Bebauungsplan
Beschreibung
Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.
Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen
- zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche
- zu den örtlichen Verkehrsflächen.
Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.
Hinweise für Barsinghausen: Bebauungsplan
Bebauungspläne regeln Grundstücksnutzungen, unter anderem die Art der Nutzung, bspw. Wohngebiet / Gewerbegebiet oder das Maß der Nutzung , bspw. Anzahl der Vollgeschosse, Gebäudehöhen, Baufenster etc. Bevor Sie etwas planen oder ein Grundstück erwerben, sollten Sie klären, ob es einen Bebauungsplan gibt und was er regelt.
Bebauungspläne regeln Grundstücksnutzungen, unter anderem die Art der Nutzung, bspw. Wohngebiet / Gewerbegebiet oder das Maß der Nutzung , bspw. Anzahl der Vollgeschosse, Gebäudehöhen, Baufenster etc. Bevor Sie etwas planen oder ein Grundstück erwerben, sollten Sie klären, ob es einen Bebauungsplan gibt und was er regelt.
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zuständige Stelle
Hinweise für Barsinghausen: Bebauungsplan
Bau- und Planungsamt
Bau- und Planungsamt
Zuständigkeit
Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde Gemeinde bzw. Landkreis wenden.
Hinweise für Barsinghausen: Bebauungsplan
Bebauungspläne werden vom Rat der Stadt Barsinghausen beschlossen.
Bebauungspläne werden vom Rat der Stadt Barsinghausen beschlossen.
Ansprechpartner
Bau- und Planungsamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Die Stadtverwaltung erreichen Sie nach Vereinbarung eines Termins. So ist gewährleistet, dass Sie Ihren Ansprechpartner immer ohne Wartezeiten erreichen.
Kontakt
E-Mail: info@stadt-barsinghausen.de
Kontaktperson
Frau Daniela Schuster
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Barsinghausen: Bebauungsplan
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Fristen
Hinweise für Barsinghausen: Bebauungsplan
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Hinweise für Barsinghausen: Bebauungsplan
Es fallen keine Gebühren an.
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.12.2007
Stichwörter
B Plan, Einsicht Bebauungsplan, Auslegung