Erschließungsbeitrag Erhebung

    Erschließungsbeiträge

    Beschreibung

    Um eine Fläche als Baugebiet nutzen zu können, muss diese zunächst "erschlossen" werden. Dazu gehört die Anbindung an Wasser- und Energieversorgungsnetze, Kommunikationsleitungen sowie die Herstellung von Straßen und/oder Wegen. Die Kosten hierfür tragen größtenteils die Anlieger.

    Wenn Sie selbst bauen wollen, sollten Sie in Ihrer Finanzplanung einen ausreichend hohen Betrag (nicht unter 5% der Baukosten) für diese Leistungen einplanen.

    Wenn Sie mit einem Bauträger bauen bzw. ein neu gebautes Haus erwerben, klären Sie, ob und welche Erschließungskosten mit dem Kaufpreis schon abgedeckt sind und welche nicht.

    Hinweise für Geestland: Erschließungsbeiträge

    Es gibt einen engen Zusammenhang zwischen Erschließungsbeiträgen und der Bebaubarkeit von Grundstücken, denn der besondere Vorteil, den eine beitragsfähige Erschließungsanlage einem Grundstück vermittelt, besteht darin, dass das Grundstück durch die Herstellung der Erschließungsanlage bebaubar wird. So werden Erschließungsbeiträge zum Beispiel für die erstmalige Herstellung der Straßen in Neubaugebieten erhoben. Aber auch Straßen, deren Bau schon vor Jahrzehnten begonnen wurde, können noch Erschließungsbeitragspflichten auslösen, wenn sie zum Beispiel nur als Baustraße angelegt waren oder eine geregelte Straßenentwässerung fehlte und solche Straßen heute Gegenstand einer Baumaßnahme werden.

    Erschließungsbeiträge können nicht nur für Straßen, sondern zum Beispiel auch für Lärmschutzwände oder Wohnwege erhoben werden, was aber seltener vorkommt.

    Die Höhe des Erschließungsbeitrages richtet sich nach den tatsächlichen Herstellungskosten, die anhand der Unternehmerrechnungen ermittelt werden. 10 % der beitragsfähigen Aufwendungen trägt die Stadt, die übrigen 90 % sind der sogenannte umlagefähige Aufwand. Der umlagefähige Aufwand wird auf die erschlossenen Grundstücke verteilt. Bei der Verteilung werden die Grundstücksgröße, die (zulässige) Bebauung und die Nutzung bzw. Nutzbarkeit des Grundstücks als Maßstab zugrunde gelegt.

    Es gibt einen engen Zusammenhang zwischen Erschließungsbeiträgen und der Bebaubarkeit von Grundstücken, denn der besondere Vorteil, den eine beitragsfähige Erschließungsanlage einem Grundstück vermittelt, besteht darin, dass das Grundstück durch die Herstellung der Erschließungsanlage bebaubar wird. So werden Erschließungsbeiträge zum Beispiel für die erstmalige Herstellung der Straßen in Neubaugebieten erhoben. Aber auch Straßen, deren Bau schon vor Jahrzehnten begonnen wurde, können noch Erschließungsbeitragspflichten auslösen, wenn sie zum Beispiel nur als Baustraße angelegt waren oder eine geregelte Straßenentwässerung fehlte und solche Straßen heute Gegenstand einer Baumaßnahme werden.

    Erschließungsbeiträge können nicht nur für Straßen, sondern zum Beispiel auch für Lärmschutzwände oder Wohnwege erhoben werden, was aber seltener vorkommt.

    Die Höhe des Erschließungsbeitrages richtet sich nach den tatsächlichen Herstellungskosten, die anhand der Unternehmerrechnungen ermittelt werden. 10 % der beitragsfähigen Aufwendungen trägt die Stadt, die übrigen 90 % sind der sogenannte umlagefähige Aufwand. Der umlagefähige Aufwand wird auf die erschlossenen Grundstücke verteilt. Bei der Verteilung werden die Grundstücksgröße, die (zulässige) Bebauung und die Nutzung bzw. Nutzbarkeit des Grundstücks als Maßstab zugrunde gelegt.

    Online-Dienst

    Onlinevorgang SEPA-Lastschriftmanadat erteilen

    ID: L100040_484810600

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 02.02.2023 (von: Webservice, Stadt Geestland)

    Technisch geändert am 22.10.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Nähere Informationen erteilt die für Ihren Bauplatz zuständige Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Geestland - Team Steuern, Gebühren, Beiträge

    Adresse

    Hausanschrift

    Sieverner Straße 10

    27607 Geestland

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Absprache. Montag: von 08:00 bis 16:00 Uhr  Dienstag: von 08:00 bis 16:00 Uhr  Mittwoch: von 08:00 bis 16:00 Uhr  Donnerstag: von 08:00 bis 16:00 Uhr  Freitag: von 08:00 bis 13:00 Uhr 

    Version

    Technisch erstellt am 17.06.2022 (von: Webservice, Stadt Geestland)

    Technisch geändert am 03.01.2024 (von: Webservice, Stadt Geestland)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 13.12.2007

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007 (von: Kathrin Jurke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)