Bebauungsplan

    Bebauungsplan

    Beschreibung

    Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.

    Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen

    • zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
    • zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
    • zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
    • zur überbaubaren Grundstücksfläche
    • zu den örtlichen Verkehrsflächen.

    Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Bebauungsplan

    Allgemeine Informationen

    Bebauungspläne bestimmen Art und Maß der baulichen oder sonstigen Nutzung von Grundstücken.

    Vorhabenbezogene Bebauungspläne bilden hierbei einen speziellen Typus, da sie auf ein konkretes Vorhaben zugeschnitten sind. Das Vorhaben wird in einem zusätzlichen Vorhaben- und Erschließungsplan sowie einem Durchführungsvertrag konkret festgelegt.

    Die Erarbeitung und die Änderung von Bebauungsplänen sowie das dazugehörige (Bauleitplan-)Verfahren ist eine wesentliche Aufgabe des Fachdienstes Stadtentwicklung und Bauleitplanung.

    Im Stadtplanungsamt können die Bebauungspläne und städtebaulichen Satzungen mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird hier Auskunft gegeben.

    Die Bebauungspläne können Sie auf dieser Seite kostenlos einsehen.



    Allgemeine Informationen

    Bebauungspläne bestimmen Art und Maß der baulichen oder sonstigen Nutzung von Grundstücken.

    Vorhabenbezogene Bebauungspläne bilden hierbei einen speziellen Typus, da sie auf ein konkretes Vorhaben zugeschnitten sind. Das Vorhaben wird in einem zusätzlichen Vorhaben- und Erschließungsplan sowie einem Durchführungsvertrag konkret festgelegt.

    Die Erarbeitung und die Änderung von Bebauungsplänen sowie das dazugehörige (Bauleitplan-)Verfahren ist eine wesentliche Aufgabe des Fachdienstes Stadtentwicklung und Bauleitplanung.

    Im Stadtplanungsamt können die Bebauungspläne und städtebaulichen Satzungen mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird hier Auskunft gegeben.

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    Online-Dienst

    Bebauungspläne online einsehen

    ID: L100040_466676981

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 24.08.2022

    Technisch geändert am 09.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Zuständigkeit

    Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
    Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde Gemeinde bzw. Landkreis wenden.

    Ansprechpartner

    Bebauungsplanung

    Adresse

    Hausanschrift

    Industriestraße 1 a

    26121 Oldenburg (Oldenburg)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr Freitag: 8 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0441 235-2293

    Fax: 0441 235-3025

    E-Mail: stadtplanung@stadt-oldenburg.de

    Version

    Technisch erstellt am 24.08.2022

    Technisch geändert am 09.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Bebauungsplan

    Baugesetzbuch (BauGB)

    Baugesetzbuch (BauGB)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Bebauungsplan

    Das Bebauungsplanverfahren folgt den engen gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches. Im Planverfahren werden die rechtlichen und örtlichen Gegebenheiten ermittelt, städtebauliche Entwürfe erarbeitet und die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden sowie der Ämter durchgeführt. Dabei ist die Kommunikation von Inhalten und Zielen der Planung sowie der enge Dialog mit allen Beteiligten ein wichtiger Baustein.

    Zum Abschluss des Verfahrens werden für die Ratsgremien Vorschläge zu Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen erarbeitet und vorgelegt werden. Die rechtsverbindlichen Bebauungspläne können im Amt für Stadtplanung und Bauordnung eingesehen werden.

    Sollten Befreiungen von den Festsetzungen notwendig werden, wird der Fachdienst Stadtentwicklung und Bauleitplanung von der Bauaufsicht beteiligt.

    Auszüge von Bebauungsplänen und städtebaulichen Satzungen werden auf Wunsch gebührenpflichtig zugesandt.

    Das Bebauungsplanverfahren folgt den engen gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches. Im Planverfahren werden die rechtlichen und örtlichen Gegebenheiten ermittelt, städtebauliche Entwürfe erarbeitet und die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden sowie der Ämter durchgeführt. Dabei ist die Kommunikation von Inhalten und Zielen der Planung sowie der enge Dialog mit allen Beteiligten ein wichtiger Baustein.

    Zum Abschluss des Verfahrens werden für die Ratsgremien Vorschläge zu Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen erarbeitet und vorgelegt werden. Die rechtsverbindlichen Bebauungspläne können im Amt für Stadtplanung und Bauordnung eingesehen werden.

    Sollten Befreiungen von den Festsetzungen notwendig werden, wird der Fachdienst Stadtentwicklung und Bauleitplanung von der Bauaufsicht beteiligt.

    Auszüge von Bebauungsplänen und städtebaulichen Satzungen werden auf Wunsch gebührenpflichtig zugesandt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Bebauungsplan

    Aktuelle Informationen zu Projekten und Bauleitplanverfahren:

    Aktuelle Informationen zu Projekten und Bauleitplanverfahren:

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 06.12.2007

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Einsicht Bebauungsplan, Auslegung, B Plan

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024