• Hellwege (Landkreis Rotenburg (Wümme), Niedersachsen)
Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, Festsetzungen eines Bebauungsplans, einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung Zulassung

Genehmigungsfreie Baumaßnahmen Mitteilung

Beschreibung

Die Errichtung von bestimmten Gebäuden und anderen baulichen Anlagen in Wohngebieten und Gewerbegebieten ist im Einzelfall ohne Baugenehmigung möglich und kann im Rahmen eines Mitteilungsverfahrens angezeigt werden.

Welche Gebäude und sonstigen baulichen Anlagen unter welchen Voraussetzungen genehmigungsfreie Baumaßnahmen sind und der schriftlichen Mitteilung bedürfen, ist in § 62 Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) geregelt.

Da keine Baugenehmigung erteilt wird, trägt die Bauherrin/der Bauherr zusammen mit der Entwurfsverfasserin/dem Entwurfsverfasser die Verantwortung für die Einhaltung aller Anforderungen, die das Bauvorhaben erfüllen muss.

Die Bauherrin/der Bauherr kann verlangen, dass anstelle eines Mitteilungsverfahrens ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt wird. Im Baugenehmigungsverfahren fallen höhere Gebühren an und die Bearbeitungszeit ist im Regelfall länger.

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Bauen online

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Version

Technisch erstellt am 25.12.2023

Technisch geändert am 10.02.2025

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Diese leitet die Mitteilung nach Prüfung an die untere Bauaufsichtsbehörde zur Bearbeitung weiter.

Eine Übersicht über die unteren Bauaufsichtsbehörden finden Sie im Internetangebot des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.

Ansprechpartner

Bauamt - Dienststelle ROW

Adresse

Hausanschrift

Hopfengarten 2

27356 Rotenburg (Wümme)

Aufzug vorhanden

Öffnungszeiten

Dienstag: 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr Donnerstag: 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.; Dienstag: 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr Donnerstag: 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.

Kontakt

Telefon Festnetz: 04261 983-2706

Fax: 04261 983-2729

E-Mail: bauamt@lk-row.de

Version

Technisch erstellt am 25.02.2020

Technisch geändert am 31.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Bauamt - Dienststelle BRV

Adresse

Hausanschrift

Amtsallee 7

27432 Bremervörde

Öffnungszeiten

Dienstag: 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr Donnerstag: 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.; Dienstag: 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr Donnerstag: 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.

Kontakt

Telefon Festnetz: 04761 983-4707

Fax: 04761 983-884706

E-Mail: bauamt@lk-row.de

Version

Technisch erstellt am 25.02.2020

Technisch geändert am 01.04.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Es werden Unterlagen benötigt. Diese richten sich nach der Art des Bauvorhabens. Welche Bauvorlagen für das Bauvorhaben einzureichen sind, weiß die Entwurfsverfasserin/der Entwurfsverfasser.

Die notwendigen Unterlagen sollten in zweifacher Ausfertigung eingereicht werden.

Formulare

Hinweise für Rotenburg (Wümme): Genehmigungsfreie Baumaßnahmen

Es ist das amtlich vorgeschriebene Formular zu verwenden.

Die Mitteilung kann seit dem 1. Januar 2024 elektronisch über den Online-Service Bauen online erfolgen. Es sind weiterhin das amtlich vorgeschriebenen Formular sowie alle weiteren erforderlichen Unterlagen zu übermitteln.

Wichtig: Für die elektronische Antragstellung ist eine Anmeldung mit der BundID erforderlich. Die Anmeldung mit dem Servicekonto ist nicht ausreichend.

Die Mitteilung kann zunächst weiterhin in Papierform erfolgen.

Es ist das amtlich vorgeschriebene Formular zu verwenden.

Die Mitteilung kann seit dem 1. Januar 2024 elektronisch über den Online-Service Bauen online erfolgen. Es sind weiterhin das amtlich vorgeschriebenen Formular sowie alle weiteren erforderlichen Unterlagen zu übermitteln.

Wichtig: Für die elektronische Antragstellung ist eine Anmeldung mit der BundID erforderlich. Die Anmeldung mit dem Servicekonto ist nicht ausreichend.

Die Mitteilung kann zunächst weiterhin in Papierform erfolgen.

Voraussetzungen

An die Entwurfsverfasserin/den Entwurfsverfasser werden weitergehende Anforderungen gestellt, so zum Beispiel hinsichtlich der Qualifikation und eines ausreichenden Versicherungsschutzes. Auch die Tragwerksplanerin oder der Tragwerksplaner muss eine besondere Qualifikation nach § 65 Abs. 4 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) vorweisen.

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Anstelle eines Bauantrags reicht die Bauherrin/ der Bauherr eine unterschriebene Mitteilung über die beabsichtigte Baumaßnahme bei der zuständigen Stelle ein. Dieser sind die von der Entwurfsverfasserin/ dem Entwurfsverfasser unterschriebenen Bauvorlagen hinzuzufügen.
Soweit eine Prüfung der bautechnischen Nachweise oder der Eignung der Rettungswege erforderlich ist, können diese Unterlagen den übrigen Bauvorlagen beigefügt oder gesondert bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden.

Fristen

Mit dem Bau darf begonnen werden, sobald die Bestätigung der zuständigen Stelle, dass die Erschließung gesichert ist und, soweit erforderlich, die Bestätigung über die Eignung der Rettungswege der Bauherrin/dem Bauherrn vorliegt.

Diese Bestätigung ist seitens der zuständigen Stelle innerhalb eines Monats nach Eingang der Unterlagen auszustellen.

Kosten

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Hinweise für Rotenburg (Wümme): Genehmigungsfreie Baumaßnahmen

Die Höhe der anfallenden Gebühren richtet sich nach der Baugebührenordnung (BauGO).

Die Höhe der anfallenden Gebühren richtet sich nach der Baugebührenordnung (BauGO).

Hinweise (Besonderheiten)

Bestehen Zweifel, ob eine beabsichtigte Baumaßnahme der Baugenehmigung bedarf oder nicht, kann vor Ausführung der Maßnahme eine Auskunft bei der zuständigen Stelle eingeholt werden. Bestimmte bauliche Anlagen Baumaßnahmen sind verfahrensfreie Baumaßnahmen und bedürfen keiner Mitteilung.

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 15.11.2013

Version

Technisch erstellt am 17.08.2007

Technisch geändert am 08.01.2024

Stichwörter

Öffentliche Toiletten, Toilettenanlagen, Bauantrag, WC, Befreiung von der Baugenehmigungspflicht

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024