Bebauungsplan
Beschreibung
Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.
Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen
- zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche
- zu den örtlichen Verkehrsflächen.
Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Bebauungsplan
Bebauungspläne bestimmen Art und Maß der baulichen oder sonstigen Nutzung von Grundstücken.
Vorhabenbezogene Bebauungspläne bilden hierbei einen speziellen Typus, da sie auf ein konkretes Vorhaben zugeschnitten sind. Das Vorhaben wird in einem zusätzlichen Vorhaben- und Erschließungsplan sowie einem Durchführungsvertrag konkret festgelegt.
Die Erarbeitung und die Änderung von Bebauungsplänen sowie das dazugehörige (Bauleitplan-)Verfahren ist eine wesentliche Aufgabe des Fachdienstes Stadtentwicklung und Bauleitplanung.
Im Stadtplanungsamt können die Bebauungspläne und städtebaulichen Satzungen mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird hier Auskunft gegeben.
Die Bebauungspläne können Sie auf dieser Seite kostenlos einsehen.
Bebauungspläne bestimmen Art und Maß der baulichen oder sonstigen Nutzung von Grundstücken.
Vorhabenbezogene Bebauungspläne bilden hierbei einen speziellen Typus, da sie auf ein konkretes Vorhaben zugeschnitten sind. Das Vorhaben wird in einem zusätzlichen Vorhaben- und Erschließungsplan sowie einem Durchführungsvertrag konkret festgelegt.
Die Erarbeitung und die Änderung von Bebauungsplänen sowie das dazugehörige (Bauleitplan-)Verfahren ist eine wesentliche Aufgabe des Fachdienstes Stadtentwicklung und Bauleitplanung.
Im Stadtplanungsamt können die Bebauungspläne und städtebaulichen Satzungen mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird hier Auskunft gegeben.
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Zuständigkeit
Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde Gemeinde bzw. Landkreis wenden.
Ansprechpartner
Bebauungsplanung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr Freitag: 8 bis 12 Uhr
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Bebauungsplan
Baugesetzbuch (BauGB)
Baugesetzbuch (BauGB)
Verfahrensablauf
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Bebauungsplan
Das Bebauungsplanverfahren folgt den engen gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches. Im Planverfahren werden die rechtlichen und örtlichen Gegebenheiten ermittelt, städtebauliche Entwürfe erarbeitet und die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden sowie der Ämter durchgeführt. Dabei ist die Kommunikation von Inhalten und Zielen der Planung sowie der enge Dialog mit allen Beteiligten ein wichtiger Baustein.
Zum Abschluss des Verfahrens werden für die Ratsgremien Vorschläge zu Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen erarbeitet und vorgelegt werden. Die rechtsverbindlichen Bebauungspläne können im Amt für Stadtplanung und Bauordnung eingesehen werden.
Sollten Befreiungen von den Festsetzungen notwendig werden, wird der Fachdienst Stadtentwicklung und Bauleitplanung von der Bauaufsicht beteiligt.
Auszüge von Bebauungsplänen und städtebaulichen Satzungen werden auf Wunsch gebührenpflichtig zugesandt.
Das Bebauungsplanverfahren folgt den engen gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches. Im Planverfahren werden die rechtlichen und örtlichen Gegebenheiten ermittelt, städtebauliche Entwürfe erarbeitet und die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden sowie der Ämter durchgeführt. Dabei ist die Kommunikation von Inhalten und Zielen der Planung sowie der enge Dialog mit allen Beteiligten ein wichtiger Baustein.
Zum Abschluss des Verfahrens werden für die Ratsgremien Vorschläge zu Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen erarbeitet und vorgelegt werden. Die rechtsverbindlichen Bebauungspläne können im Amt für Stadtplanung und Bauordnung eingesehen werden.
Sollten Befreiungen von den Festsetzungen notwendig werden, wird der Fachdienst Stadtentwicklung und Bauleitplanung von der Bauaufsicht beteiligt.
Auszüge von Bebauungsplänen und städtebaulichen Satzungen werden auf Wunsch gebührenpflichtig zugesandt.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Bebauungsplan
Aktuelle Informationen zu Projekten und Bauleitplanverfahren:
Aktuelle Informationen zu Projekten und Bauleitplanverfahren:
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.12.2007
Stichwörter
Einsicht Bebauungsplan, Auslegung, B Plan