Genehmigungsfreie Baumaßnahmen Mitteilung
Beschreibung
Die Errichtung von bestimmten Gebäuden und anderen baulichen Anlagen in Wohngebieten und Gewerbegebieten ist im Einzelfall ohne Baugenehmigung möglich und kann im Rahmen eines Mitteilungsverfahrens angezeigt werden.
Welche Gebäude und sonstigen baulichen Anlagen unter welchen Voraussetzungen genehmigungsfreie Baumaßnahmen sind und der schriftlichen Mitteilung bedürfen, ist in § 62 Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) geregelt.
Da keine Baugenehmigung erteilt wird, trägt die Bauherrin/der Bauherr zusammen mit der Entwurfsverfasserin/dem Entwurfsverfasser die Verantwortung für die Einhaltung aller Anforderungen, die das Bauvorhaben erfüllen muss.
Die Bauherrin/der Bauherr kann verlangen, dass anstelle eines Mitteilungsverfahrens ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt wird. Im Baugenehmigungsverfahren fallen höhere Gebühren an und die Bearbeitungszeit ist im Regelfall länger.
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Genehmigungsfreie Baumaßnahmen Mitteilung
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Identifizierung
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- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel
- Elektronische Identifizierung
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Diese leitet die Mitteilung nach Prüfung an die untere Bauaufsichtsbehörde zur Bearbeitung weiter.
Eine Übersicht über die unteren Bauaufsichtsbehörden finden Sie im Internetangebot des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.
Ansprechpartner
Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 63 - Planen & Bauaufsicht
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo - Fr 08:30-12:00 Uhr Mo - Do 14:00-15:30 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Herr Peter Brötje
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung, SEPA-Überweisung, Bargeldzahlung, Rechnung
Bankverbindung
Kreiskasse des Landkreises Wesermarsch
Empfänger: Kreiskasse des Landkreises Wesermarsch
IBAN: DE17 2805 0100 0060 4005 79
BIC: SLZODE22
Bankinstitut: Landessparkasse zu Oldenburg (LzO)
Gemeinde Butjadingen - Bauverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: rund um das Rathaus
Anzahl: 8 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: vor dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: VBN - Butjadingen - Burhave - Rathaus
Linie:- Bus: 403
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Hinweis: und nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 04733 89-34
Fax: 04733 89-78
Telefon Festnetz: 04733 89-35
Telefon Festnetz: 04733 89-30
E-Mail: gemeinde@gemeinde-butjadingen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Diese richten sich nach der Art des Bauvorhabens. Welche Bauvorlagen für das Bauvorhaben einzureichen sind, weiß die Entwurfsverfasserin/der Entwurfsverfasser.
Die notwendigen Unterlagen sollten in zweifacher Ausfertigung eingereicht werden.
Voraussetzungen
An die Entwurfsverfasserin/den Entwurfsverfasser werden weitergehende Anforderungen gestellt, so zum Beispiel hinsichtlich der Qualifikation und eines ausreichenden Versicherungsschutzes. Auch die Tragwerksplanerin oder der Tragwerksplaner muss eine besondere Qualifikation nach § 65 Abs. 4 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) vorweisen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Anstelle eines Bauantrags reicht die Bauherrin/ der Bauherr eine unterschriebene Mitteilung über die beabsichtigte Baumaßnahme bei der zuständigen Stelle ein. Dieser sind die von der Entwurfsverfasserin/ dem Entwurfsverfasser unterschriebenen Bauvorlagen hinzuzufügen.
Soweit eine Prüfung der bautechnischen Nachweise oder der Eignung der Rettungswege erforderlich ist, können diese Unterlagen den übrigen Bauvorlagen beigefügt oder gesondert bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden.
Fristen
Mit dem Bau darf begonnen werden, sobald die Bestätigung der zuständigen Stelle, dass die Erschließung gesichert ist und, soweit erforderlich, die Bestätigung über die Eignung der Rettungswege der Bauherrin/dem Bauherrn vorliegt.
Diese Bestätigung ist seitens der zuständigen Stelle innerhalb eines Monats nach Eingang der Unterlagen auszustellen.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Bestehen Zweifel, ob eine beabsichtigte Baumaßnahme der Baugenehmigung bedarf oder nicht, kann vor Ausführung der Maßnahme eine Auskunft bei der zuständigen Stelle eingeholt werden. Bestimmte bauliche Anlagen Baumaßnahmen sind verfahrensfreie Baumaßnahmen und bedürfen keiner Mitteilung.
Bemerkungen
Hinweise für Wesermarsch: Baugenehmigung: Befreiung - regional
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Folgende Ansprechpartner_innen stehen Ihnen in der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises zur Verfügung.
Jochen Hauerken
Zimmer 509
Tel. 04401 927-357
E-Mail:
jochen.hauerken@lkbra.de
Kirsten Held Maike Knöppler
Zimmer 509 Zimmer 508
Tel. 04401 927-461 Tel. 04401 927-393
E-Mail: E-Mail:
kirsten.held@lkbra.de maike.knoeppler@lkbra.de
Wolfgang Kunz Andreas Ney
Zimmer 507 Zimmer 505
Tel. 04401 927-227 Tel. 04401 927 359
E-Mail: E-Mail:
wolfgang.kunz@lkbra.de andreas.ney@lkbra.de
Für die nachfolgend fachspezifischen Bereiche wenden Sie sich bitte an:
KKU, Industriebauten, Werften n.n.
Unterkünfte Asylbewerber, Maike Knöppler
Flüchtlinge Zimmer 508
Tel. 04401 927-393
maike.knoeppler@lkbra.de
Fliegende Bauten, Biogas Andreas Ney
Zimmer 505
Tel. 04401 927-359
andreas.ney@lkbra.de
Windkraftanlagen Jochen Hauerken
Zimmer 509
Tel. 04401 927-357
jochen.hauerken@lkbra.de
Versammlungsstätten Silke Kuck-Kleinschmidt
Zimmer 504
Tel. 04401 927-281
silke.kuck-kleinschmidt@lkbra.de
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 15.11.2013
Stichwörter
WC, Toilettenanlagen, Bauantrag, Öffentliche Toiletten, Befreiung von der Baugenehmigungspflicht