenfalls bei Beanstandungen überprüft. Der/die Grundstückseigentümer/in wird danach aufgefordert, für eine sichtbare Hausnummer zu sorgen.

    Zur Anordnung von Hausnummern werden zwei gleichwertige Systeme praktiziert:

    • Das so genannte Pariser System mit einer Art Reißverschluss-System (die Nummerierung beginnt an dem der Innenstadt zugewandten Ende der Straße auf der linken Seite mit 1 und auf der rechten Seite mit 2 und läuft dann getrennt nach gerade und ungerade bis zum anderen Ende der Straße, wobei es durch die unterschiedliche Größe der einzelnen Grundstücke oft vorkommt, dass jeweils numerisch nebeneinander liegende Nummern in der Realität nicht gegenüber liegen).
    • Das so genannte Berliner System mit umlaufender Hausnummerierung (die Nummernfolge beginnt auf der einen Straßenseite mit 1, läuft ohne Unterbrechung bis zum Ende der Straße fort und dann auf der anderen Straßenseite zurück).

    In Niedersachsen werden die Hausnummern üblicherweise nach dem Pariser System vergeben.

    Online-Dienst

    Hier können Sie die den Antrag online stellen

    ID: L100040_490305820

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Bauleitplanung und Stadtentwicklung (6.1)

    Beschreibung

    Die Abteilung arbeitet im Rahmen der städtischen Planungshoheit als querschnittsorientierte Dienststelle und übernimmt Planungsaufgaben der Regionalplanung, der Bauleitplanung (Flächennutzungs- und Bebauungsplanung), der Stadtsanierung sowie der Verkehrsplanung innerhalb der Bauleitplanung.
    Außerdem erarbeitet dieser Fachbereich u. a. den Leitbildprozess der Stadt Cuxhaven.
    Bauvorhaben im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet bedürfen einer zusätzlichen sanierungsrechtlichen Genehmigung wie auch Kaufverträge, Grundschuldbestellungen und sonstige das Grundstück betreffende Belastungen. Weiterhin ist die Abteilung zuständig für die Planung und Vorbereitung von öffentlichen Sanierungsmaßnahmen.
    Für Bau- und Investitionsvorhaben werden entsprechende Beratungen angeboten und im Bodenverkehr wird der Verzicht des Vorkaufsrechtes der Stadt Cuxhaven geprüft.
    Für das Geografische Informationssystem der Stadt Cuxhaven (CuxGIS) werden Grundlagenkarten, thematische Karten und digitale Luftbilder erstellt und beschafft. Auch die Vergabe von Hausnummern wird von hier aus erledigt.

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    27472 Cuxhaven

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Einheitsgemeinde Cuxhaven, Große selbständige Stadt

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 680

    27456 Cuxhaven

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    27472 Cuxhaven

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Rathausstraße
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Mutter- und Kindparkplatz: Rathaus-Innenhof über Grandauerstraße
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Rathausstraße
      Anzahl: 18  Gebühren: k.A.
    • Parkplatz: Rathausinnenhof
      Anzahl: 6  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Grandauerstraße
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rathausplatz

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. - Do. 08.30 - 12.30 Uhr Di. und Do. 14.30 - 17.00 Uhr Fr. 07.30 - 12.30 Uhr sowie nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04721 700-0

    Fax: 04721 700-901

    E-Mail: info@cuxhaven.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeindefreier Bezirk Lohheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    29303 Hasselhorst

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 9867-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Cuxhaven: Hausnummernvergabe

    Es werden lt. §10 / Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Cuxhaven 10 EURO Verwaltungsgebühr erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 14.05.2008

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Hausnummern vergeben, Hausnummerierung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de