Erdaufschluss ErlaubnisOnline erledigen

    Erdaufschluss Anzeige für Brunnen

    Beschreibung

    Wenn eine Bohrung die Bewegung oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen kann, muss diese der zuständigen Stelle angezeigt werden.

    Weitere Leistungen zum Thema "Bohrungen":

    • Grundwasserentnahme Erlaubnis (bei geringen Mengen genehmigungsfrei)
    • Bohrungen nach Lagerstättengesetz
    • Bohrungen nach Bundesberggesetz

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Brunnen

    Allgemeine Informationen

    Brunnen dienen der Entnahme von Grundwasser. Informationen zum Thema Grundwasser fnden Sie hier.



    Online-Dienst

    Bohranzeige online

    ID: L100040_466676983

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Region Hannover und der großen selbstständigen Stadt. Parallel und zusätzlich hierzu sind Bohrungen über eine Anzeige beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) als Geologischer Dienst für Niedersachsen bekannt zu geben.

    Ansprechpartner

    Stadt Oldenburg - Naturschutz und technischer Umweltschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Industriestraße 1 h

    26121 Oldenburg (Oldenburg)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr Freitag: 8 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0441 235-2854

    Fax: 0441 235-2110

    E-Mail: umwelt@stadt-oldenburg.de

    Weitere Informationen

    In diesem Fachdienst werden die Aufgaben des technischen Umweltschutzes und des Natur- und Landschaftsschutzes bearbeitet. Außerdem überwacht er bei städtischen Beschaffungen die Umweltverträglichkeit der eingesetzten Produkte.

    Version

    Technisch geändert am 09.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Brunnen

    Die Entnahme von Grundwasser bedarf als Gewässerbenutzung grundsätzlich einer Erlaubnis.

    Brunnen für gewerbliche Zwecke sind immer erlaubnispflichtig, private Gartenbrunnen sind in bestimmten Fällen erlaubnisfrei (zum Beispiel für die Bewässerung des eigenen, zum Haus gehörenden Gartens).

    Die Herstellung des Brunnens, die Bohrung, ist aber in jedem Fall einen Monat im Voraus bei der unteren Wasserbehörde anzuzeigen.

    Diese prüft dann, ob eine Erlaubnis erforderlich ist.

    Da die für die Herstellung des Brunnens erforderliche Bohrung ohnehin auch beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) anzeigepflichtig ist, wird empfohlen, beide Anzeigen über die Online-Anzeige des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) vorzunehmen.

    Für die Anzeige beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) genügt die Online-Anzeige auf dieser Seite. Für die Untere Wasserbehörde ist der Vordruck nach dem Online-Versand auszudrucken und unterschrieben an die Untere Wasserbehörde zu senden.

    In jedem Fall darf mit der Bohrung erst nach schriftlicher Rückmeldung beziehungsweise Erlaubnis der unteren Wasserbehörde begonnen werden.

    Für Brunnen in den Wasserschutzgebieten ist außerdem eine Ausnahme von den Festsetzungen der Schutzgebietsverordnung erforderlich.

    Bearbeitungsdauer

    Die Anzeige muss nach § 49 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) mindestens einen Monat vor Beginn der Arbeiten bei der zuständigen Stelle angezeigt werden.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Brunnen

    Hier finden Sie weitere Informationen zum Gewässerschutz

    Unterstützende Institutionen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 18.03.2015

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2024

    Stichwörter

    Bohrungen nach Lagerstättengesetz, Bohrungen nach Bundesberggesetz, Brunnenbohrung, Grundwasserentnahme Erlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English