Hausnummer Festsetzung

    Hausnummer: Festsetzung

    Beschreibung

    Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die zuständige Stelle vergeben. Straßennamen und Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- bzw. Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten.

    Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern.

    Die Kontrolle, ob eine Hausnummer durch den Eigentümer des Grundstücks/Hauses angebracht wurde, obliegt der zuständigen Stelle als allgemeine Ordnungsbehörde. Die örtliche Hausnummernbeschilderung wird ebenfalls bei Beanstandungen überprüft. Der/die Grundstückseigentümer/in wird danach aufgefordert, für eine sichtbare Hausnummer zu sorgen.

    Zur Anordnung von Hausnummern werden zwei gleichwertige Systeme praktiziert:

    • Das so genannte Pariser System mit einer Art Reißverschluss-System (die Nummerierung beginnt an dem der Innenstadt zugewandten Ende der Straße auf der linken Seite mit 1 und auf der rechten Seite mit 2 und läuft dann getrennt nach gerade und ungerade bis zum anderen Ende der Straße, wobei es durch die unterschiedliche Größe der einzelnen Grundstücke oft vorkommt, dass jeweils numerisch nebeneinander liegende Nummern in der Realität nicht gegenüber liegen).
    • Das so genannte Berliner System mit umlaufender Hausnummerierung (die Nummernfolge beginnt auf der einen Straßenseite mit 1, läuft ohne Unterbrechung bis zum Ende der Straße fort und dann auf der anderen Straßenseite zurück).

    In Niedersachsen werden die Hausnummern üblicherweise nach dem Pariser System vergeben.

    Online-Dienst

    Hier können Sie die den Antrag online stellen

    ID: L100040_490305820

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 03.04.2023

    Technisch geändert am 22.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Bauleitplanung und Stadtentwicklung (6.1)

    Beschreibung

    Die Abteilung arbeitet im Rahmen der städtischen Planungshoheit als querschnittsorientierte Dienststelle und übernimmt Planungsaufgaben der Regionalplanung, der Bauleitplanung (Flächennutzungs- und Bebauungsplanung), der Stadtsanierung sowie der Verkehrsplanung innerhalb der Bauleitplanung.
    Außerdem erarbeitet dieser Fachbereich u. a. den Leitbildprozess der Stadt Cuxhaven.
    Bauvorhaben im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet bedürfen einer zusätzlichen sanierungsrechtlichen Genehmigung wie auch Kaufverträge, Grundschuldbestellungen und sonstige das Grundstück betreffende Belastungen. Weiterhin ist die Abteilung zuständig für die Planung und Vorbereitung von öffentlichen Sanierungsmaßnahmen.
    Für Bau- und Investitionsvorhaben werden entsprechende Beratungen angeboten und im Bodenverkehr wird der Verzicht des Vorkaufsrechtes der Stadt Cuxhaven geprüft.
    Für das Geografische Informationssystem der Stadt Cuxhaven (CuxGIS) werden Grundlagenkarten, thematische Karten und digitale Luftbilder erstellt und beschafft. Auch die Vergabe von Hausnummern wird von hier aus erledigt.

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    27472 Cuxhaven

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 22.12.2021

    Technisch geändert am 13.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024

    Einheitsgemeinde Cuxhaven, Große selbständige Stadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    27472 Cuxhaven

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 680

    27456 Cuxhaven

    Öffnungszeiten

    Mo. - Do. 08.30 - 12.30 Uhr Di. und Do. 14.30 - 17.00 Uhr Fr. 07.30 - 12.30 Uhr sowie nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04721 700-0

    Fax: 04721 700-901

    E-Mail: info@cuxhaven.de

    Version

    Technisch erstellt am 24.01.2008

    Technisch geändert am 21.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Cuxhaven: Hausnummernvergabe

    Es werden lt. §10 / Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Cuxhaven 10 EURO Verwaltungsgebühr erhoben.

    Es werden lt. §10 / Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Cuxhaven 10 EURO Verwaltungsgebühr erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 14.05.2008

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Hausnummern vergeben, Hausnummerierung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024