Bebauungsplan
Beschreibung
Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.
Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen
- zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche
- zu den örtlichen Verkehrsflächen.
Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.
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Zuständigkeit
Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde Gemeinde bzw. Landkreis wenden.
Ansprechpartner
Gemeinde Wiefelstede - Bauverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Neben dem Rathaus II
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Neben dem Rathaus II
Anzahl: 7
Gebühren: nein
Wiefelstede, Kirchstraße
Bus: K.A.
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Gehbeeinträchtigte Personen melden sich bitte vorher telefonisch.
Lieferanschrift
Behindertenparkplatz: Neben dem Rathaus II
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Neben dem Rathaus II
Anzahl: 7
Gebühren: nein
Wiefelstede, Kirchstraße
Bus: K.A.
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Gehbeeinträchtigte Personen melden sich bitte vorher telefonisch.
Öffnungszeiten
Montag  08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Bankverbindung
Gemeinde Wiefelstede
Empfänger: Gemeinde Wiefelstede
IBAN: DE48 2806 1822 0100 0012 00
Bankinstitut: Oldenburger Volksbank
Gemeinde Wiefelstede
Empfänger: Gemeinde Wiefelstede
IBAN: DE29 2802 0050 1681 7215 00
Bankinstitut: Oldenburgische Landesbank
Gemeinde Wiefelstede
Empfänger: Gemeinde Wiefelstede
IBAN: DE22 2805 0100 0043 3200 50
Bankinstitut: Landesparkasse zu Oldenburg
Amt für Bauwesen und Kreisentwicklung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag und Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Kontaktperson
Frau B. zur Brügge
Zuständig für
- Sonstiges: Gemeinde Apen
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04488 56-2400
Fax: 04488 56-2349
E-Mail: b.zurbruegge@ammerland.de
Herr M. Gerlach
Zuständig für
- Sonstiges: Gemeinde Bad Zwischenahn
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04488 56-2370
Fax: 04488 56-2349
E-Mail: m.gerlach@ammerland.de
Herr C. Schmidtmann
Zuständig für
- Sonstiges: Gemeinde Edewecht
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04488 56-2410
Fax: 04488 56-2349
E-Mail: c.schmidtmann@ammerland.de
Frau S. Jutrowski
Zuständig für
- Sonstiges: Gemeinde Rastede
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04488 56-2390
Fax: 04488 56-2349
E-Mail: s.jutrowski@ammerland.de
Herr R. Ohlhoff
Zuständig für
- Sonstiges: Stadt Westerstede
Hausanschrift
Fax: 04488 56-2349
Telefon Festnetz: 04488 56-2380
E-Mail: r.ohlhoff@ammerland.de
Frau H. Köhrmann
Zuständig für
- Sonstiges: Gemeinde Wiefelstede
Hausanschrift
Fax: 04488 56-2349
Telefon Festnetz: 04488 56-2411
E-Mail: h.koehrmann@ammerland.de
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.12.2007
Stichwörter
B Plan, Einsicht Bebauungsplan, Auslegung