Bebauungsplan
Beschreibung
Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.
Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen
- zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche
- zu den örtlichen Verkehrsflächen.
Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.
Online-Dienst
Bebauungsplanportal
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde Gemeinde bzw. Landkreis wenden.
Ansprechpartner
Amt für Bauwesen und Kreisentwicklung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag und Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Kontaktperson
Frau B. zur Brügge
Zuständig für
- Sonstiges: Gemeinde Apen
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04488 56-2400
Fax: 04488 56-2349
E-Mail: b.zurbruegge@ammerland.de
Herr M. Gerlach
Zuständig für
- Sonstiges: Gemeinde Bad Zwischenahn
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04488 56-2370
Fax: 04488 56-2349
E-Mail: m.gerlach@ammerland.de
Herr C. Schmidtmann
Zuständig für
- Sonstiges: Gemeinde Edewecht
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04488 56-2410
Fax: 04488 56-2349
E-Mail: c.schmidtmann@ammerland.de
Frau S. Jutrowski
Zuständig für
- Sonstiges: Gemeinde Rastede
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04488 56-2390
Fax: 04488 56-2349
E-Mail: s.jutrowski@ammerland.de
Herr R. Ohlhoff
Zuständig für
- Sonstiges: Stadt Westerstede
Hausanschrift
Fax: 04488 56-2349
Telefon Festnetz: 04488 56-2380
E-Mail: r.ohlhoff@ammerland.de
Frau H. Köhrmann
Zuständig für
- Sonstiges: Gemeinde Wiefelstede
Hausanschrift
Fax: 04488 56-2349
Telefon Festnetz: 04488 56-2411
E-Mail: h.koehrmann@ammerland.de
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.12.2007
Stichwörter
B Plan, Einsicht Bebauungsplan, Auslegung