Genehmigungsfreie Baumaßnahmen Mitteilung
Beschreibung
Die Errichtung von bestimmten Gebäuden und anderen baulichen Anlagen in Wohngebieten und Gewerbegebieten ist im Einzelfall ohne Baugenehmigung möglich und kann im Rahmen eines Mitteilungsverfahrens angezeigt werden.
Welche Gebäude und sonstigen baulichen Anlagen unter welchen Voraussetzungen genehmigungsfreie Baumaßnahmen sind und der schriftlichen Mitteilung bedürfen, ist in § 62 Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) geregelt.
Da keine Baugenehmigung erteilt wird, trägt die Bauherrin/der Bauherr zusammen mit der Entwurfsverfasserin/dem Entwurfsverfasser die Verantwortung für die Einhaltung aller Anforderungen, die das Bauvorhaben erfüllen muss.
Die Bauherrin/der Bauherr kann verlangen, dass anstelle eines Mitteilungsverfahrens ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt wird. Im Baugenehmigungsverfahren fallen höhere Gebühren an und die Bearbeitungszeit ist im Regelfall länger.
Hinweise für Harburg: Genehmigungsfreie Baumaßnahmen Mitteilung
Die Errichtung von bestimmten Gebäuden und anderen baulichen Anlagen in Wohngebieten und Gewerbegebieten ist im Einzelfall ohne Baugenehmigung möglich und kann im Rahmen eines Mitteilungsverfahrens angezeigt werden.
Welche Gebäude und sonstigen baulichen Anlagen unter welchen Voraussetzungen genehmigungsfreie Baumaßnahmen sind und der schriftlichen Mitteilung bedürfen, ist in § 62 Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) geregelt.
Welche Unterlagen einzureichen sind, ist der Bauvorlagenverordnung zu entnehmen.
Die Errichtung von bestimmten Gebäuden und anderen baulichen Anlagen in Wohngebieten und Gewerbegebieten ist im Einzelfall ohne Baugenehmigung möglich und kann im Rahmen eines Mitteilungsverfahrens angezeigt werden.
Welche Gebäude und sonstigen baulichen Anlagen unter welchen Voraussetzungen genehmigungsfreie Baumaßnahmen sind und der schriftlichen Mitteilung bedürfen, ist in § 62 Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) geregelt.
Welche Unterlagen einzureichen sind, ist der Bauvorlagenverordnung zu entnehmen.
Online-Dienste
Genehmigungsfreie Baumaßnahmen (§62 NBauO) und Abweichungen/Ausnahmen/Befreiungen
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Genehmigungsfreie Baumaßnahmen §62 und Abweichungen/Ausnahmen/Befreiungen
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Diese leitet die Mitteilung nach Prüfung an die untere Bauaufsichtsbehörde zur Bearbeitung weiter.
Eine Übersicht über die unteren Bauaufsichtsbehörden finden Sie im Internetangebot des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.
Hinweise für Harburg: Genehmigungsfreie Baumaßnahmen Mitteilung
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis bzw. der Städte Winsen und Buchholz in ihrem Zuständigkeitsbereich.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis bzw. der Städte Winsen und Buchholz in ihrem Zuständigkeitsbereich.
Ansprechpartner
Bauen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Anfahrt über Schlossring 12! Telefonische Erreichbarkeit: Mo - Do 08:30 bis 16:00 Uhr Fr 08:30 bis 12:00 Uhr Termine nach Vereinbarung!
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Diese richten sich nach der Art des Bauvorhabens. Welche Bauvorlagen für das Bauvorhaben einzureichen sind, weiß die Entwurfsverfasserin/der Entwurfsverfasser.
Die notwendigen Unterlagen sollten in zweifacher Ausfertigung eingereicht werden.
Voraussetzungen
An die Entwurfsverfasserin/den Entwurfsverfasser werden weitergehende Anforderungen gestellt, so zum Beispiel hinsichtlich der Qualifikation und eines ausreichenden Versicherungsschutzes. Auch die Tragwerksplanerin oder der Tragwerksplaner muss eine besondere Qualifikation nach § 65 Abs. 4 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) vorweisen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Anstelle eines Bauantrags reicht die Bauherrin/ der Bauherr eine unterschriebene Mitteilung über die beabsichtigte Baumaßnahme bei der zuständigen Stelle ein. Dieser sind die von der Entwurfsverfasserin/ dem Entwurfsverfasser unterschriebenen Bauvorlagen hinzuzufügen.
Soweit eine Prüfung der bautechnischen Nachweise oder der Eignung der Rettungswege erforderlich ist, können diese Unterlagen den übrigen Bauvorlagen beigefügt oder gesondert bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden.
Hinweise für Harburg: Genehmigungsfreie Baumaßnahmen Mitteilung
Ihren Onlineantrag für Bauvorhaben im Landkreis Harburg stellen Sie bitte über das Service Portal. Für Bauanträge in den Stadtgebieten der kreisangehörigen Städte Winsen (Luhe) und Buchholz (i.d.N.) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständigen Stellen. Der Onlineantrag und das digitale Genehmigungsverfahren lösen die bisherige Antragstellung in Papierform ab und schafft zukünftig Beschleunigung, Qualität und Transparenz im Genehmigungsprozess.
Mit Hilfe eines Antragsassistenten werden Sie durch die Antragstellung geführt. Sie haben die Möglichkeit alle Informationen zu erfassen, die Sie aus den amtlichen Formularen des Landes Niedersachsen kennen.
Das zusätzliche Ausfüllen, Unterschreiben und Übermitteln des amtlichen Formulars entfällt durch die digitale Antragstellung. Die zugehörigen Bauvorlagen können Sie während der Antragstellung auswählen und mit Ihrem Antrag gemeinsam einreichen. Die Dateinamen Ihrer Bauvorlagen entsprechen hierbei bitte den gesetzlichen Vorschriften (Bauvorlagenverordnung).
Das Einreichen Ihres Onlineantrags kann erst nach erfolgter Authentifizierung erfolgen. Hierfür bieten wir Ihnen folgende Optionen an.
1. YES-Fernsignatur (qualifizierte elektronische Signatur – Online Banking Konto der Volksbanken erforderlich)
2. sign-me (qualifizierte elektronische Signatur – Sign-me-Konto bei der Bundesdruckerei erforderlich)
3. Signaturkarte in Verbindung mit einem Kartenlesegerät (qualifizierte elektronische Signatur – Signaturkarte erforderlich)
4. Kopie der Vorder- und Rückseite des Personalausweises im PDF-Format (bis 29.09.2023)
Weiterführende Informationen zu den genannten Signaturverfahren und Anbietern finden Sie unter den "Häufig gestellten Fragen".
Die erfolgreiche Abgabe Ihres Onlineantrags wird Ihnen im Anschluss an die Antragstellung angezeigt. Den Antrag und die Bauvorlagen können Sie jederzeit unter "Meine Anträge" einsehen.
Sie erhalten, nach Prüfung der eingereichten Unterlagen, eine Eingangsbestätigung mit vorgangsbezogenen Anmeldedaten zum jeweiligen Bauvorhaben. Mit den Anmeldedaten haben Sie die Möglichkeit sich in der Vorgangsauskunft den aktuellen Bearbeitungsstand und Dokumente anzusehen, sowie fehlende oder neue Dokumente nachzureichen.
Das Nachreichen von Unterlagen durch den Bauherren ist nicht zulässig.
Die im Genehmigungsverfahren erstellten Dokumente werden Ihnen digital über die Vorgangsauskunft und das Service Portal zur Verfügung gestellt. Bitte übermitteln Sie unbedingt die Genehmigung und den Gebührenbescheid an den Bauherren / die Bauherrin. Da diese keinen Zugang zum Portal haben werden sie nicht automatisch über die erteilte Genehmigung informiert.
Ihren Onlineantrag für Bauvorhaben im Landkreis Harburg stellen Sie bitte über das Service Portal. Für Bauanträge in den Stadtgebieten der kreisangehörigen Städte Winsen (Luhe) und Buchholz (i.d.N.) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständigen Stellen. Der Onlineantrag und das digitale Genehmigungsverfahren lösen die bisherige Antragstellung in Papierform ab und schafft zukünftig Beschleunigung, Qualität und Transparenz im Genehmigungsprozess.
Mit Hilfe eines Antragsassistenten werden Sie durch die Antragstellung geführt. Sie haben die Möglichkeit alle Informationen zu erfassen, die Sie aus den amtlichen Formularen des Landes Niedersachsen kennen.
Das zusätzliche Ausfüllen, Unterschreiben und Übermitteln des amtlichen Formulars entfällt durch die digitale Antragstellung. Die zugehörigen Bauvorlagen können Sie während der Antragstellung auswählen und mit Ihrem Antrag gemeinsam einreichen. Die Dateinamen Ihrer Bauvorlagen entsprechen hierbei bitte den gesetzlichen Vorschriften (Bauvorlagenverordnung).
Das Einreichen Ihres Onlineantrags kann erst nach erfolgter Authentifizierung erfolgen. Hierfür bieten wir Ihnen folgende Optionen an.
1. YES-Fernsignatur (qualifizierte elektronische Signatur - Online Banking Konto der Volksbanken erforderlich)
2. sign-me (qualifizierte elektronische Signatur - Sign-me-Konto bei der Bundesdruckerei erforderlich)
3. Signaturkarte in Verbindung mit einem Kartenlesegerät (qualifizierte elektronische Signatur - Signaturkarte erforderlich)
4. Kopie der Vorder- und Rückseite des Personalausweises im PDF-Format (bis 29.09.2023)
Weiterführende Informationen zu den genannten Signaturverfahren und Anbietern finden Sie unter den "Häufig gestellten Fragen".
Die erfolgreiche Abgabe Ihres Onlineantrags wird Ihnen im Anschluss an die Antragstellung angezeigt. Den Antrag und die Bauvorlagen können Sie jederzeit unter "Meine Anträge" einsehen.
Sie erhalten, nach Prüfung der eingereichten Unterlagen, eine Eingangsbestätigung mit vorgangsbezogenen Anmeldedaten zum jeweiligen Bauvorhaben. Mit den Anmeldedaten haben Sie die Möglichkeit sich in der Vorgangsauskunft den aktuellen Bearbeitungsstand und Dokumente anzusehen, sowie fehlende oder neue Dokumente nachzureichen.
Das Nachreichen von Unterlagen durch den Bauherren ist nicht zulässig.
Die im Genehmigungsverfahren erstellten Dokumente werden Ihnen digital über die Vorgangsauskunft und das Service Portal zur Verfügung gestellt. Bitte übermitteln Sie unbedingt die Genehmigung und den Gebührenbescheid an den Bauherren / die Bauherrin. Da diese keinen Zugang zum Portal haben werden sie nicht automatisch über die erteilte Genehmigung informiert.
Fristen
Mit dem Bau darf begonnen werden, sobald die Bestätigung der zuständigen Stelle, dass die Erschließung gesichert ist und, soweit erforderlich, die Bestätigung über die Eignung der Rettungswege der Bauherrin/dem Bauherrn vorliegt.
Diese Bestätigung ist seitens der zuständigen Stelle innerhalb eines Monats nach Eingang der Unterlagen auszustellen.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Bestehen Zweifel, ob eine beabsichtigte Baumaßnahme der Baugenehmigung bedarf oder nicht, kann vor Ausführung der Maßnahme eine Auskunft bei der zuständigen Stelle eingeholt werden. Bestimmte bauliche Anlagen Baumaßnahmen sind verfahrensfreie Baumaßnahmen und bedürfen keiner Mitteilung.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 15.11.2013
Stichwörter
Bauantrag, WC, Befreiung von der Baugenehmigungspflicht, Öffentliche Toiletten, Toilettenanlagen