Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, Festsetzungen eines Bebauungsplans, einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung Zulassung

    Genehmigungsfreie Baumaßnahmen Mitteilung

    Beschreibung

    Die Errichtung von bestimmten Gebäuden und anderen baulichen Anlagen in Wohngebieten und Gewerbegebieten ist im Einzelfall ohne Baugenehmigung möglich und kann im Rahmen eines Mitteilungsverfahrens angezeigt werden.

    Welche Gebäude und sonstigen baulichen Anlagen unter welchen Voraussetzungen genehmigungsfreie Baumaßnahmen sind und der schriftlichen Mitteilung bedürfen, ist in § 62 Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) geregelt.

    Da keine Baugenehmigung erteilt wird, trägt die Bauherrin/der Bauherr zusammen mit der Entwurfsverfasserin/dem Entwurfsverfasser die Verantwortung für die Einhaltung aller Anforderungen, die das Bauvorhaben erfüllen muss.

    Die Bauherrin/der Bauherr kann verlangen, dass anstelle eines Mitteilungsverfahrens ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt wird. Im Baugenehmigungsverfahren fallen höhere Gebühren an und die Bearbeitungszeit ist im Regelfall länger.

    Online-Dienste

    Zum Online-Antrag auf Abweichung/Ausnahme/Befreiung

    ID: L100040_548216226

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zur Online-Mitteilung genehm.freie Baumaßnahme

    ID: L100040_544102531

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Diese leitet die Mitteilung nach Prüfung an die untere Bauaufsichtsbehörde zur Bearbeitung weiter.

    Eine Übersicht über die unteren Bauaufsichtsbehörden finden Sie im Internetangebot des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Friedeburg - Fachdienst 3.1 Planung

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedeburger Hauptstraße 96

    26446 Friedeburg

    Parkplätze

    • Parkplatz: Vor dem Rauthaus
      Anzahl: 5  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Vor dem Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1162

    26442 Friedeburg

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30-12:00 Uhr, 14:00-16:00 Uhr Dienstag 08:30-12:00 Uhr Mittwoch 08:30-12:00 Uhr Donnerstag 08:30-12:00 Uhr, 14:00-17:00 Uhr Freitag 08:30-12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 04465 806-77

    Telefon Festnetz: 04465 806-0

    E-Mail: gemeinde@friedeburg.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeinde Friedeburg

    Empfänger: Gemeinde Friedeburg

    IBAN: DE90 2855 0000 0002 0015 01

    BIC: BRLADE21LER

    Bankinstitut: Sparkasse LeerWittmund

    Gemeinde Friedeburg

    Empfänger: Gemeinde Friedeburg

    IBAN: DE98 2856 2297 0210 4016 00

    BIC: GENODEF1UPL

    Bankinstitut: Raiffeisen-Volksbank eG

    Gemeinde Friedeburg

    Empfänger: Gemeinde Friedeburg

    IBAN: DE39 2806 9773 0022 0914 00

    BIC: GENODEF1WWM

    Bankinstitut: Raiba Wiesedermeer/Wiesede/Marcardsmoor

    Formulare

    Fertigstellungsanzeige gemäß § 76 Abs. 1 NBauO - (Niedersachsen)
    Vollmacht für die Entwurfsverfasserin / den Entwurfsverfasser zur Wahrnehmung der verfahrensrechtlichen Angelegenheiten - (Niedersachsen)
    Anlage 2: Mitteilung gem. § 62 NBauO - (Niedersachsen)
    Anlage 4: Abweichungs- / Ausnahme- / Befreiungsantrag gem. § 66 NBauO - (Niedersachsen)

    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landkreis Wittmund - Fachdienst Bauordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 9

    26409 Wittmund

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:30 - 12:30 Uhr Di. 08:30 - 12:30 Uhr Mi. 08:30 - 12:30 Uhr Do. 08:30 - 12:30 Uhr, 14:15 - 15:45 Uhr Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04462 86-1272

    Fax: 04462 86-1717

    E-Mail: Bauamt@lk.wittmund.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 15.08.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden Unterlagen benötigt. Diese richten sich nach der Art des Bauvorhabens. Welche Bauvorlagen für das Bauvorhaben einzureichen sind, weiß die Entwurfsverfasserin/der Entwurfsverfasser.

    Die notwendigen Unterlagen sollten in zweifacher Ausfertigung eingereicht werden.

    Voraussetzungen

    An die Entwurfsverfasserin/den Entwurfsverfasser werden weitergehende Anforderungen gestellt, so zum Beispiel hinsichtlich der Qualifikation und eines ausreichenden Versicherungsschutzes. Auch die Tragwerksplanerin oder der Tragwerksplaner muss eine besondere Qualifikation nach § 65 Abs. 4 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) vorweisen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Anstelle eines Bauantrags reicht die Bauherrin/ der Bauherr eine unterschriebene Mitteilung über die beabsichtigte Baumaßnahme bei der zuständigen Stelle ein. Dieser sind die von der Entwurfsverfasserin/ dem Entwurfsverfasser unterschriebenen Bauvorlagen hinzuzufügen.
    Soweit eine Prüfung der bautechnischen Nachweise oder der Eignung der Rettungswege erforderlich ist, können diese Unterlagen den übrigen Bauvorlagen beigefügt oder gesondert bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden.

    Fristen

    Mit dem Bau darf begonnen werden, sobald die Bestätigung der zuständigen Stelle, dass die Erschließung gesichert ist und, soweit erforderlich, die Bestätigung über die Eignung der Rettungswege der Bauherrin/dem Bauherrn vorliegt.

    Diese Bestätigung ist seitens der zuständigen Stelle innerhalb eines Monats nach Eingang der Unterlagen auszustellen.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bestehen Zweifel, ob eine beabsichtigte Baumaßnahme der Baugenehmigung bedarf oder nicht, kann vor Ausführung der Maßnahme eine Auskunft bei der zuständigen Stelle eingeholt werden. Bestimmte bauliche Anlagen Baumaßnahmen sind verfahrensfreie Baumaßnahmen und bedürfen keiner Mitteilung.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 15.11.2013

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    WC, Öffentliche Toiletten, Befreiung von der Baugenehmigungspflicht, Toilettenanlagen, Bauantrag

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de