Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, Festsetzungen eines Bebauungsplans, einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung Zulassung

    Genehmigungsfreie Baumaßnahmen Mitteilung

    Hinweise für Lüneburg: Genehmigungsfreie Baumaßnahmen

    Diese Verwaltungsleistung kann ausschließlich mit einem Online-Dienst beantragt werden. Informationen zur Benutzung des Online-Dienstes haben wir für Sie auf der Informationsseite Bauen online bereit gestellt.

    Diese Verwaltungsleistung kann ausschließlich mit einem Online-Dienst beantragt werden. Informationen zur Benutzung des Online-Dienstes haben wir für Sie auf der Informationsseite Bauen online bereit gestellt.

    Beschreibung

    Die Errichtung von bestimmten Gebäuden und anderen baulichen Anlagen in Wohngebieten und Gewerbegebieten ist im Einzelfall ohne Baugenehmigung möglich und kann im Rahmen eines Mitteilungsverfahrens angezeigt werden.

    Welche Gebäude und sonstigen baulichen Anlagen unter welchen Voraussetzungen genehmigungsfreie Baumaßnahmen sind und der schriftlichen Mitteilung bedürfen, ist in § 62 Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) geregelt.

    Da keine Baugenehmigung erteilt wird, trägt die Bauherrin/der Bauherr zusammen mit der Entwurfsverfasserin/dem Entwurfsverfasser die Verantwortung für die Einhaltung aller Anforderungen, die das Bauvorhaben erfüllen muss.

    Die Bauherrin/der Bauherr kann verlangen, dass anstelle eines Mitteilungsverfahrens ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt wird. Im Baugenehmigungsverfahren fallen höhere Gebühren an und die Bearbeitungszeit ist im Regelfall länger.

    Hinweise für Lüneburg: Genehmigungsfreie Baumaßnahmen

    Allgemeine Informationen

    Die Mitteilung über eine genehmigungsfreie Baumaßnahme muss bei der Bauaufsicht eingereicht werden.

    Grundsätzlich ist eine Entwurfsverfasserin oder ein Entwurfsverfasser mit Bauvorlageberechtigung zu bestellen. In der Regel ist auch die Bestellung einer Tragwerksplanerin oder eines Tragwerksplaners erforderlich. Es ist die Einreichung einer Vollmacht für die Entwurfsverfasserin oder den Entwurfsverfasser erforderlich.



    Allgemeine Informationen

    Die Mitteilung über eine genehmigungsfreie Baumaßnahme muss bei der Bauaufsicht eingereicht werden.

    Grundsätzlich ist eine Entwurfsverfasserin oder ein Entwurfsverfasser mit Bauvorlageberechtigung zu bestellen. In der Regel ist auch die Bestellung einer Tragwerksplanerin oder eines Tragwerksplaners erforderlich. Es ist die Einreichung einer Vollmacht für die Entwurfsverfasserin oder den Entwurfsverfasser erforderlich.



    Online-Dienst

    Bauantrag und Baugenehmigung

    ID: L100040_529865421

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 16.12.2023

    Technisch geändert am 09.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Diese leitet die Mitteilung nach Prüfung an die untere Bauaufsichtsbehörde zur Bearbeitung weiter.

    Eine Übersicht über die unteren Bauaufsichtsbehörden finden Sie im Internetangebot des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.

    Hinweise für Lüneburg: Genehmigungsfreie Baumaßnahmen

    Die Zuständigkeit liegt bei der Bauaufsicht der Hansestadt Lüneburg.

    Die Zuständigkeit liegt bei der Bauaufsicht der Hansestadt Lüneburg.

    Ansprechpartner

    Hansestadt Lüneburg - 63 Bauaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Neue Sülze 35

    21335 Lüneburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4131 309-3648

    Telefon Festnetz: +49 4131 309-3679

    E-Mail: Geschaeftszimmer63@stadt.lueneburg.de

    Weitere Informationen

    Telefonische Sprechzeiten: Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08:30 – 12:00 Uhr. Termine nach Vereinbarung. Aufgrund von personellen Engpässen und Krankheiten kann es zu längeren Bearbeitungszeiträumen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

    Version

    Technisch erstellt am 07.12.2023

    Technisch geändert am 09.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Landkreis Lüneburg - Fachdienst 60 Bauen

    Adresse

    Hausanschrift

    Auf dem Michaeliskloster 8

    21335 Lüneburg

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Freitag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: bauen@landkreis-lueneburg.de

    Fax: +49 4131 26-2643

    Telefon Festnetz: +49 4131 26-1026

    Formulare

    Anlage 2: Mitteilung gem. § 62 NBauO - (Niedersachsen)
    Anlage 4: Abweichungs- / Ausnahme- / Befreiungsantrag gem. § 66 NBauO - (Niedersachsen)
    Vollmacht für die Entwurfsverfasserin / den Entwurfsverfasser zur Wahrnehmung der verfahrensrechtlichen Angelegenheiten - (Niedersachsen)

    Version

    Technisch erstellt am 19.03.2008

    Technisch geändert am 13.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Es werden Unterlagen benötigt. Diese richten sich nach der Art des Bauvorhabens. Welche Bauvorlagen für das Bauvorhaben einzureichen sind, weiß die Entwurfsverfasserin/der Entwurfsverfasser.

    Die notwendigen Unterlagen sollten in zweifacher Ausfertigung eingereicht werden.

    Hinweise für Lüneburg: Genehmigungsfreie Baumaßnahmen

    Es werden Unterlagen benötigt. Diese richten sich nach der Art des Bauvorhabens. Welche Bauvorlagen für das Bauvorhaben einzureichen sind, weiß die Entwurfsverfasserin/der Entwurfsverfasser.

    Es werden Unterlagen benötigt. Diese richten sich nach der Art des Bauvorhabens. Welche Bauvorlagen für das Bauvorhaben einzureichen sind, weiß die Entwurfsverfasserin/der Entwurfsverfasser.

    Voraussetzungen

    An die Entwurfsverfasserin/den Entwurfsverfasser werden weitergehende Anforderungen gestellt, so zum Beispiel hinsichtlich der Qualifikation und eines ausreichenden Versicherungsschutzes. Auch die Tragwerksplanerin oder der Tragwerksplaner muss eine besondere Qualifikation nach § 65 Abs. 4 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) vorweisen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Anstelle eines Bauantrags reicht die Bauherrin/ der Bauherr eine unterschriebene Mitteilung über die beabsichtigte Baumaßnahme bei der zuständigen Stelle ein. Dieser sind die von der Entwurfsverfasserin/ dem Entwurfsverfasser unterschriebenen Bauvorlagen hinzuzufügen.
    Soweit eine Prüfung der bautechnischen Nachweise oder der Eignung der Rettungswege erforderlich ist, können diese Unterlagen den übrigen Bauvorlagen beigefügt oder gesondert bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden.

    Hinweise für Lüneburg: Genehmigungsfreie Baumaßnahmen

    Die Mitteilung nach § 62 NBauO in der Hansestadt Lüneburg ist digital von der Entwurfsverfasserin oder dem Entwurfsverfasser über unser Serviceportal einzureichen. Der Onlineantrag und das digitale Genehmigungsverfahren lösen die bisherige Antragstellung in Papierform ab und schafft zukünftig Beschleunigung, Qualität und Transparenz im Genehmigungsprozess.

    Soweit eine Prüfung der bautechnischen Nachweise oder der Eignung der Rettungswege erforderlich ist, können diese Unterlagen den übrigen Bauvorlagen beigefügt oder gesondert bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden.

    Die Mitteilung nach § 62 NBauO in der Hansestadt Lüneburg ist digital von der Entwurfsverfasserin oder dem Entwurfsverfasser über unser Serviceportal einzureichen. Der Onlineantrag und das digitale Genehmigungsverfahren lösen die bisherige Antragstellung in Papierform ab und schafft zukünftig Beschleunigung, Qualität und Transparenz im Genehmigungsprozess.

    Soweit eine Prüfung der bautechnischen Nachweise oder der Eignung der Rettungswege erforderlich ist, können diese Unterlagen den übrigen Bauvorlagen beigefügt oder gesondert bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden.

    Fristen

    Mit dem Bau darf begonnen werden, sobald die Bestätigung der zuständigen Stelle, dass die Erschließung gesichert ist und, soweit erforderlich, die Bestätigung über die Eignung der Rettungswege der Bauherrin/dem Bauherrn vorliegt.

    Diese Bestätigung ist seitens der zuständigen Stelle innerhalb eines Monats nach Eingang der Unterlagen auszustellen.

    Hinweise für Lüneburg: Genehmigungsfreie Baumaßnahmen

    Mit dem Bau darf begonnen werden, sobald die Bestätigung der Hansestadt Lüneburg, dass die Erschließung gesichert ist und, soweit erforderlich, die Bestätigung über die Eignung der Rettungswege und die Standsicherheit vorliegt.

    Diese Bestätigung ist seitens der zuständigen Stelle innerhalb eines Monats nach Eingang der Unterlagen auszustellen.

    Es ist ein neues Mitteilungsverfahren erforderlich, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Erhalt der Erschließungsbestätigung begonnen wird und wenn die Ausführung 3 Jahre unterbrochen worden ist. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

    Mit dem Bau darf begonnen werden, sobald die Bestätigung der Hansestadt Lüneburg, dass die Erschließung gesichert ist und, soweit erforderlich, die Bestätigung über die Eignung der Rettungswege und die Standsicherheit vorliegt.

    Diese Bestätigung ist seitens der zuständigen Stelle innerhalb eines Monats nach Eingang der Unterlagen auszustellen.

    Es ist ein neues Mitteilungsverfahren erforderlich, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Erhalt der Erschließungsbestätigung begonnen wird und wenn die Ausführung 3 Jahre unterbrochen worden ist. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Lüneburg: Genehmigungsfreie Baumaßnahmen

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bestehen Zweifel, ob eine beabsichtigte Baumaßnahme der Baugenehmigung bedarf oder nicht, kann vor Ausführung der Maßnahme eine Auskunft bei der zuständigen Stelle eingeholt werden. Bestimmte bauliche Anlagen Baumaßnahmen sind verfahrensfreie Baumaßnahmen und bedürfen keiner Mitteilung.

    Hinweise für Lüneburg: Genehmigungsfreie Baumaßnahmen

    Bestehen Zweifel, ob eine beabsichtigte Baumaßnahme der Baugenehmigung bedarf oder nicht, kann vor Ausführung der Maßnahme eine Auskunft bei der zuständigen Stelle eingeholt werden. Bestimmte bauliche Anlagen / Baumaßnahmen sind verfahrensfreie Baumaßnahmen und bedürfen keiner Mitteilung.

    Bestehen Zweifel, ob eine beabsichtigte Baumaßnahme der Baugenehmigung bedarf oder nicht, kann vor Ausführung der Maßnahme eine Auskunft bei der zuständigen Stelle eingeholt werden. Bestimmte bauliche Anlagen / Baumaßnahmen sind verfahrensfreie Baumaßnahmen und bedürfen keiner Mitteilung.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lüneburg: Genehmigungsfreie Baumaßnahmen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 15.11.2013

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    Öffentliche Toiletten, Toilettenanlagen, Bauantrag, WC, Befreiung von der Baugenehmigungspflicht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024