Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, Festsetzungen eines Bebauungsplans, einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung Zulassung

    Genehmigungsfreie Baumaßnahmen Mitteilung

    Beschreibung

    Die Errichtung von bestimmten Gebäuden und anderen baulichen Anlagen in Wohngebieten und Gewerbegebieten ist im Einzelfall ohne Baugenehmigung möglich und kann im Rahmen eines Mitteilungsverfahrens angezeigt werden.

    Welche Gebäude und sonstigen baulichen Anlagen unter welchen Voraussetzungen genehmigungsfreie Baumaßnahmen sind und der schriftlichen Mitteilung bedürfen, ist in § 62 Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) geregelt.

    Da keine Baugenehmigung erteilt wird, trägt die Bauherrin/der Bauherr zusammen mit der Entwurfsverfasserin/dem Entwurfsverfasser die Verantwortung für die Einhaltung aller Anforderungen, die das Bauvorhaben erfüllen muss.

    Die Bauherrin/der Bauherr kann verlangen, dass anstelle eines Mitteilungsverfahrens ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt wird. Im Baugenehmigungsverfahren fallen höhere Gebühren an und die Bearbeitungszeit ist im Regelfall länger.

    Online-Dienst

    Genehmigungsfreie Baumaßnahme mitteilen

    ID: L100040_530570320

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Diese leitet die Mitteilung nach Prüfung an die untere Bauaufsichtsbehörde zur Bearbeitung weiter.

    Eine Übersicht über die unteren Bauaufsichtsbehörden finden Sie im Internetangebot des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.

    Hinweise für Ritterhude: Baugenehmigung: Genehmigungsfreie Baumaßnahmen

    An die Gemeinde Ritterhude.

    Voraussetzungen:
    Die notwendigen Unterlagen sollten in zweifacher Ausfertigung bei der Gemeinde Ritterhude eingereicht werden. Die hierfür erforderlichen Formulare sowie weitere Auskünfte, Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Osterholz (Bauordnungsamt). 
    Eine Übersicht über die Bauaufsichtsbehörden finden Sie hier.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Ritterhude - Sachgebiet 30 - Bau, Planung und Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Riesstraße 40

    27721 Ritterhude

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Parkplatz
      Anzahl: 30  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr u. 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr u. 14:00 bis 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04292 889-163

    Fax: 04292 889-200

    E-Mail: strassenverwaltung@ritterhude.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Das Sachgebiet 30 "Bau, Planung und Umwelt" ist für die Gemeindeentwicklung, die Bauberatung und -anträge, den Klimaschutz, den Baumschutz und weitere Umweltangelegenheiten, den Straßenbau und -unterhaltung, die Straßenreinigung, den ÖPNV (öffentlicher Personennahverkehr) und die Friedhöfe zuständig.

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gemeindefreier Bezirk Lohheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    29303 Hasselhorst

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 9867-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden Unterlagen benötigt. Diese richten sich nach der Art des Bauvorhabens. Welche Bauvorlagen für das Bauvorhaben einzureichen sind, weiß die Entwurfsverfasserin/der Entwurfsverfasser.

    Die notwendigen Unterlagen sollten in zweifacher Ausfertigung eingereicht werden.

    Formulare

    Hinweise für Ritterhude: Baugenehmigung: Genehmigungsfreie Baumaßnahmen

    Voraussetzungen

    An die Entwurfsverfasserin/den Entwurfsverfasser werden weitergehende Anforderungen gestellt, so zum Beispiel hinsichtlich der Qualifikation und eines ausreichenden Versicherungsschutzes. Auch die Tragwerksplanerin oder der Tragwerksplaner muss eine besondere Qualifikation nach § 65 Abs. 4 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) vorweisen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Anstelle eines Bauantrags reicht die Bauherrin/ der Bauherr eine unterschriebene Mitteilung über die beabsichtigte Baumaßnahme bei der zuständigen Stelle ein. Dieser sind die von der Entwurfsverfasserin/ dem Entwurfsverfasser unterschriebenen Bauvorlagen hinzuzufügen.
    Soweit eine Prüfung der bautechnischen Nachweise oder der Eignung der Rettungswege erforderlich ist, können diese Unterlagen den übrigen Bauvorlagen beigefügt oder gesondert bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden.

    Fristen

    Mit dem Bau darf begonnen werden, sobald die Bestätigung der zuständigen Stelle, dass die Erschließung gesichert ist und, soweit erforderlich, die Bestätigung über die Eignung der Rettungswege der Bauherrin/dem Bauherrn vorliegt.

    Diese Bestätigung ist seitens der zuständigen Stelle innerhalb eines Monats nach Eingang der Unterlagen auszustellen.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bestehen Zweifel, ob eine beabsichtigte Baumaßnahme der Baugenehmigung bedarf oder nicht, kann vor Ausführung der Maßnahme eine Auskunft bei der zuständigen Stelle eingeholt werden. Bestimmte bauliche Anlagen Baumaßnahmen sind verfahrensfreie Baumaßnahmen und bedürfen keiner Mitteilung.

    Hinweise für Ritterhude: Baugenehmigung: Genehmigungsfreie Baumaßnahmen

    Zu unterscheiden von den oben genannten genehmigungsfreien Wohngebäuden nach § 62 NBauO, deren Errichtung anzuzeigen ist, sind die nach § 60 NBauO verfahrensfreien Baumaßnahmen, deren Errichtung/Durchführung keiner Anzeige bedarf.

    Eine Übersicht über die nach § 60 NBauO verfahrensfreien Baumaßnahmen finden Sie im Anhang zur NBauO.

    Zu den am häufigsten genehmigungsfrei errichteten Bauwerken zählen z.B. Gartenhäuser/Gartengerätehäuser bis maximal 40 cbm Brutto-Rauminhalt (innerhalb zusammenhängender Ortsteile) bzw. bis maximal 20 cbm Brutto-Rauminhalt (außerhalb zusammenhängender Ortsteile, nur Gartenhäuser). Garagen und Carports sind bis 30 m² verfahrensfrei, sofern sie im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegen.

    Neben den in dieser Übersicht aufgeführten baulichen Anlagen und Teilen baulicher Anlagen sind folgende Baumaßnahmen genehmigungsfrei:

    der Abbruch/ die Beseitigung baulicher Anlagen, ausgenommen Hochhäuser und Teilabbrüchen,

    die Änderung der Nutzung einer baulichen Anlage, wenn an die bauliche Anlage in der neuen Nutzung keine anderen oder weitergehenden Anforderungen gestellt werden,

    die Umnutzung von Räumen im Dachgeschoss eines Wohngebäudes mit nur einer Wohnung in Aufenthaltsräume, die zu dieser Wohnung gehören,

    die Umnutzung von Räumen in vorhandenen Wohngebäuden und Wohnungen in Räume für Bäder oder Toiletten,

    Instandhaltungsarbeiten.

    Auch wenn diese o. a. Baumaßnahmen genehmigungsfrei sind und keiner Anzeige an die Gemeinde- oder Stadtverwaltung bedürfen, müssen selbstverständlich dennoch die Anforderungen des öffentlichen Baurechts eingehalten werden. Genehmigungsvorbehalte in anderen Vorschriften wie z. B. im Denkmalschutzgesetz oder im städtebaulichen Planungsrecht bleiben unberührt.

    Das Bauordnungsamt rät Bauherren daher dringend, auch genehmigungsfreie Baumaßnahmen nur nach Rücksprache mit fachkundigen Personen - z. B. Architekten - auszuführen.

    Gerne berät auch das Bauordnungsamt im Rahmen der Bauberatung über die Genehmigungspflicht von Bauvorhaben und die zu beachtenden Vorschriften für genehmigungsfreie Bauvorhaben.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 15.11.2013

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    Befreiung von der Baugenehmigungspflicht, Öffentliche Toiletten, Toilettenanlagen, Bauantrag, WC

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de