Erschließungsbeitrag Erhebung

    Erschließungsbeiträge

    Beschreibung

    Um eine Fläche als Baugebiet nutzen zu können, muss diese zunächst "erschlossen" werden. Dazu gehört die Anbindung an Wasser- und Energieversorgungsnetze, Kommunikationsleitungen sowie die Herstellung von Straßen und/oder Wegen. Die Kosten hierfür tragen größtenteils die Anlieger.

    Wenn Sie selbst bauen wollen, sollten Sie in Ihrer Finanzplanung einen ausreichend hohen Betrag (nicht unter 5% der Baukosten) für diese Leistungen einplanen.

    Wenn Sie mit einem Bauträger bauen bzw. ein neu gebautes Haus erwerben, klären Sie, ob und welche Erschließungskosten mit dem Kaufpreis schon abgedeckt sind und welche nicht.

    Hinweise für Laatzen: Erschließungsbeiträge

    Allgemeine Informationen

    Um ein Grundstück baulich nutzen zu können, muss dieses zunächst erschlossen werden. Dazu gehört die Herstellung von Straßen und/oder Wegen sowie gegebenenfalls die Anbindung an Wasser- und Energieversorgungsnetze, Kanalisation und Kommunikationsleitungen. Die Kosten hierfür tragen größtenteils die Anlieger.

    Für die Anbindung an die Abwasserkanalisation und die Erschließung von Grundstücken durch Straßen erhebt die Stadt Laatzen Abwasser- und Erschließungsbeiträge.

    Außerdem werden für die Erneuerung oder Verbesserung von Straßen Straßenausbaubeiträge erhoben.

    Wenn Sie ein Haus bauen oder ein Grundstück erwerben wollen, sollten Sie in Ihrer Finanzplanung einen ausreichend hohen Betrag für diese Leistungen einplanen.

    Klären Sie, welche Erschließungskosten mit dem Kaufpreis schon abgedeckt sind und welche noch anfallen.



    Online-Dienst

    SEPA Basis-Lastschriftmandat

    ID: L100040_478404651

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Nähere Informationen erteilt die für Ihren Bauplatz zuständige Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Für Laatzen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 13.12.2007

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de