Bebauungsplan

    Bebauungsplan

    Beschreibung

    Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.

    Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen

    • zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
    • zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
    • zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
    • zur überbaubaren Grundstücksfläche
    • zu den örtlichen Verkehrsflächen.

    Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.

    Hinweise für Hambühren: Bebauungspläne

    Allgemeine Informationen

    Ein Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche städtebaulichen Maßnahmen auf einem Grundstück erlaubt sind. Nach § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.

    Im Bebauungsplan wird im wesentlichen festgesetzt:

    A. Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),

    B. Maß der baulichen Nutzung (z.B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
    - die Grundflächenzahl oder GRZ
    (eine GRZ von 0,4 schreibt zum Beispiel vor, dass allerhöchstens 40 % der Grundstücksfläche bebaut werden dürfen)
    - die Anzahl der Vollgeschosse
    - die Gebäudehöhe
    - die Geschossflächenzahl oder GFZ
    (bei einer GFZ von 0,6 darf beispielsweise die Fläche aller Vollgeschosse 60 % der Grundstücksfläche nicht übersteigen)

    C. Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise).
    Bei der offenen Bauweise (o) müssen Einzel-, Doppel-, oder Reihenhäuser gebaut werden, die eine Gesamtlänge von 50 m nicht überschreiten dürfen. Bei der geschlossenen Bauweise (g) müssen die seitlichen Außenwände der Gebäude so auf die Grenze gebaut werden, dass sich die Wände der Häuser berühren.

    D. überbaubare Grundstücksfläche (Baulinien und Baugrenzen)
    Baugrenzen dürfen von einem Gebäude nicht überschritten werden, das Gebäude muss diese Grenze aber nicht zwangsweise berühren. Bei einer festgesetzten Baulinie muss dagegen eine Gebäudeseiten gezwungenermaßen auf die Baulinie gebaut werden.

    E. örtliche Verkehrsflächen.

    D. Sonstiges

    Andere Vorschriften wie Dachneigung, -eindeckung, Hauptfirstrichtung oder auch Bepflanzungsvorschriften könnten in einigen Fällen ebenfalls zu beachten sein.
    Die Bebauungspläne werden von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Die aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelten Satzungen sind genehmigungs- und anzeigefrei. Nach Satzungsbeschluss wird der Bebauungsplan durch die Bekanntmachung rechtsverbindlich.

    Ausnahmen vom Entwicklungsgebot des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan:

    A. Das Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB:
    § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB erlaubt das parallele Aufstellen, Ändern, Ergänzen und Aufheben von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen. Im Parallelverfahren wird die Priorität des Flächennutzungsplanes nur der Form, nicht aber dem Inhalt nach aufrecht erhalten. Der Bebauungsplan kann vor dem Flächennutzungsplan bekannt gemacht werden, wenn nach dem Stand der Planungsarbeiten anzunehmen ist, dass er aus den künftigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt sein wird. Er ist (gem. § 10 Abs. 2 BauGB) genehmigungspflichtig.

    B. Der vorzeitige Bebauungsplan nach § 8 Abs. 4 BauGB:
    § 8 Abs. 4 BauGB erlaubt die vorzeitige Aufstellung eines Bebauungsplanes und enthält damit eine weitere Ausnahme vom Grundsatz der vorrangigen Flächennutzungsplanung. Voraussetzung ist, dass dringende Gründe ein Durchbrechen des Grundsatzes erforderlich erscheinen lassen, sowie ferner, dass der Bebauungsplan der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung des Gemeindegebietes nicht entgegenstehen wird. Er ist (gem. § 10 Abs. 2 BauGB) genehmigungspflichtig.
    Als dringende Gründe kommen z. B. in Frage:das Schaffen der Voraussetzung für gewichtige Investitionen,die Durchführung einer Sanierung,die Schaffung wichtiger Gemeinbedarfsflächen.Der Flächennutzungsplan ist nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens im Wege der Berichtigung anzupassen.



    Online-Dienst

    Bebauungspläne

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
    Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde Gemeinde bzw. Landkreis wenden.

    Ansprechpartner

    Bauverwaltungsamt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 18.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitsgemeinde Hambühren - Bauverwaltungsamt

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1255

    29310 Hambühren

    Hausanschrift

    Versonstraße 7

    29313 Hambühren

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    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05084 601-18

    Version

    Technisch geändert am 27.01.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeindefreier Bezirk Lohheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    29303 Hasselhorst

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 9867-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hambühren: Bebauungspläne

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 06.12.2007

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    B Plan, Einsicht Bebauungsplan, Auslegung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de