Erschließungsbeitrag Erhebung

    Erschließungsbeiträge

    Beschreibung

    Um eine Fläche als Baugebiet nutzen zu können, muss diese zunächst "erschlossen" werden. Dazu gehört die Anbindung an Wasser- und Energieversorgungsnetze, Kommunikationsleitungen sowie die Herstellung von Straßen und/oder Wegen. Die Kosten hierfür tragen größtenteils die Anlieger.

    Wenn Sie selbst bauen wollen, sollten Sie in Ihrer Finanzplanung einen ausreichend hohen Betrag (nicht unter 5% der Baukosten) für diese Leistungen einplanen.

    Wenn Sie mit einem Bauträger bauen bzw. ein neu gebautes Haus erwerben, klären Sie, ob und welche Erschließungskosten mit dem Kaufpreis schon abgedeckt sind und welche nicht.

    Hinweise für Sehnde: Erschließungsbeiträge

    Allgemeine Informationen

    Um eine Fläche als Baugebiet nutzen zu können, muss diese zunächst "erschlossen" werden. Dazu gehört die Anbindung an Wasser- und Energieversorgungsnetze, Kommunikationsleitungen sowie die Herstellung von Straßen und Wegen.

    Für die erstmalige Herstellung von öffentlichen Straßen (z. B. in Neubaugebieten) sind gemäß §§ 127 ff Baugesetzbuch und der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Sehnde Erschließungsbeiträge zu erheben. Diese Beiträge tragen größtenteils die Anlieger.

    Der Erschließungsbeitrag wird für jede Straße gesondert berechnet. In den Erschließungsaufwand fließen u.a. die Kosten für die Herstellung der Fahrbahn, Gehweg, Radweg, Parkplätze, Beleuchtung, Oberflächenentwässerung und auch der Grunderwerb der Straßenflächen. Dieser Aufwand wird entsprechend der Grundstücksgrößen und auch der Grundstücksnutzungen auf alle von der Straße erschlossenen Grundstücke verteilt.

    Wenn Sie selbst bauen wollen, sollten Sie in Ihrer Finanzplanung einen ausreichend hohen Betrag (nicht unter 5% der Baukosten) für diese Leistungen einplanen.

    Wenn Sie mit einem Bauträger bauen bzw. ein neu gebautes Haus erwerben, klären Sie, ob und welche Erschließungskosten mit dem Kaufpreis schon abgedeckt sind und welche nicht.



    Allgemeine Informationen

    Um eine Fläche als Baugebiet nutzen zu können, muss diese zunächst "erschlossen" werden. Dazu gehört die Anbindung an Wasser- und Energieversorgungsnetze, Kommunikationsleitungen sowie die Herstellung von Straßen und Wegen.

    Für die erstmalige Herstellung von öffentlichen Straßen (z. B. in Neubaugebieten) sind gemäß §§ 127 ff Baugesetzbuch und der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Sehnde Erschließungsbeiträge zu erheben. Diese Beiträge tragen größtenteils die Anlieger.

    Der Erschließungsbeitrag wird für jede Straße gesondert berechnet. In den Erschließungsaufwand fließen u.a. die Kosten für die Herstellung der Fahrbahn, Gehweg, Radweg, Parkplätze, Beleuchtung, Oberflächenentwässerung und auch der Grunderwerb der Straßenflächen. Dieser Aufwand wird entsprechend der Grundstücksgrößen und auch der Grundstücksnutzungen auf alle von der Straße erschlossenen Grundstücke verteilt.

    Wenn Sie selbst bauen wollen, sollten Sie in Ihrer Finanzplanung einen ausreichend hohen Betrag (nicht unter 5% der Baukosten) für diese Leistungen einplanen.

    Wenn Sie mit einem Bauträger bauen bzw. ein neu gebautes Haus erwerben, klären Sie, ob und welche Erschließungskosten mit dem Kaufpreis schon abgedeckt sind und welche nicht.



    Online-Dienst

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    ID: L100040_492277379

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 25.04.2023 (von: Webservice, Stadt Sehnde)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Stadt Sehnde)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Nähere Informationen erteilt die für Ihren Bauplatz zuständige Gemeinde.

    Hinweise für Sehnde: Erschließungsbeiträge

    Für beitragsrechtliche Auskünfte ist bei der Stadt Sehnde der Fachdienst Finanzen, Herr Waschulewski, zuständig.

    Für beitragsrechtliche Auskünfte ist bei der Stadt Sehnde der Fachdienst Finanzen, Herr Waschulewski, zuständig.

    Ansprechpartner

    Fachdienst Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Nordstraße 21

    31319 Sehnde

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05138 707-0

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 27.02.2020 (von: Webservice, Stadt Sehnde)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Stadt Sehnde)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Sehnde: Erschließungsbeiträge

    • Eigentümernachweis oder Einverständniserklärung der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers

    Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen. Die beauftragte Person benötigt für die Antragstellung jedoch eine Einverständniserklärung der Grundstücks- bzw. Wohneigentümerin oder des Grundstücks- bzw. Wohnungseigentümers.
    Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden. Aus dem formlosen Antrag müssen der Name und die Anschrift der Eigentümerin oder des Eigentümers sowie die Grundstücksbezeichnung (Straße, Hausnummer, Gemarkung, Flur und Flurstück) hervorgehen. Wird der Antrag nicht von der Eigentümerin oder vom Eigentümer gestellt, so benötigt die antragstellende Person eine Einverständniserklärung der Grundstücks- oder Wohnungseigentümerin bzw. des Grundstücks- oder Wohnungseigentümers.
    Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.     

    Eigentümernachweis oder Einverständniserklärung der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers

    Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen. Die beauftragte Person benötigt für die Antragstellung jedoch eine Einverständniserklärung der Grundstücks- bzw. Wohneigentümerin oder des Grundstücks- bzw. Wohnungseigentümers.
    Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden. Aus dem formlosen Antrag müssen der Name und die Anschrift der Eigentümerin oder des Eigentümers sowie die Grundstücksbezeichnung (Straße, Hausnummer, Gemarkung, Flur und Flurstück) hervorgehen. Wird der Antrag nicht von der Eigentümerin oder vom Eigentümer gestellt, so benötigt die antragstellende Person eine Einverständniserklärung der Grundstücks- oder Wohnungseigentümerin bzw. des Grundstücks- oder Wohnungseigentümers.
    Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Sehnde: Erschließungsbeiträge

    • § 6 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG)
    • Erschließungsbeitragssatzung (EBS) der Stadt Sehnde                                
    • § 6 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG)
    • Erschließungsbeitragssatzung (EBS) der Stadt Sehnde

    Fristen

    Hinweise für Sehnde: Erschließungsbeiträge

    Grundsätzlich sind die Fristen aus den entsprechenden Bescheiden zu beachten. Bei näheren Fragen steht Ihnen Herr Waschulewski gern für die Beantwortung zur Verfügung.

    Grundsätzlich sind die Fristen aus den entsprechenden Bescheiden zu beachten. Bei näheren Fragen steht Ihnen Herr Waschulewski gern für die Beantwortung zur Verfügung.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 13.12.2007

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007 (von: Kathrin Jurke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)