Erschließungsbeitrag Erhebung

    Erschließungsbeiträge

    Beschreibung

    Um eine Fläche als Baugebiet nutzen zu können, muss diese zunächst "erschlossen" werden. Dazu gehört die Anbindung an Wasser- und Energieversorgungsnetze, Kommunikationsleitungen sowie die Herstellung von Straßen und/oder Wegen. Die Kosten hierfür tragen größtenteils die Anlieger.

    Wenn Sie selbst bauen wollen, sollten Sie in Ihrer Finanzplanung einen ausreichend hohen Betrag (nicht unter 5% der Baukosten) für diese Leistungen einplanen.

    Wenn Sie mit einem Bauträger bauen bzw. ein neu gebautes Haus erwerben, klären Sie, ob und welche Erschließungskosten mit dem Kaufpreis schon abgedeckt sind und welche nicht.

    Hinweise für Geestland: Erschließungsbeiträge

    Es gibt einen engen Zusammenhang zwischen Erschließungsbeiträgen und der Bebaubarkeit von Grundstücken, denn der besondere Vorteil, den eine beitragsfähige Erschließungsanlage einem Grundstück vermittelt, besteht darin, dass das Grundstück durch die Herstellung der Erschließungsanlage bebaubar wird. So werden Erschließungsbeiträge zum Beispiel für die erstmalige Herstellung der Straßen in Neubaugebieten erhoben. Aber auch Straßen, deren Bau schon vor Jahrzehnten begonnen wurde, können noch Erschließungsbeitragspflichten auslösen, wenn sie zum Beispiel nur als Baustraße angelegt waren oder eine geregelte Straßenentwässerung fehlte und solche Straßen heute Gegenstand einer Baumaßnahme werden.

    Erschließungsbeiträge können nicht nur für Straßen, sondern zum Beispiel auch für Lärmschutzwände oder Wohnwege erhoben werden, was aber seltener vorkommt.

    Die Höhe des Erschließungsbeitrages richtet sich nach den tatsächlichen Herstellungskosten, die anhand der Unternehmerrechnungen ermittelt werden. 10 % der beitragsfähigen Aufwendungen trägt die Stadt, die übrigen 90 % sind der sogenannte umlagefähige Aufwand. Der umlagefähige Aufwand wird auf die erschlossenen Grundstücke verteilt. Bei der Verteilung werden die Grundstücksgröße, die (zulässige) Bebauung und die Nutzung bzw. Nutzbarkeit des Grundstücks als Maßstab zugrunde gelegt.

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Nähere Informationen erteilt die für Ihren Bauplatz zuständige Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Geestland - Team Steuern, Gebühren, Beiträge

    Adresse

    Hausanschrift

    Sieverner Straße 10

    27607 Geestland

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Absprache. Montag: von 08:00 bis 16:00 Uhr Dienstag: von 08:00 bis 16:00 Uhr Mittwoch: von 08:00 bis 16:00 Uhr Donnerstag: von 08:00 bis 16:00 Uhr Freitag: von 08:00 bis 13:00 Uhr

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeindefreier Bezirk Lohheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    29303 Hasselhorst

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 9867-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 13.12.2007

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de